Schwäbische Zeitung (Biberach)
Verbraucher sollen bei BU-Policen immer die wichtigsten Vertragsklauseln prüfen
SCHONDORF (frh) - Verträge einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sind voller komplizierter Klauseln. Neben den notwendigen Mindestanforderungen für einen guten BU-Schutz finden sich dort im Kleingedruckten oft wichtige Regeln, die man dringend beachten sollte. „Ganz entscheidend sind bei diesem Versicherungsschutz die Bedingungen, denn die Auszahlung der Rente im Ernstfall ist meist an viele Vorgaben gekoppelt“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Die Umorganisationsklausel betrifft vor allem Selbstständige und Geschäftsführer. Diese sind dadurch verpflichtet, ihren Betrieb auf eigene zumutbare Kosten
Minijobs von Januar 2021 an Mindestlohn anpassen
BERLIN (dpa) - Am 1. Januar 2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn vom 9,35 auf 9,50 Euro pro Stunde. Das gilt auch für Minijobber. Sie sollten prüfen, ob sie ihre Beschäftigungszeiten anpassen sollten, rät der Bund der Steuerzahler. Minijobber dürfen maximal 450 Euro im Monat verdienen. Wer den Mindestlohn erhält, sollte nun mit dem Arbeitgeber zum Jahreswechsel die monatliche Arbeitszeit überprüfen.
●
so umzugestalten, damit sie auch mit gesundheitlichem Handicap zu mehr als 50 Prozent dort in einer angemessenen Position weiterarbeiten können. Die Arztanordnungsklausel gibt dem Versicherer das Recht, den Versicherten zur Durchführung einer ärztlichen Behandlung oder Therapie zu verpflichten. Für jüngere Versicherte ist eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung ein wertvoller Vertragsbestandteil. Sie erlaubt eine spätere Anpassung der Versicherungssumme. Je kürzer der Prognosezeitraum im Vertrag definiert ist, desto schneller wird die Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall ausgezahlt.
Stuttgart
(2. Dezember 2020) – Schlachtschweinepreise des Landesbauernverbands in Baden-Württemberg: Orientierung für den Direktabsatz, Woche vom 3. Dezember bis 9. Dezember 2020, abgeleitet vom Vereinigungspreis für Schlachtschweine vom 2. Dezember 2020: aktuell: 1,07 Euro, Vorwoche: 1,07 Euro je kg Lebendgewicht. Quelle: VFHV BW, LBV