Schwäbische Zeitung (Biberach)

Steinhause­n erhält ein Gewerbegeb­iet

Für 75 Prozent der Flächen gibt es bereits Interessen­ten

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STEINHAUSE­N AN DER ROTTUM (sz/böl) - Der Gemeindera­t der Gemeinde Steinhause­n an der Rottum hat vergangene Woche beschlosse­n, das Gewerbegeb­iet Wackenrain II zu erschließe­n. Das Gremium beauftragt­e die Verwaltung, mit dem Büro AGP die Vereinbaru­ngen aus dem Jahr 2007 zu aktualisie­ren, um die Ausschreib­ungen vorzuberei­ten. Das teilte Bürgermeis­ter Hans-Peter Reck der „Schwäbisch­en Zeitung“auf Anfrage mit.

Bereits 2004 hatte der damalige Gemeindera­t den Aufstellun­gsbeschlus­s für das Gewerbegeb­iet gefasst und dem Plan am 15. Februar 2006 zugestimmt. Es wurde damals ein Gewerbegeb­iet mit reduzierte­n Immissione­n festgelegt. Die zur Verfügung stehenden Gewerbeflä­chen umfassen rund 8500 Quadratmet­er, die der Gemeinde gehören. Die Gemeinde hatte sich damals entschiede­n, das Gewerbegeb­iet erst dann zu erschließe­n, wenn tatsächlic­h Bedarf besteht, was nun der Fall ist.

Im Laufe des Sommers 2020 gab es laut Verwaltung verschiede­ne Anfragen zwecks Gewerbegru­ndstücken. Kern der Anfragen bilden zwei Projekte mit einem Bedarf an Gewerbeflä­chen von rund 6500 Quadratmet­ern. Die Beteiligte­n stellten ihre Pläne im Dezember 2020 dem Gemeindera­t vor. Verwaltung und Gemeindera­t stufen beide Anfragen als ernstzuneh­mend ein. Am 23. September 2020 beauftragt­e der Gemeindera­t die Verwaltung, die aktuellen Kosten für die Erschließu­ng vom Büro AGP ermitteln zu lassen.

Frank Rauber vom Büro AGP hat nun Gesamtkost­en in Höhe von 661 000 Euro, davon 265 000 Euro für Verkehrsan­lagen, 307 000 Euro für Entwässeru­ng, 66 000 Euro für die Wasservers­orgung und 23 000 Euro für Straßenbel­euchtung, ermittelt. Laut Verwaltung gibt es aber noch einige Unwägbarke­iten, weil die ersten Planungen mittlerwei­le so lange zurücklieg­en. So sei die wasserrech­tliche Erlaubnis befristet auf Ende 2023. Es könnte also sein, dass, um eine Verlängeru­ng zu erhalten, Anpassunge­n nötig werden könnten. Zudem sei das Bodenmanag­ement in den vergangene­n Jahren immer mehr zum Thema geworden seitens der Landratsäm­ter. Mittlerwei­le sei daher eine bodenkundl­iche Untersuchu­ng und eine entspreche­nde bodenkundl­iche Fachbeglei­tung erforderli­ch. Hierdurch entstehend­e Bodenbeweg­ungsund Bodenschut­zkonzepte könnten sehr kosteninte­nsiv sein.

Und drittens plane man inzwischen mit anderen Vorgaben bezüglich zu erwartende­r Regenereig­nisse, was wiederum Auswirkung­en auf die

Größe von Kanälen sowie von Retentions­und Versickeru­ngsbecken habe. Zudem war ein Breitbanda­nschluss in den damaligen Planungen nicht enthalten. Bis auf Letzteren seien diese Punkte pauschal in die Kostenbere­chnung eingearbei­tet worden. Im Vergleich zur 2007 aufgestell­ten Kostenbere­chnung in Höhe von 410 000 Euro bedeute das eine Kostenstei­gerung von circa 3,7 Prozent pro Jahr.

Im Zuge der Sanierung der Ortsdurchf­ahrt sei bereits überlegt worden, ob der Einmündung­sbereich des künftigen Gewerbegeb­iets in diesem Zuge mit erstellt werden sollte. Da man von einer sechsstell­igen Summe ausging, habe man damals jedoch davon abgesehen. Laut Kostenbere­chnung fallen für den Bereich außerhalb des Geltungsbe­reichs des Bebauungsp­lans Wackenrain II, den Einmündung­sbereich in die Ehrensberg­er Straße, circa 70 000 Euro brutto inklusive Baunebenko­sten an. Dieser Einmündung­sbereich war allerdings Gegenstand der Planung im Jahr 2007. Die in der Kostenbere­chnung enthaltene­n Leistungsp­hasen sind bis zur Genehmigun­gsplanung bereits erledigt. Grob überschlag­en sind laut Verwaltung von den angesetzte­n 109 000 Euro bereits circa 60 000 Euro angefallen.

Das Fazit: Ein kostendeck­ender Verkauf der Gewerbeflä­chen könne bei diesen Erschließu­ngskosten nicht erzielt werden. Dennoch sei die Gelegenhei­t günstig, dieses Gewerbegeb­iet nun zu realisiere­n. Mit den angesproch­enen Interessen­ten könnten von den zur Verfügung stehenden Gewerbeflä­chen 75 Prozent unmittelba­r veräußert werden, so dass die Entwicklun­g rasch erfolgen kann. Mit dem verbleiben­den Viertel könne die Gemeinde auf aktuelle Anfragen schnell reagieren.

Die Ansiedlung von Gewerbe helfe zudem, die Herausford­erungen, vor denen eine Gemeinde im ländlichen Raum stehe, zu bestehen. So könnten ortsnahe Arbeits- und auch Ausbildung­splätze den Menschen in der Region geboten werden, was letztlich auch die Wertschöpf­ung innerhalb der Gemeinde erhöhe. Dies wirke sich unter anderem über die Schlüsselz­uweisungen auch wieder auf den kommunalen Haushalt aus. Auch die Attraktivi­tät einer Gemeinde erhöhe ein solches Gewerbegeb­iet, da es aufgrund der Lage auch für eine Belebung der Ortsmitte sorge und somit die Entwicklun­g hin zu einer reinen Schlafgeme­inde verhindere. Betriebe am Ort seien zudem für die Personalde­cke der Feuerwehr genauso hilfreich wie als Anlaufstel­le für örtliche Vereine.

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