Schwäbische Zeitung (Biberach)
Stadtverwaltung: Tennis nicht untersagt
Baden-württembergische Corona-Verordnung regelt den Sportbetrieb
BIBERACH (sz) - In der Freitagsausgabe hat die „Schwäbische Zeitung“unter der Überschrift „Stadt untersagt Tennis in Biberach“über die WTB-Halle berichtet. Die Biberacher Stadtverwaltung bezeichnet dies als „völlig falsch“und teilt im Wortlaut mit:
„Richtig ist, dass wir keinesfalls das Tennisspiel untersagt haben. Dies gilt nicht nur gegenüber dem WTB, sondern generell. Die Überschrift hat bei manchen Betreibern von Tennishallen auch andernorts Irritationen ausgelöst, da sie Sorge hatten, ihre Öffnung könnte unzulässig sein und auch eingestellt werden.
Die Behauptung „Diese Regelung des Landes hat die Stadt Biberach am Donnerstagnachmittag nach Besichtigung der WTB-Halle im Hühnerfeld aufgehoben“ist falsch. Richtig ist, dass wir die Regelungen der Landesverwaltung anwenden.
Die Behauptung, dass eine Besichtigung der Halle stattgefunden habe, ist falsch. Richtig ist, dass keine Besichtigung mit Vertretern der Stadt stattgefunden hat.
Die Stadtverwaltung hatte in dieser Angelegenheit überhaupt keinen Kontakt mit Herrn Sommer. Richtig ist vielmehr, dass beim städtischen Ordnungsamt Rolf Schmid, Vizepräsident und Verbandssportwart des WTB, vorstellig geworden ist und sich erkundigt hat, ob mehrere Spielfelder der WTB-Halle gleichzeitig genutzt werden könnten.
Er bekam die Auskunft über die entsprechende Regelung in § 1a, Absatz 6, Nr. 7 Corona-Verordnung. Danach kann die WTB-Halle für den Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts sowie für den Spitzen- und Profisport genutzt werden“, schreibt die Stadtverwaltung abschließend.
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