Schwäbische Zeitung (Biberach)
Mutmaßlicher Messerstecher vor Gericht
Dem wohl schuldunfähigen Mann wird ein Angriff im Juni in Laupheim zur Last gelegt
LAUPHEIM (ry) - Der 32 Jahre alte Mann, der am 12. Juni auf dem Parkplatz der Gaststätte „Kreuz“in Laupheim eine Frau so schwer mit einem Messer verletzt haben soll, dass sie kurz darauf starb, steht im Oktober in Ravensburg vor Gericht. Ihm wird Mord zur Last gelegt.
Die öffentliche Verhandlung vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts ist ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Der Mann soll die Tat aufgrund einer bei ihm bestehenden paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben.
Deshalb, so die Staatsanwältin Tanja Kraemer auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“, gehe es in diesem Fall um die Frage der Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung, um die Gesellschaft vor weiteren möglichen Gefährdungen zu schützen. Darüber hat das Gericht zu befinden. Die Strafkammer will einen Sachverständigen hören, auch Zeugen sind geladen.
Zum Tatgeschehen am Abend des 12. Juni ist bekannt, dass Opfer und Täter sich kannten. Die 51-jährige Frau hielt sich als Gast im Außenbereich des Lokals auf, gegen 20.30 Uhr soll sie den 32-Jährigen auf dem Parkplatz getroffen haben. Als sie zurückkehrte, klagte sie über Schmerzen und wies Verletzungen im Brustbereich auf. Notarzt und Sanitäter kümmerten sich um sie und brachten sie in ein Krankenhaus, wo sie starb. Den mutmaßlichen Täter nahm die Polizei wenig später in seiner Wohnung in Laupheim fest; dabei wurde auch das Messer sichergestellt, das als Tatwaffe infrage kommt.
Die Staatsanwaltschaft sieht das für einen Mordvorwurf relevante Kriterium der Heimtücke erfüllt. Der Beschuldigte habe die Arg- und
Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt.
Eine Einweisung in die Psychiatrie würde zunächst auf unbestimmte Zeit erfolgen – sie kann über Jahrzehnte Bestand haben, wenn sich das Krankheitsbild nicht bessert, erläutert die Pressestelle des Landgerichts. Jedoch ist regelmäßig zu prüfen, ob von der betreffenden Person noch Gefahr ausgeht.
Das Verfahren vor der Ravensburger Strafkammer beginnt am 6. Oktober um 8.30 Uhr. Weitere Termine sind für den 8. und 13. Oktober angesetzt.