Schwäbische Zeitung (Biberach)
Im Mordfall Susanna bleibt es bei lebenslang
KARLSRUHE (dpa/AFP) - Die Verurteilung von Ali B. zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen des Mordes an der 14-jährigen Schülerin Susanna aus Mainz ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision gegen die Entscheidung des Wiesbadener Landgerichts vom Juli vergangenen Jahres als unbegründet. Das teilte der BGH am Dienstag in Karlsruhe mit.
Die Anwälte des irakischen Flüchtlings hatten unter anderem ein Verfahrenshindernis wegen seiner Rückführung aus dem Irak für die Revision geltend gemacht. Das Wiesbadener Landgericht hatte den zur Tatzeit 21 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes und Vergewaltigung von Susanna sowie wegen weiterer schwerer Delikte zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Es wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung von Ali B. in der Sicherungsverwahrung vorbehalten. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Ali B. das Mädchen im April 2018 in Wiesbaden erst vergewaltigt und dann erwürgt hat, um sie so an einer Strafanzeige zu hindern. Ali B. hatte im Prozess gestanden, Susanna an einem Bahndamm erwürgt und verscharrt zu haben. Eine Vergewaltigung stritt er hingegen ab.
Der Fall hatte auch deshalb bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil es sich bei B. um einen abgelehnten Asylbewerber handelte. Dies löste eine Debatte über konsequentere Abschiebungen aus. Nach der Tat floh Ali B. in den Irak, wo er von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen, an Beamte der Bundespolizei übergeben und anschließend nach Deutschland rückgeführt wurde.