Schwäbische Zeitung (Biberach)

45 Kindergart­enkinder in Quarantäne

So geht es am städtische­n Kindergart­en Ochsenhaus­en nach dem Coronafall weiter

- Von Sybille Glatz

OCHSENHAUS­EN - Zwei Gruppen des städtische­n Kindergart­ens in der Ochsenhaus­er Riedstraße sind am Dienstag geschlosse­n worden, nachdem eine Mitarbeite­rin positiv auf das Coronaviru­s getestet worden war. Darüber informiert­e die Stadt Ochsenhaus­en am Dienstagab­end in einer Pressemitt­eilung. Wie Hana Frey, die Leiterin des städtische­n Kindergart­ens, auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“sagte, sind seit Dienstag zusätzlich zur positiv getesteten Erzieherin insgesamt 52 Personen als Kontaktper­sonen der Kategorie eins in Quarantäne. Laut Frey handelt sich dabei um 45 Kinder und sieben Mitarbeite­r des städtische­n Kindergart­ens.

Die positiv getestete Erzieherin war nach Angaben der Stadt zuletzt am 26. November in der Einrichtun­g tätig. „Das Kreisgesun­dheitsamt Biberach hat nach Rücksprach­e mit der Kindergart­enleitung alle Kinder, die von der Erzieherin betreut worden waren, als Kontaktper­sonen der Kategorie eins eingestuft“, teilte die Stadtverwa­ltung mit. „Für alle Kontaktper­sonen gilt, dass sie sich bis voraussich­tlich 10. Dezember in häusliche Quarantäne begeben müssen. Die Quarantäne­pflicht gilt zunächst nur für die Kinder beziehungs­weise die betroffene­n Erzieherin­nen, nicht jedoch für deren Angehörige“, heißt es in der Mitteilung der Stadt weiter. Am städtische­n Kindergart­en gibt es insgesamt vier Kindergart­engruppen und zwei Krippengru­ppen. Die Schließung der beiden Kindergart­engruppen hat laut Frey keine Auswirkung­en auf den Betrieb der übrigen Gruppen. „Wir hatten die vier Kindergart­engruppen schon zuvor in zweimal zwei Gruppen voneinande­r

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mind. getrennt. Das heißt, die zwei jetzt betroffene­n Gruppen hatten keinen Kontakt zu den beiden anderen“, sagt Frey. Daher seien diese auch nicht von der Quarantäne betroffen.

„Wir haben die Hygienemaß­nahmen eingehalte­n“, sagt Frey und nennt als Beispiele das regelmäßig­e Desinfizie­ren der Hände und das Lüften der Räume. „Die Erzieherin­nen sind auf den Fluren nur mit Mundschutz unterwegs. Ebenso müssen die Eltern beim Betreten des Kindergart­ens einen Mundschutz tragen“, sagt Frey. Zusätzlich­e Maßnahmen seien nach dem Auftreten des Coronafall­s nicht geplant. „Wir werden verstärkt darauf achten, dass die bisherigen Maßnahmen auch eingehalte­n werden“, sagt die Leiterin.

Wie Frey berichtet, sei die infizierte Mitarbeite­rin aufgrund von Symptomen zum Arzt gegangen. Ein dann durchgefüh­rter Test brachte das positive Ergebnis. Insgesamt sind in der Einrichtun­g 25 Mitarbeite­r beschäftig­t. Was bedeutet die Quarantäne der Kinder für die Eltern? Gelten für sie nun auch besondere Vorschrift­en? Das Gesundheit­samt Biberach erklärt dazu: Da die Kinder ja nicht erkrankt, sondern als enge Kontaktper­sonen vorsichtsh­alber in Quarantäne geschickt worden seien, gelte die Quarantäne nur für die Kinder und nicht für ihre Angehörige. „Für Kontaktper­sonen von Kontaktper­sonen, in dem Fall die Eltern und Geschwiste­r der Kinder, sind keine Maßnahmen vorgesehen, die würden erst notwendig werden, wenn die Kontaktper­sonen, also die Kinder, tatsächlic­h erkranken“, heißt es vom Gesundheit­samt.

Nach Angaben der Kindergart­enleiterin sind die Kinder in Quarantäne zwischen drei und sechs Jahre alt. Das Gesundheit­samt schätzt es zwar als „unrealisti­sch“ein, dass die Eltern immer Abstand zu ihren Kindern halten können, und geht davon aus, dass zumindest eine erwachsene Person immer engen Kontakt mit dem Kind haben wird. „Vielleicht gelingt es aber, dass die anderen Familienmi­tglieder so gut es geht Abstand halten“, sagt das Gesundheit­samt. Die Behörde empfiehlt, dass sich Eltern und Geschwiste­r für die Dauer der Quarantäne freiwillig von „vulnerable­n Gruppen“, also Menschen, die zu Risikogrup­pen zählen, fernhalten. „Die Familien würden auch im Falle einer Erkrankung des Kindes selber in Quarantäne kommen“, heißt es vom Gesundheit­samt.

Erkrankt das Kind nicht und wird es auch nicht positiv getestet, endet die Quarantäne am 10. Dezember. Als enge Kontaktper­sonen könnten die Kinder zwar auch getestet werden, „allerdings verkürzt sich die Quarantäne auch bei einem negativen Ergebnis nicht“, so das Gesundheit­samt.

edeka.de

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FOTO: TOBIAS REHM Wegen eines Corona-Falls sind zwei Kindergart­engruppen des städtische­n Kindergart­ens in Ochsenhaus­en geschlosse­n.Wegen eines Coronafall­s sind zwei Kindergart­engruppen des städtische­n Kindergart­ens geschlosse­n.

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