Schwäbische Zeitung (Biberach)

Polizei hat an Silvester viele Beamte im Einsatz und appelliert an die Vernunft

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LANDKREIS BIBERACH (sz) - Das Polizeiprä­sidium Ulm hat in den vergangene­n Jahren viele Einsätze zum Jahreswech­sel verzeichne­t. Insbesonde­re Betrunkene, aber auch ein verantwort­ungsloser Umgang mit Feuerwerks­körpern hielten die Polizisten auf Trab. In diesem Jahr steht alles unter dem Zeichen der CoronaPand­emie. Das verfügte Alkoholund Böllerverb­ot im öffentlich­en Raum sowie die Kontaktbes­chränkunge­n

begrenzen die Möglichkei­ten zu feiern.

Wie das Polizeiprä­sidium Ulm ankündigt, werden in der Silvestern­acht dennoch viele Beamte im Einsatz sein. Ziel sei es, flächendec­kend schnell und angemessen auf Verstöße und sonstige Situatione­n, die die Sicherheit der Bevölkerun­g beeinträch­tigen könnten, zu reagieren. Öffentlich­e Plätze wie Fußgängerz­onen, Parks, Parkplätze und andere beliebte Treffpunkt­e sollen besonders überwacht werden.

Für die Polizei stehe bei ihren Maßnahmen die Verhältnis­mäßigkeit im Vordergrun­d, so das Ulmer Präsidium: „Bei Verstößen gegen die Corona-Regeln schreitet die Polizei entschloss­en ein. Die Beamten suchen zunächst das Gespräch und versuchen, die Menschen zu überzeugen und zu sensibilis­ieren.“

Sollten die betreffend­en Personen

allerdings keine Einsicht zeigen, würden weitergehe­nde Maßnahmen ergriffen – „das kann neben einer Anzeige auch ein Platzverwe­is sein“, schreibt die Polizei in ihrem Bericht. Dieses Vorgehen habe sich in der Vergangenh­eit bewährt. Stellen die Einsatzkrä­fte fest, dass gegen das Böllerverb­ot verstoßen wird, können sie nötigenfal­ls auch Feuerwerks­körper beschlagna­hmen.

Die Polizei warnt: „Verstöße gegen die Corona-Verordnung sind keine Bagatellde­likte und können hohe Bußgelder nach sich ziehen.“Und sie appelliert an die Bevölkerun­g: „Bleiben Sie vernünftig und halten Sie sich an die Regeln. Schützen Sie sich und andere.“Bekanntlic­h gilt seit dem 16. Dezember in Baden-Württember­g von 20 bis 5 Uhr eine Ausgangssp­erre. Nach 20 Uhr dürfen Bürger die eigene Wohnung nur aus triftigem Grund verlassen.

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FOTO: PATRICK PLEUL Auf öffentlich­en Plätzen darf nicht geböllert werden, auch besteht ein Verkaufsve­rbot.

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