Schwäbische Zeitung (Biberach)
Neue Regeln für Schüler und Lehrer
Baden-Württemberg führt Maskenpflicht im Unterricht ein – In Bayern zählt der Landkreisschnitt
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RAVENSBURG - Wegen stark steigender Infektionszahlen in BadenWürttemberg wird die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen ab Montag auch auf den Unterricht ausgeweitet. Bislang gilt sie an weiterführenden Schulen lediglich auf sogenannten Begegnungsflächen wie Schulfluren, Aula und Toiletten. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Warum gilt die Maskenpflicht im Unterricht schon ab Montag?
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Sobald die Pandemiestufe 3 ausgerufen wird, verändert sich auch der Alltag an den Schulen. Das ist dann der Fall, wenn die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz über 35 liegt. Am Donnerstag lag sie im Südwesten bereits bei 38 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche. In Stuttgart war dieser Wert mit 82,9 am höchsten.
Muss an allen Schulen eine Maske getragen werden?
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Nein. Die Corona-Verordnung Schule schreibt das Maskentragen lediglich an weiterführenden Schulen und ab Klasse 5 vor. Für sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren gilt die Maskenpflicht für Schüler ab der Hauptstufe. Lehrerzimmer gelten ab Montag als Begegnungsfläche, auch hier ist das Tragen einer Maske Pflicht. Im praktischen Sportunterricht oder Musikunterricht beim Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten gilt die Maskenpflicht nicht. Hier gelten aber bereits bestehende Abstandsregeln weiter.
Was, wenn sich jemand weigert, eine Maske zu tragen?
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Zukünftig dürfen Lehrer oder andere Personen das Schulhaus nicht mehr betreten, wenn sie keine Mund-Nasen-Abdeckung tragen. Davon ausgenommen sind nur Personen, die aus „gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen keine Maske tragen können“, so das Ministerium. Sollten sich Lehrer weigern, eine Abdeckung zu tragen, sind sie dem zuständigen Regierungspräsidium zu melden. Schülerinnen und
Schüler sind von dem Zutritts- und Teilnahmeverbot explizit ausgenommen. Bei ihnen soll die Schule „pädagogisch angemessen vorgehen, um die Maskenpflicht auf dem Schulgelände durchzusetzen.“Gelingt ihr das nicht, ist aber auch ein zeitweiliger Ausschluss aus dem Unterricht möglich.
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Die Nutzung der Schulräume für außerschulische Zwecke wird laut Verordnung ab Pandemiestufe 3 verboten. Schulbegleitende Angebote, wie etwa die Hausaufgabenbetreuung, sollen aber weiterhin stattfinden können. Außerunterrichtliche Veranstaltungen sowie Kontaktsportarten im Sportunterricht sind ab Pandemiestufe 3 nicht mehr erlaubt.
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Was ändert sich außerdem?
Gelten an allen weiterführenden
Schulen die gleichen Regeln?
Wenn es vor Ort eine Sieben-TageInzidenz von 50 oder höher gibt, dann können Stadt- und Landkreise die Regeln an Schulen über Allgemeinverfügungen noch strenger gestalten, als es die Corona-Verordnung Schule vorsieht.
Welche Regeln gelten in Bayern?
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Auch die Bayerische Kultusbehörde reagiert mit strengeren Maßnahmen auf die Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz. Allerdings achtet der Freistaat dabei auf die Werte in den Landkreisen oder kreisfreien Städten und nicht auf den Landesdurchschnitt. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz auf 35 oder mehr, müssen laut Bayerischem Rahmenhygieneplan alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 auch während des Unterrichts eine Mund-NasenBedeckung tragen – allerdings nur, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Gleiches gilt auch für Lehrerinnen und Lehrer. In Grundschulen müssen Kinder nur eine Maske tragen, bis sie im Klassenzimmer sind. Sollten die Infektionszahlen weiter steigen, müssen allerdings alle Schülerinnen und Schüler im Unterricht eine Mund-Nasen-Abdeckung tragen. Kinder und Betreuer im Hort und in der Mittagsbetreuung müssen in Bayern künftig auch eine Maske tragen, und zwar nach ähnlichen Regeln, wie es sie für die Grundschulen gibt. Bayerns Kultusminister Michael Piazolo sieht derzeit trotz der teils stark steigenden Corona-Zahlen in Bayern keine akute Gefahr für flächendeckende Schulschließungen. „Wir wollen in diesem Schuljahr die Schulen offen halten. Wir haben einen guten Hygieneplan, um den
Präsenzunterricht sicherzustellen“, sagte er am Freitag.
Wie ist die Corona-Situation an den Schulen in Baden-Württemberg und Bayern?
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In Baden-Württemberg sind derzeit nach Angabe des Kultusministeriums an 336 Schulen insgesamt 695 Klassen oder Gruppen aufgrund von Corona-Infektionen oder Verdachtsfällen „vorübergehend aus dem Präsenzbetrieb herausgenommen“. Zehn Schulen sind den Angaben zufolge vollständig geschlossen. Im ganzen Land gibt es insgesamt rund 67 500 Klassen und 4500 Schulen. In Bayern waren mit Stand Freitag etwa 19 000 Schüler (von rund 1,65 Millionen) und 1705 Lehrer (von 155 000) isoliert. Rund 800 Schüler sind an Corona erkrankt – in der Vorwoche waren es noch etwa 330.