Schwäbische Zeitung (Biberach)
45 Kindergartenkinder in Quarantäne
So geht es am städtischen Kindergarten Ochsenhausen nach dem Coronafall weiter
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OCHSENHAUSEN - Zwei Gruppen des städtischen Kindergartens in der Ochsenhauser Riedstraße sind am Dienstag geschlossen worden, nachdem eine Mitarbeiterin positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Darüber informierte die Stadt Ochsenhausen am Dienstagabend in einer Pressemitteilung. Wie Hana Frey, die Leiterin des städtischen Kindergartens, auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“sagte, sind seit Dienstag zusätzlich zur positiv getesteten Erzieherin insgesamt 52 Personen als Kontaktpersonen der Kategorie eins in Quarantäne. Laut Frey handelt sich dabei um 45 Kinder und sieben Mitarbeiter des städtischen Kindergartens.
Die positiv getestete Erzieherin war nach Angaben der Stadt zuletzt am 26. November in der Einrichtung tätig. „Das Kreisgesundheitsamt Biberach hat nach Rücksprache mit der Kindergartenleitung alle Kinder, die von der Erzieherin betreut worden waren, als Kontaktpersonen der Kategorie eins eingestuft“, teilte die Stadtverwaltung mit. „Für alle Kontaktpersonen gilt, dass sie sich bis voraussichtlich 10. Dezember in häusliche Quarantäne begeben müssen. Die Quarantänepflicht gilt zunächst nur für die Kinder beziehungsweise die betroffenen Erzieherinnen, nicht jedoch für deren Angehörige“, heißt es in der Mitteilung der Stadt weiter. Am städtischen Kindergarten gibt es insgesamt vier Kindergartengruppen und zwei Krippengruppen. Die Schließung der beiden Kindergartengruppen hat laut Frey keine Auswirkungen auf den Betrieb der übrigen Gruppen. „Wir hatten die vier Kindergartengruppen schon zuvor in zweimal zwei Gruppen voneinander
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mind. getrennt. Das heißt, die zwei jetzt betroffenen Gruppen hatten keinen Kontakt zu den beiden anderen“, sagt Frey. Daher seien diese auch nicht von der Quarantäne betroffen.
„Wir haben die Hygienemaßnahmen eingehalten“, sagt Frey und nennt als Beispiele das regelmäßige Desinfizieren der Hände und das Lüften der Räume. „Die Erzieherinnen sind auf den Fluren nur mit Mundschutz unterwegs. Ebenso müssen die Eltern beim Betreten des Kindergartens einen Mundschutz tragen“, sagt Frey. Zusätzliche Maßnahmen seien nach dem Auftreten des Coronafalls nicht geplant. „Wir werden verstärkt darauf achten, dass die bisherigen Maßnahmen auch eingehalten werden“, sagt die Leiterin.
Wie Frey berichtet, sei die infizierte Mitarbeiterin aufgrund von Symptomen zum Arzt gegangen. Ein dann durchgeführter Test brachte das positive Ergebnis. Insgesamt sind in der Einrichtung 25 Mitarbeiter beschäftigt. Was bedeutet die Quarantäne der Kinder für die Eltern? Gelten für sie nun auch besondere Vorschriften? Das Gesundheitsamt Biberach erklärt dazu: Da die Kinder ja nicht erkrankt, sondern als enge Kontaktpersonen vorsichtshalber in Quarantäne geschickt worden seien, gelte die Quarantäne nur für die Kinder und nicht für ihre Angehörige. „Für Kontaktpersonen von Kontaktpersonen, in dem Fall die Eltern und Geschwister der Kinder, sind keine Maßnahmen vorgesehen, die würden erst notwendig werden, wenn die Kontaktpersonen, also die Kinder, tatsächlich erkranken“, heißt es vom Gesundheitsamt.
Nach Angaben der Kindergartenleiterin sind die Kinder in Quarantäne zwischen drei und sechs Jahre alt. Das Gesundheitsamt schätzt es zwar als „unrealistisch“ein, dass die Eltern immer Abstand zu ihren Kindern halten können, und geht davon aus, dass zumindest eine erwachsene Person immer engen Kontakt mit dem Kind haben wird. „Vielleicht gelingt es aber, dass die anderen Familienmitglieder so gut es geht Abstand halten“, sagt das Gesundheitsamt. Die Behörde empfiehlt, dass sich Eltern und Geschwister für die Dauer der Quarantäne freiwillig von „vulnerablen Gruppen“, also Menschen, die zu Risikogruppen zählen, fernhalten. „Die Familien würden auch im Falle einer Erkrankung des Kindes selber in Quarantäne kommen“, heißt es vom Gesundheitsamt.
Erkrankt das Kind nicht und wird es auch nicht positiv getestet, endet die Quarantäne am 10. Dezember. Als enge Kontaktpersonen könnten die Kinder zwar auch getestet werden, „allerdings verkürzt sich die Quarantäne auch bei einem negativen Ergebnis nicht“, so das Gesundheitsamt.
edeka.de
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