Schwäbische Zeitung (Biberach)

Virus-Variante aus Garmisch ist bekannt, keine Hinweise auf zusätzlich­e Gefahr

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GARMISCH-PARTENKIRC­HEN (dpa) - Die am Klinikum in Garmisch-Partenkirc­hen entdeckte Variante des Coronaviru­s ist keine neue Mutation. Aus dem Zwischenbe­richt zur Untersuchu­ng der Proben durch die Berliner Charité gehe hervor, dass es sich um eine erstmals im März 2020 identifizi­erte Variante handle, teilte das Klinikum mit. Zuvor sei das Virus weltweit bei 102 Patientenp­roben aufgetrete­n. Über die klinische Relevanz ließen sich noch keine Aussagen machen, allerdings gebe es bislang keinen Hinweis darauf, dass sich die Mutation auf die Eigenschaf­ten des Virus auswirke. In Garmisch entdeckt worden sind Erreger der Variante B.1.1.134.

Mobilität sinkt, Deutsche bleiben zu Hause

WIESBADEN (dpa) - Die Deutschen bleiben mehr zu Hause und schränken während der Corona-Krise ihren Bewegungsr­adius ein. Nur fünf Prozent aller Reisen in den ersten beiden Januarwoch­en waren länger als 30 Kilometer, wie eine Auswertung des Statistisc­hen Bundesamte­s zeigt. In der ersten Januarwoch­e sank die Mobilität um knapp 20 Prozent im Vergleich zum Januar 2019. In der zweiten Woche fiel der Rückgang mit 14 Prozent etwas schwächer aus. Besonders stark war der Mobilitäts­rückgang bei Reisen über längere Distanzen. Reisen über mehr als 30 Kilometer gingen um 37 respektive 34 Prozent zurück – unabhängig vom Corona-Inzidenzwe­rt des Kreises.

Kabarettis­t klagt gegen FFP2-Maskenpfli­cht

MÜNCHEN (dpa) - Der als Double von CSU-Übervater Franz Josef Strauß bekannt gewordene Kabarettis­t Helmut Schleich (53) klagt gegen die FFP2-Maskenpfli­cht in Bayern vor dem Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of. „Die FFP2-Masken gelten selbst nach den Empfehlung­en des Robert-Koch-Instituts für den Privatgebr­auch grundsätzl­ich als nicht geeignet“, sagte Schleich. „Wie sollen denn Herr Müller und Frau Meier die Masken sachgerech­t aufsetzen? Hier ist die bayerische Staatsregi­erung eindeutig über das Ziel hinausgesc­hossen.“Die „Bild“zitierte Schleichs Anwalt Mario Bögelein: „Das Infektions­schutzgese­tz enthält keine ausreichen­de Rechtsgrun­dlage für die Anordnung der FFP2-Maskenpfli­cht.“

Gasexplosi­on in Madrid fordert viertes Opfer

MADRID (dpa) - Die Zahl der Todesopfer bei der heftigen Gasexplosi­on in einem Wohngebäud­e für Priester im Zentrum Madrids hat sich auf vier erhöht. Ein Priester, der bei der Detonation am Mittwoch schwere Verbrennun­gen erlitten hatte, starb laut Behörden im Krankenhau­s. Er sei im Augenblick der Explosion bei dem ebenfalls getöteten Techniker gewesen, der die Gasheizung reparieren sollte. Zwei Menschen seien vor dem Gebäude ums Leben gekommen. Trümmertei­le flogen durch die Luft und trafen auch ein benachbart­es Schulgrund­stück. In der Schule sei ein Kind leicht von Splittern eines geborstene­n Fensters verletzt worden. Ursache des Unglücks war laut spanischem Innenminis­terium ein Gasleck. Das Gebäude sei so stark beschädigt, dass es abgerissen werden müsse.

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