Schwäbische Zeitung (Biberach)
Kurz berichtet
●
Möglicher Anschlag in Karlsruhe bleibt ungeklärt
STUTTGART (lsw) - Ein 32-Jähriger aus Freiburg ist von dem Vorwurf freigesprochen worden, einen Anschlag auf die vorweihnachtliche Eislaufbahn in Karlsruhe geplant zu haben. Vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart wurde der Mann am Mittwoch dennoch zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, weil er nach Ansicht des Staatsschutzsenats der Terrormiliz „Islamischer Staat“(IS) angehörte und sie unterstützt hat. Wie lange der Deutsche mit kurdischen Wurzeln hinter Gitter kommen wird, ist aber noch unklar. Seine dreijährige Untersuchungshaft und eine Gefängnisstrafe im Irak werden noch abgezogen. Der Fall hatte im Winter 2017 für Aufsehen gesorgt: Der Angeklagte soll erwogen haben, mit einem Lastwagen auf die Stände an der Karlsruher Eislaufbahn zuzufahren und möglichst viele Menschen zu töten. Allerdings stützte die Bundesanwaltschaft ihre Vorwürfe im Wesentlichen auf die Aussagen einer Vertrauensperson, die Verbindungen zu dem Mann gehabt hatte. „Auf seine Angaben können wir nicht bauen“, sagte der Richter.
Landesregierung ändert Quarantäne-Regeln
STUTTGART (lsw) - Die Landesregierung hat die Quarantäne-Regeln angepasst. Es gelte ab dem 2. Dezember eine einheitliche Quarantäne-Dauer von zehn Tagen statt wie bislang 14 Tagen, teilte die Landesregierung am Dienstagabend mit. Wer sich bereits in Quarantäne befinde, für den bedeute dies jedoch keine Verkürzung. Neue Regeln gelten zudem für Schüler, die Kontakt mit einem positiv getesteten Schüler aus der eigenen Klasse oder Kursstufe hatten. In einem solchem Fall könne die zuständige Behörde denjenigen als „Cluster-Schüler“einstufen. In diesem Fall ist es ab sofort möglich, die Quarantäne bereits nach dem fünften Tag zu beenden. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test.
Meldestelle dokumentiert mehr als 200 antisemitische Vorfälle
SERSHEIM (lsw) - Ein Hakenkreuz auf der Schultoilette, ein judenfeindlicher Post eines Verschwörungsfanatikers auf Twitter – gut ein Jahr nach dem Start der Onlineplattform zur Meldung antisemitischer Vorfälle hat diese rund 200 Vorfälle dokumentiert. Durch die Onlineplattform – die beim Demokratiezentrum Baden-Württemberg angesiedelt ist – sollen Betroffene unterstützt und antisemitische Vorfälle im Land festgehalten und eingeordnet werden. Juristisch ausgebildete Mitarbeiter prüfen die Meldungen auf strafrechtliche Relevanz und bringen sie gegebenenfalls zur Anzeige.
Sieben Jahre Haft für Mutter nach versuchter Kindstötung
SPAICHINGEN/ROTTWEIL (abra) - Sieben Jahre lang muss eine 36-jährige Mutter in Haft für den Versuch, ihren kleinen Sohn mit in den Tod zu nehmen. Das Urteil lautete auf versuchten Totschlag. Die Absicht, auch ihre zwölfjährige Tochter zu töten, sah die Schwurgerichtskammer am Rottweiler Landgericht aber nicht als gegeben. Die Frau hatte im Mai dieses Jahres inmitten einer schweren depressiven Phase die Kinder mit in den Wald bei Spaichingen genommen und den dreijährigen Sohn schwerst am Hals verletzt. Auch sich selber hatte die Frau am Handgelenk mehrfach tief geschnitten. Sie habe ihren Sohn aus Liebe töten wollen befand der Vorsitzende Richter, weil sie im Wahn nur schlechte Perspektiven für ihn gesehen habe. Die Tochter hatte sich befreien können und Hilfe geholt. Nur durch glückliche Umstände habe der Junge überlebt, so das Gericht.