Schwäbische Zeitung (Biberach)
Bund erlaubt wieder Training im Freizeitsport
BERLIN (dpa) - Deutschlands Breitenund Freizeitsportler dürfen wieder mit Golfschläger oder Tennisball, im Kanu oder im Ruderboot trainieren – Nahkämpfe im Judo oder Ringen sind weiter nicht erlaubt. Zunächst ist das Sporttreiben nur im Freien und unter Beachtung der Corona-Vorschriften sowie sportartbezogener Übergangsregeln genehmigt. Darauf, dass wieder mehr Bewegung ins Land kommt, einigten sich Kanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs.
„Nach Wochen der verordneten Bewegungslosigkeit beginnt nun die schrittweise Rückkehr zur ,neuen Normalität’“, sagte Alfons Hörmann, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes, und begrüßte die beschlossenen Lockerungen im Sport als „bewegende Nachricht“. Die bundesweite Wiedereröffnung des Vereinssports unter klaren Regeln sei „ein ermutigendes und enorm wertvolles Signal der Politik“.
Die Vorsitzende des Sportausschusses im Bundestag hält die Wiederaufnahme des Sportbetriebs in „zumindest abgespeckter Form“für wichtig. „Sowohl in Sportvereinen als auch in Fitnessstudios tun Menschen etwas für ihre physische und psychische Gesundheit – und das ist in diesen Krisenzeiten mehr als wichtig“, sagte Dagmar Freitag.
Nach Wochen des Stillstands darf sportartenspezifisch nun nach bestimmten, coronabedingten Regeln trainiert werden. Abstandhalten und Kontaktlosigkeit sind dabei erstes Gebot. Deshalb gilt für Zweikampfund Mannschaftssportarten: Zunächst nur Individualtraining. Die Länder sollen laut Beschluss zudem in eigener Verantwortung über die schrittweise Öffnung des Sportbetriebs in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen sowie Schwimmbädern oder Fitnessstudios entscheiden. Dies gilt auch für die Wiederaufnahme von Wettkampfund Leistungssport.