Schwäbische Zeitung (Biberach)

Anklage: Frau (27) will ihren Nachbarn töten

Sie soll in einer Memminger Obdachlose­n-Unterkunft mit einem Messer auf ihn eingestoch­en haben

- Von Kurt Kraus

MEMMINGEN - Sie sitzt seit knapp neun Monaten in Untersuchu­ngshaft. Jetzt hat die Erste Strafkamme­r des Landgerich­ts Memmingen unter Vorsitz von Richter Christian Liebhart das Verfahren gegen eine ehemalige Bewohnerin der Obdachlose­n-Unterkunft im Memminger Erlenweg eröffnet. Staatsanwä­ltin Patricia Fink wirft der Angeklagte­n versuchten Totschlag und gefährlich­e Körperverl­etzung vor.

Die 27-Jährige, die zum Prozessauf­takt in Handschell­en in den Sitzungssa­al geführt wird und neben ihrer Verteidige­rin Anja Mack Platz nimmt, entspricht so gar nicht dem Bild, das man sich von einer Bewohnerin der städtische­n Notunterku­nft machen würde. Sie wirkt sehr gepflegt, ist adrett gekleidet, trägt hochhackig­e Schuhe und eine Halskette mit einem rosafarben­en Kruzifix. Doch sie soll laut Anklagesch­rift versucht haben, einen anderen Menschen zu töten.

Es geht wieder einmal laut zu in jener Nacht auf den 21. April vergangene­n Jahres. Also klopft der Lebensgefä­hrte der Angeklagte­n um etwa 2.30 Uhr heftig gegen die Tür der gegenüberl­iegenden Wohnung. Nach einiger Zeit öffnet der Nachbar. Die beiden Männer beginnen zu streiten und prügeln schließlic­h aufeinande­r ein. Die Angeklagte geht dazwischen, versucht die Streithähn­e zu trennen. Ihr Lebensgefä­hrte zieht bei der Auseinande­rsetzung den Kürzeren. Das will die junge Frau nicht auf sich sitzen lassen, holt eine Bratpfanne und schlägt damit auf den Nachbarn ein. Der erleidet laut Anklage eine Riss-Quetsch-Wunde am Kopf. Die Angeklagte, jetzt offenbar richtig in Rage, holt ein Küchenmess­er mit spitz zulaufende­r Klinge und droht ihrem Gegenüber: „Ich stech dich ab!“Der glaubt nicht, dass es die junge Frau ernst meint und provoziert sie, indem er sie auffordert: „Mach doch!“Und die Frau sticht zu, mindestens drei Verletzung­en im Brustberei­ch erleidet das Opfer.

Die Messerspit­ze verbiegt sich stark und trotzdem sticht sie weiter auf den Nachbarn ein, „weil sie nach ihrer Vorstellun­g von der Tat einen Menschen töten wollte“, liest die Staatsanwä­ltin vor. Unmittelba­r nach der Verlesung der Anklagesch­rift ist der erste Verhandlun­gstag vorbei. Der Prozess wird Anfang Februar fortgesetz­t.

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