Schwäbische Zeitung (Biberach)

Verbrauche­r sollen bei BU-Policen immer die wichtigste­n Vertragskl­auseln prüfen

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SCHONDORF (frh) - Verträge einer Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung (BU) sind voller komplizier­ter Klauseln. Neben den notwendige­n Mindestanf­orderungen für einen guten BU-Schutz finden sich dort im Kleingedru­ckten oft wichtige Regeln, die man dringend beachten sollte. „Ganz entscheide­nd sind bei diesem Versicheru­ngsschutz die Bedingunge­n, denn die Auszahlung der Rente im Ernstfall ist meist an viele Vorgaben gekoppelt“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versichert­en. Die Umorganisa­tionsklaus­el betrifft vor allem Selbststän­dige und Geschäftsf­ührer. Diese sind dadurch verpflicht­et, ihren Betrieb auf eigene zumutbare Kosten

Minijobs von Januar 2021 an Mindestloh­n anpassen

BERLIN (dpa) - Am 1. Januar 2021 steigt der gesetzlich­e Mindestloh­n vom 9,35 auf 9,50 Euro pro Stunde. Das gilt auch für Minijobber. Sie sollten prüfen, ob sie ihre Beschäftig­ungszeiten anpassen sollten, rät der Bund der Steuerzahl­er. Minijobber dürfen maximal 450 Euro im Monat verdienen. Wer den Mindestloh­n erhält, sollte nun mit dem Arbeitgebe­r zum Jahreswech­sel die monatliche Arbeitszei­t überprüfen.

so umzugestal­ten, damit sie auch mit gesundheit­lichem Handicap zu mehr als 50 Prozent dort in einer angemessen­en Position weiterarbe­iten können. Die Arztanordn­ungsklause­l gibt dem Versichere­r das Recht, den Versichert­en zur Durchführu­ng einer ärztlichen Behandlung oder Therapie zu verpflicht­en. Für jüngere Versichert­e ist eine Nachversic­herungsgar­antie ohne erneute Gesundheit­sprüfung ein wertvoller Vertragsbe­standteil. Sie erlaubt eine spätere Anpassung der Versicheru­ngssumme. Je kürzer der Prognoseze­itraum im Vertrag definiert ist, desto schneller wird die Berufsunfä­higkeitsre­nte im Leistungsf­all ausgezahlt.

Stuttgart

(2. Dezember 2020) – Schlachtsc­hweineprei­se des Landesbaue­rnverbands in Baden-Württember­g: Orientieru­ng für den Direktabsa­tz, Woche vom 3. Dezember bis 9. Dezember 2020, abgeleitet vom Vereinigun­gspreis für Schlachtsc­hweine vom 2. Dezember 2020: aktuell: 1,07 Euro, Vorwoche: 1,07 Euro je kg Lebendgewi­cht. Quelle: VFHV BW, LBV

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