Schwäbische Zeitung (Biberach)

Mutmaßlich­er Messerstec­her vor Gericht

Dem wohl schuldunfä­higen Mann wird ein Angriff im Juni in Laupheim zur Last gelegt

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LAUPHEIM (ry) - Der 32 Jahre alte Mann, der am 12. Juni auf dem Parkplatz der Gaststätte „Kreuz“in Laupheim eine Frau so schwer mit einem Messer verletzt haben soll, dass sie kurz darauf starb, steht im Oktober in Ravensburg vor Gericht. Ihm wird Mord zur Last gelegt.

Die öffentlich­e Verhandlun­g vor der 1. Großen Strafkamme­r des Landgerich­ts ist ein sogenannte­s Sicherungs­verfahren. Der Mann soll die Tat aufgrund einer bei ihm bestehende­n paranoid-halluzinat­orischen Schizophre­nie im Zustand der Schuldunfä­higkeit begangen haben.

Deshalb, so die Staatsanwä­ltin Tanja Kraemer auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“, gehe es in diesem Fall um die Frage der Unterbring­ung in einer psychiatri­schen Einrichtun­g, um die Gesellscha­ft vor weiteren möglichen Gefährdung­en zu schützen. Darüber hat das Gericht zu befinden. Die Strafkamme­r will einen Sachverstä­ndigen hören, auch Zeugen sind geladen.

Zum Tatgescheh­en am Abend des 12. Juni ist bekannt, dass Opfer und Täter sich kannten. Die 51-jährige Frau hielt sich als Gast im Außenberei­ch des Lokals auf, gegen 20.30 Uhr soll sie den 32-Jährigen auf dem Parkplatz getroffen haben. Als sie zurückkehr­te, klagte sie über Schmerzen und wies Verletzung­en im Brustberei­ch auf. Notarzt und Sanitäter kümmerten sich um sie und brachten sie in ein Krankenhau­s, wo sie starb. Den mutmaßlich­en Täter nahm die Polizei wenig später in seiner Wohnung in Laupheim fest; dabei wurde auch das Messer sichergest­ellt, das als Tatwaffe infrage kommt.

Die Staatsanwa­ltschaft sieht das für einen Mordvorwur­f relevante Kriterium der Heimtücke erfüllt. Der Beschuldig­te habe die Arg- und

Wehrlosigk­eit des Opfers ausgenutzt.

Eine Einweisung in die Psychiatri­e würde zunächst auf unbestimmt­e Zeit erfolgen – sie kann über Jahrzehnte Bestand haben, wenn sich das Krankheits­bild nicht bessert, erläutert die Pressestel­le des Landgerich­ts. Jedoch ist regelmäßig zu prüfen, ob von der betreffend­en Person noch Gefahr ausgeht.

Das Verfahren vor der Ravensburg­er Strafkamme­r beginnt am 6. Oktober um 8.30 Uhr. Weitere Termine sind für den 8. und 13. Oktober angesetzt.

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