Schwäbische Zeitung (Biberach)
Gemeinden und Landkreise sollen künftig auch per Video tagen dürfen
STUTTGART (lsw) - Gemeinden und Landkreise sollen in besonderen Lagen wie zum Beispiel der Corona-Pandemie auch über Videokonferenzen tagen dürfen, wenn die Abgeordneten nicht im Parlament zusammenkommen können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, auf den sich Grüne und CDU nach Angaben vom Freitag geeinigt haben und der auch für die kommunalen Zweckverbände
Eilantrag gegen Corona-Verordnung scheitert
MANNHEIM (lsw) - Ein Betreiber von drei Spielhallen ist vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim mit einem Eilantrag gegen die Corona-Verordnung des Landes gescheitert. Das Gericht hatte bereits in einem früheren Verfahren erklärt, es sei zwar offen, ob die Corona-Verordnung verfassungsrechtlich in Ordnung sei. Eine einstweilige Anordnung auf Außerkraftsetzung könne jedoch nicht ergehen, teilte das Gericht am Freitag mit. Dazu wäre es notwendig, dass die Belange das Antragstellers deutlich überwiegen. Das sei wegen der hohen Bedeutung von Leib und Leben aber nicht der Fall. Die durch die Corona-Verordnung angeordnete Schließung von Spielhallen sei verhältnismäßig und zumutbar.
und die Sparkassengremien gültig sein soll. Demnach sind virtuelle Sitzungen bis Ende des laufenden Jahres auch möglich, ohne die Hauptsatzung zuvor zu ändern.
„Die aktuelle Situation hat gezeigt, dass es dringend erforderlich ist, dass auch die kommunalen Gremien, die kommunalen Zweckverbände und die Sparkassen die digitalen Möglichkeiten für ihre Gremienarbeit nutzen können“, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU, Thomas Blenke. Der Gesetzentwurf soll Ende April und Anfang Mai im Landtag beraten und beschlossen werden.
Bislang gilt eine Präsenzpflicht, wenn zum Beispiel Gemeindeparlamente tagen. Deshalb waren die Gemeinderäte in den vergangenen Wochen unter anderem in Mehrzweckhallen ausgewichen oder hatten unter freiem Himmel getagt, um die Abstandsregeln einzuhalten.
Bayern lässt öffentliche Gottesdienste ab 4. Mai zu
MÜNCHEN (KNA/sz) - In Bayern kann es ab 4. Mai wieder öffentliche Gottesdienste geben. Diese Ankündigung von Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) wurde am Freitag von kirchlicher Seite begrüßt. Zu den Auflagen zählt ein Sicherheitsabstand zwischen den Gläubigen von zwei Metern. Außerdem müssen sie Mund und Nase bedecken. In Baden-Württemberg hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) vor wenigen Tagen ebenfalls erste Gottesdienste ab Anfang Mai in Aussicht gestellt, über die genauen Auflagen werde derzeit mit den Glaubensgemeinschaften gesprochen.
Strobl stellt Grenzöffnung nach Frankreich in Aussicht
STUTTGART (lsw) - Das badenwürttembergische Innenministerium denkt über Bedingungen nach, die Grenze nach Frankreich wieder schrittweise zu öffnen. „Wenn sich die Lage im Elsass und Baden-Württemberg nun weiter angleicht, wenn auch in Frankreich wieder Geschäfte öffnen, können die Grenzschutzmaßnahmen Stück für Stück wieder zurückgefahren werden“, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Freitag nach einer Telefonkonferenz mit dem Präsidenten der Region Grand Est, Jean Rottner.
Mehr Schutz für Ärzte und Pfleger nach Cyberattacken
KARLSRUHE (lsw) - Besserer Schutz vor Cyberattacken für Ärzte und Pfleger: Wie das Forschungszentrum Informatik (FZI) mitteilte, erweitert die „Cyberwehr BadenWürttemberg“ihren Aktionsradius auf Einrichtungen der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Insbesondere Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheken, Testlabore, Pflegeeinrichtungen und mobile Pflegedienste sollen davon profitieren, hieß es in einer Mitteilung vom Freitag in Karlsruhe. Das FZI sieht das Gefahrenpotenzial unter anderem durch den veränderten Arbeitsalltag erhöht: Cyberkriminelle nutzen es aus, dass mehr Kommunikation digital stattfindet und mobiles Arbeiten häufig Fernzugriffe auf die IT-Infrastruktur erfordert. Sie versuchen demnach sensible Daten abzugreifen.