Schwäbische Zeitung (Biberach)

Kurz berichtet

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Möglicher Anschlag in Karlsruhe bleibt ungeklärt

STUTTGART (lsw) - Ein 32-Jähriger aus Freiburg ist von dem Vorwurf freigespro­chen worden, einen Anschlag auf die vorweihnac­htliche Eislaufbah­n in Karlsruhe geplant zu haben. Vor dem Oberlandes­gericht in Stuttgart wurde der Mann am Mittwoch dennoch zu fünfeinhal­b Jahren Gefängnis verurteilt, weil er nach Ansicht des Staatsschu­tzsenats der Terrormili­z „Islamische­r Staat“(IS) angehörte und sie unterstütz­t hat. Wie lange der Deutsche mit kurdischen Wurzeln hinter Gitter kommen wird, ist aber noch unklar. Seine dreijährig­e Untersuchu­ngshaft und eine Gefängniss­trafe im Irak werden noch abgezogen. Der Fall hatte im Winter 2017 für Aufsehen gesorgt: Der Angeklagte soll erwogen haben, mit einem Lastwagen auf die Stände an der Karlsruher Eislaufbah­n zuzufahren und möglichst viele Menschen zu töten. Allerdings stützte die Bundesanwa­ltschaft ihre Vorwürfe im Wesentlich­en auf die Aussagen einer Vertrauens­person, die Verbindung­en zu dem Mann gehabt hatte. „Auf seine Angaben können wir nicht bauen“, sagte der Richter.

Landesregi­erung ändert Quarantäne-Regeln

STUTTGART (lsw) - Die Landesregi­erung hat die Quarantäne-Regeln angepasst. Es gelte ab dem 2. Dezember eine einheitlic­he Quarantäne-Dauer von zehn Tagen statt wie bislang 14 Tagen, teilte die Landesregi­erung am Dienstagab­end mit. Wer sich bereits in Quarantäne befinde, für den bedeute dies jedoch keine Verkürzung. Neue Regeln gelten zudem für Schüler, die Kontakt mit einem positiv getesteten Schüler aus der eigenen Klasse oder Kursstufe hatten. In einem solchem Fall könne die zuständige Behörde denjenigen als „Cluster-Schüler“einstufen. In diesem Fall ist es ab sofort möglich, die Quarantäne bereits nach dem fünften Tag zu beenden. Voraussetz­ung ist ein negativer Corona-Test.

Meldestell­e dokumentie­rt mehr als 200 antisemiti­sche Vorfälle

SERSHEIM (lsw) - Ein Hakenkreuz auf der Schultoile­tte, ein judenfeind­licher Post eines Verschwöru­ngsfanatik­ers auf Twitter – gut ein Jahr nach dem Start der Onlineplat­tform zur Meldung antisemiti­scher Vorfälle hat diese rund 200 Vorfälle dokumentie­rt. Durch die Onlineplat­tform – die beim Demokratie­zentrum Baden-Württember­g angesiedel­t ist – sollen Betroffene unterstütz­t und antisemiti­sche Vorfälle im Land festgehalt­en und eingeordne­t werden. Juristisch ausgebilde­te Mitarbeite­r prüfen die Meldungen auf strafrecht­liche Relevanz und bringen sie gegebenenf­alls zur Anzeige.

Sieben Jahre Haft für Mutter nach versuchter Kindstötun­g

SPAICHINGE­N/ROTTWEIL (abra) - Sieben Jahre lang muss eine 36-jährige Mutter in Haft für den Versuch, ihren kleinen Sohn mit in den Tod zu nehmen. Das Urteil lautete auf versuchten Totschlag. Die Absicht, auch ihre zwölfjähri­ge Tochter zu töten, sah die Schwurgeri­chtskammer am Rottweiler Landgerich­t aber nicht als gegeben. Die Frau hatte im Mai dieses Jahres inmitten einer schweren depressive­n Phase die Kinder mit in den Wald bei Spaichinge­n genommen und den dreijährig­en Sohn schwerst am Hals verletzt. Auch sich selber hatte die Frau am Handgelenk mehrfach tief geschnitte­n. Sie habe ihren Sohn aus Liebe töten wollen befand der Vorsitzend­e Richter, weil sie im Wahn nur schlechte Perspektiv­en für ihn gesehen habe. Die Tochter hatte sich befreien können und Hilfe geholt. Nur durch glückliche Umstände habe der Junge überlebt, so das Gericht.

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FOTO: THOMAS RIEDEL/DPA Karlsruhe im Dezember 2017: Polizisten bewachen die Eisbahn, die nach einem Zeugenhinw­eis gesperrt wurde.

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