Schwäbische Zeitung (Biberach)
Riedlingen erlässt Regeln: Kein Alkohol nach 22 Uhr
Neue Benutzungsordnungen sollen Vandalismus in den Missmahl’schen Anlagen und am Info-Point eindämmen
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RIEDLINGEN - Im Januar 2020 hat der Riedlinger Gemeinderat beschlossen, per Satzung Lärm und Vandalismus auf Schulgeländen zu begegnen und entsprechende Schilder aufstellen lassen. Bei seiner Sitzung am Montag befasste er sich mit solchen auch für öffentliche Grün- und Erholungsanlagen – sprich die Missmahl’schen Anlagen – und das StadthallenAreal. Das ist großflächig ausgewiesen mit dem Platz rund um die Stadthalle, mit Donau-Insel und Teilen des Unterrieds. Auch die Nutzung des Energy- und Info-Points ist davon betroffen.
Der Leiter des Riedlinger Polizeireviers, Guntram-Helmut Rößler, saß mit am Ratstisch und vermerkte, zwischen 2016 und 2018 habe der Vandalismus in Riedlingen einen Höhepunkt erfahren. Danach habe man sich der Zerstörungswut „massiv entgegengestellt“, auch dank offener Jugendarbeit und Sicherheitsdienst, die deeskalierend gewirkt hätten. Die Polizei sei „nicht immer“einbezogen worden, sondern nur, wenn es ansonsten „nicht geklappt hat“. Er sprach von einer „guten Entwicklung“, verlangte vom Gemeinderat aber Beschlüsse, um bei Fehlverhalten handlungsfähig zu sein.
Etwas frustriert klangen die Worte von Hauptamtsleiter Christian Simon nach einem Treffen mit Polizei, Schulleitern und Eltern zum Thema Vandalismus. Beim Wunsch, eine Arbeitsgruppe zu bilden, hätte sich nur ein Elternteil der Realschule gemeldet, so dass eine solche nicht zustande gekommen sei.
Der Gemeinderat billigte nun beide Satzungen einstimmig. Was die Ausdehnung der Grünanlagen in der Misse anbelangt, wurden die privaten Flächen ausgeklammert. Beim Stadthallen-Areal wurden dagegen die Flächen des Landes einbezogen. Gefolgt wurde vom Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung, in die Satzung für das Stadthallen-Areal den Tourist Energy Point, die DonauInsel, das Unterried sowie den daran angrenzenden Spielplatz mit aufzunehmen. Sie liefert als Begründung dafür, dass „diese Lokalitäten immer wieder zum Schauplatz von Vandalismus,
insbesondere Vermüllung“, würden.
Festgehalten ist in beiden Satzungen, was eigentlich selbstverständlich ist: die Anlage pfleglich zu behandeln und sich so zu verhalten, „dass jede Gefährdung, Schädigung oder Störung anderer Personen, beziehungsweise Sachen, vermieden wird“.
Was künftig geahndet werden kann, weil jetzt per Satzung verboten, ist in den Missmahl’schen Anlagen und beim Info-Point das Mitführen, der Genuss und die Weitergabe von Alkohol zwischen 22 und 6 Uhr.
Wer betrunken ist oder sich in einem „Anstoß erregenden Zustand“befindet, darf sich nicht in den Missmahlschen Anlagen oder auf dem weitflächig ausgewiesenen Stadthallen-Areal aufhalten.
Außerhalb genehmigter Veranstaltungen darf kein Lärm erzeugt werden, sei es durch Musikinstrumente, Radios oder „anderer mechanischer oder elektroakustischer Geräte“. Dazu zählt die Verwaltung auch den Lärm von Fahrzeugen, die in abenteuerlicher Manier ihre Runden auf dem Stadthallen-Platz drehen, so die Antwort von Hauptamtsleiter Christian Simon auf die Anfrage von Stadtrat Michael Kley (Bürgerliste).
Unbefugt dürfen hier wie dort keine baulichen Anlagen und Einrichtungen beschriftet, beklebt, bemalt, beschmutzt oder entfernt werden. Offenes Feuer ist in den Missmahl’schen Anlagen nur auf den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt, auf dem Stadthallen-Areal dagegen überhaupt nicht. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist gänzlich untersagt. Hunde dürfen nicht freilaufen und ihre Notdurft hinterlassen.
Sollte es zu Belästigungen Dritter kommen, kann die Stadt dank Satzung einzelne Areale dem öffentlichen Zugang teilweise oder ganz entziehen. Auch Platzverweise sind möglich.
Bei Fehlverhalten werden Geldbußen von mindestens fünf bis 1000 Euro angedroht. Sollte fahrlässig gegen die Benutzungsordnung gehandelt werden, ist dieser Betrag auf 500 Euro gedeckelt. Jetzt gilt es, Schilder aufzustellen und auf die Benutzungsordnungen hinzuweisen.