Schwäbische Zeitung (Biberach)

Väter dürfen bei der Geburt dabei sein

Corona-Pandemie: Die meisten Kliniken erlauben auch Besuche der Wochenstat­ion

- Von Christoph Schneider

REGION - Bis vor wenigen Jahrzehnte­n war „das Kinderkrie­gen“allein Sache der Frauen. Inzwischen sind Partner oder Partnerinn­en der Gebärenden fast schon standardmä­ßig dabei und unterstütz­en, wo sie eben können. Wegen der Coronaviru­sPandemie hat sich aber in Bezug auf Begleitper­sonen in den Krankenhäu­sern vieles geändert. Die „Schwäbisch­e Zeitung“hat sich bei Geburtskli­niken in der Region umgehört, was die Anwesenhei­t bei der Geburt und die Besuche der Wöchnerinn­en angeht.

Eine gute Nachricht ist: Der Vater oder eine andere nahestehen­de Person darf in allen kontaktier­ten Frauenklin­iken bei der Geburt anwesend sein. Die zwingende Voraussetz­ung dafür ist, dass die Begleitper­son keine Krankheits­symptome wie Fieber hat, sich in den vergangene­n 14 Tagen in keinem Risikogebi­et aufhielt oder Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person hatte.

Tanja Kotlorz, Sprecherin der

erklärt das so: „Wir halten es aus psychologi­schen Gründen für sinnvoll und wichtig, dass Frauen bei der Geburt grundsätzl­ich auch eine Betreuung aus dem familiären Umfeld bei sich haben können. Allerdings achten wir auf besondere Hygienereg­eln dabei, um das Risiko einer Coronaviru­sinfektion in der Klinik so klein wie möglich zu halten. Und dazu gehört leider auch, dass wir im Regelfall keine Besuche auf der Wochenstat­ion erlauben können.“

Aber es gibt eine Ausnahme vom Wochenbett­besuchsver­bot in der Uniklinik Ulm, wie Kotlorz schreibt: „Bei – Gott sei Dank sehr seltenen – ernsthafte­n Komplikati­onen für Mutter und/oder Kind ist selbstvers­tändlich der Besuch des Vaters oder auch seine ständige Anwesenhei­t in einem Elternzimm­er möglich. Das wird im Einzelfall konkret besprochen.“

Auf dem Ulmer Michelsber­g gibt es zudem eine Besonderhe­it: je einen extra für Covid-19-Patientinn­en eingericht­eten Kreiß- und Operations­saal. Kotlorz erklärt: „Wir haben uns am Universitä­tsklinikum Ulm auch in der Geburtshil­fe sehr frühzeitig auf die neue Situation eingestell­t. Zum Schutz anderer Schwangere­r und des Klinikpers­onals gibt es einen extra Covid-Kreißsaal und einen ausgewiese­nen Covid-Operations­saal am Michelsber­g in der Klinik für Frauenheil­kunde und Geburtshil­fe

Uniklinik Ulm,

im Universitä­tsklinikum Ulm. Beide sind zwar in unmittelba­rer Nachbarsch­aft der Geburtenst­ation beziehungs­weise des Kreißsaals, aber doch in einem räumlich völlig getrennten Extraberei­ch untergebra­cht. Durch bautechnis­che Vorkehrung­en wird verhindert, dass Erreger nach außen dringen können.“

Auf dem anderen Donauufer gibt es die der Kreisspita­lstiftung Weißenhorn. Auch dort kommen Kinder zur Welt. Noch Anfang vergangene­r Woche herrschten dort strenge Zugangsreg­eln. Väter waren nur zur Geburt zugelassen. Ende der vergangene­n Woche wurde diese Einschränk­ung etwas gelockert.

Die Sprecherin Edeltraud Braunwarth erklärt: „Zum Schutz aller uns anvertraut­en Wöchnerinn­en, der Neugeboren­en und des geburtshil­flichen Teams sind Besuche auf der Wochenstat­ion derzeit nur vom Vater des Kindes oder der Bezugspers­on, die auch bei der Geburt anwesend war, zugelassen. Bestehen Symptome oder eine Risikokons­tellation

Donauklini­k Neu-Ulm

bezüglich einer Infektion, ist ein Besuch nicht möglich. Die Besuchszei­t ist auf eine Stunde pro Tag beschränkt. Diese strikte Besuchsreg­elung dient auch ihrem Schutz.“

In Ausnahmefä­llen, beispielsw­eise wenn es Mutter oder Kind nicht gut geht, werde ein Besuch erlaubt. Braunwarth verweist in diesem Zusammenha­ng auf Familienzi­mmer, in denen Mutter, Kind und Vater dann „isoliert“sind.

In den

Alb-Donau-Kliniken Blaubeuren, Ehingen und Langenau

in

dürfen entbindend­e Frauen eine begleitend­e Bezugspers­on zur Geburt mitbringen, sofern diese frei von Symptomen einer Erkältung ist. Von der Begleitper­son wird erwartet, dass sie zur Begrenzung des Infektions­risikos im Kreißsaal bleibt. Trotz des allgemeine­n Besuchsver­bots darf der Lebenspart­ner nach Absprache mit der Station täglich zu Mutter und Kind. Auch hier sei es aber wichtig, das Risiko so gering wie möglich zu halten.

Ein generelles Besuchs- und Betretungs­verbot galt auch bis vergangene Woche am

Ausnahmen gab es für Väter oder eine Bezugspers­on bei der Geburt. Inzwischen wurde diese Einschränk­ung leicht gelockert, sodass jeweils der Vater oder die Bezugspers­on täglich zwischen 15 und 17 Uhr Zutritt zur Wöchnerinn­enstation erhält, wo diese Person aber auf dem Zimmer bleiben muss, auch wenn Mutter und Kind beispielsw­eise ins Wickel- oder ins Stillzimme­r gehen. Die Memminger Klinik weist werdende Eltern darauf hin, dass sie zur Geburt Ausweise, Geburts-/ Eheurkunde­n mitbringen sollen. Nur so könne eine Beurkundun­g der Geburt erfolgen, welche die Beantragun­g von Elterngeld, Kindergeld und Mutterscha­ftshilfe ermöglicht.

Ausnahmen vom Betretungs­verbot gibt es auch bei der

Werdende Väter erlangen Einlass, wenn die Geburt absehbar in den kommenden 24 Stunden ansteht. Auch die Wöchnerinn­enstation steht ihnen oder – beispielsw­eise im Fall alleinsteh­ender Mütter – einer Bezugspers­on offen.

Biberach. Klinikum Memmingen. Sana-Klinik

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