Schwäbische Zeitung (Biberach)
Virus-Variante aus Garmisch ist bekannt, keine Hinweise auf zusätzliche Gefahr
●
GARMISCH-PARTENKIRCHEN (dpa) - Die am Klinikum in Garmisch-Partenkirchen entdeckte Variante des Coronavirus ist keine neue Mutation. Aus dem Zwischenbericht zur Untersuchung der Proben durch die Berliner Charité gehe hervor, dass es sich um eine erstmals im März 2020 identifizierte Variante handle, teilte das Klinikum mit. Zuvor sei das Virus weltweit bei 102 Patientenproben aufgetreten. Über die klinische Relevanz ließen sich noch keine Aussagen machen, allerdings gebe es bislang keinen Hinweis darauf, dass sich die Mutation auf die Eigenschaften des Virus auswirke. In Garmisch entdeckt worden sind Erreger der Variante B.1.1.134.
Mobilität sinkt, Deutsche bleiben zu Hause
WIESBADEN (dpa) - Die Deutschen bleiben mehr zu Hause und schränken während der Corona-Krise ihren Bewegungsradius ein. Nur fünf Prozent aller Reisen in den ersten beiden Januarwochen waren länger als 30 Kilometer, wie eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes zeigt. In der ersten Januarwoche sank die Mobilität um knapp 20 Prozent im Vergleich zum Januar 2019. In der zweiten Woche fiel der Rückgang mit 14 Prozent etwas schwächer aus. Besonders stark war der Mobilitätsrückgang bei Reisen über längere Distanzen. Reisen über mehr als 30 Kilometer gingen um 37 respektive 34 Prozent zurück – unabhängig vom Corona-Inzidenzwert des Kreises.
Kabarettist klagt gegen FFP2-Maskenpflicht
MÜNCHEN (dpa) - Der als Double von CSU-Übervater Franz Josef Strauß bekannt gewordene Kabarettist Helmut Schleich (53) klagt gegen die FFP2-Maskenpflicht in Bayern vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. „Die FFP2-Masken gelten selbst nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für den Privatgebrauch grundsätzlich als nicht geeignet“, sagte Schleich. „Wie sollen denn Herr Müller und Frau Meier die Masken sachgerecht aufsetzen? Hier ist die bayerische Staatsregierung eindeutig über das Ziel hinausgeschossen.“Die „Bild“zitierte Schleichs Anwalt Mario Bögelein: „Das Infektionsschutzgesetz enthält keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Anordnung der FFP2-Maskenpflicht.“
Gasexplosion in Madrid fordert viertes Opfer
MADRID (dpa) - Die Zahl der Todesopfer bei der heftigen Gasexplosion in einem Wohngebäude für Priester im Zentrum Madrids hat sich auf vier erhöht. Ein Priester, der bei der Detonation am Mittwoch schwere Verbrennungen erlitten hatte, starb laut Behörden im Krankenhaus. Er sei im Augenblick der Explosion bei dem ebenfalls getöteten Techniker gewesen, der die Gasheizung reparieren sollte. Zwei Menschen seien vor dem Gebäude ums Leben gekommen. Trümmerteile flogen durch die Luft und trafen auch ein benachbartes Schulgrundstück. In der Schule sei ein Kind leicht von Splittern eines geborstenen Fensters verletzt worden. Ursache des Unglücks war laut spanischem Innenministerium ein Gasleck. Das Gebäude sei so stark beschädigt, dass es abgerissen werden müsse.