Schwäbische Zeitung (Biberach)
Hilfe im Eilverfahren
Mehr Geld für Kurzarbeiter, Eltern und Wirte
BERLIN - Um die Wirtschaft wieder flott zu bekommen, will sich die Große Koalition am Dienstag nach Pfingsten auf ein großes Konjunkturpaket einigen. Die Rede ist von mindestens 100 Milliarden Euro. Am Donnerstag buk der Bundestag erst mal etwas kleinere Brötchen und beschloss im Eilverfahren zusätzliche Hilfen für einzelne Gruppen.
Lohnersatz für Eltern:
Berufstätige Väter und Mütter, die wegen der Einschränkungen bei Kitas und Schulen nicht arbeiten können, bekommen länger Geld vom Staat: Er zahlt jedem Elternteil bis zu zehn Wochen lang als Entschädigung 67 Prozent des Nettoeinkommens, maximal 2016 Euro im Monat. Dies kann auch tageweise in Anspruch genommen werden. Bisher gab es dies für beide zusammen höchstens sechs Wochen lang. Alleinerziehende erhalten den Zuschuss bis zu 20 Wochen. Die Neuregelung gilt rückwirkend ab 30. März, wenn die Kinder jünger als zwölf oder wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind, wenn es keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit gibt. Die Auszahlung übernimmt bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber, der das Geld vom Staat zurückbekommt.
Restaurants:
Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli 2020 für ein Jahr von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Das gilt aber nur für Speisen, nicht für Getränke. Kneipen, die hauptsächlich Bier und ähnliches verkaufen, haben also nichts davon, wenn sie überhaupt wieder öffnen dürfen. Deswegen protestieren sie dagegen. Allerdings sind die meisten Getränke auch im Supermarkt mit 19 Prozent belastet, sogar Mineralwasser.
Kurzarbeitergeld:
Stockt der Arbeitgeber die Leistungen der Arbeitsagentur auf, so bleibt dies größtenteils steuerfrei. Konkret gilt dies für Zuschüsse von bis zu 80 Prozent „des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll- und dem Ist-Entgelt“. Ein konkretes Beispiel zeigt den Effekt: Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit 2500 Euro Nettoeinkommen im Monat erhält bei 40 Prozent weniger Arbeitszeit 1000 Euro weniger. Dazu kommen 600 Euro Kurzarbeitergeld. Der Arbeitgeber kann weitere 200 Euro steuerfrei dazugeben. Dies gilt für Zuschüsse, die ab dem 1. März bis zum Jahresende gezahlt werden.
Steuerfreie Corona-Prämien:
Dass bis zu 1500 Euro Sonderprämien in diesem Jahr steuerfrei sind, hatte das Bundesfinanzministerium bereits nach Absprache mit den Ländern in einem Schreiben an die Finanzämter festgelegt. Doch es gab Zweifel, ob dieser Weg vor Gericht standhält. Jetzt wurde dies im Gesetz festgeschrieben. Allen Neuregelungen muss noch der Bundesrat zustimmen.