Schwäbische Zeitung (Biberach)
Steinhausen erhält ein Gewerbegebiet
Für 75 Prozent der Flächen gibt es bereits Interessenten
STEINHAUSEN AN DER ROTTUM (sz/böl) - Der Gemeinderat der Gemeinde Steinhausen an der Rottum hat vergangene Woche beschlossen, das Gewerbegebiet Wackenrain II zu erschließen. Das Gremium beauftragte die Verwaltung, mit dem Büro AGP die Vereinbarungen aus dem Jahr 2007 zu aktualisieren, um die Ausschreibungen vorzubereiten. Das teilte Bürgermeister Hans-Peter Reck der „Schwäbischen Zeitung“auf Anfrage mit.
Bereits 2004 hatte der damalige Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für das Gewerbegebiet gefasst und dem Plan am 15. Februar 2006 zugestimmt. Es wurde damals ein Gewerbegebiet mit reduzierten Immissionen festgelegt. Die zur Verfügung stehenden Gewerbeflächen umfassen rund 8500 Quadratmeter, die der Gemeinde gehören. Die Gemeinde hatte sich damals entschieden, das Gewerbegebiet erst dann zu erschließen, wenn tatsächlich Bedarf besteht, was nun der Fall ist.
Im Laufe des Sommers 2020 gab es laut Verwaltung verschiedene Anfragen zwecks Gewerbegrundstücken. Kern der Anfragen bilden zwei Projekte mit einem Bedarf an Gewerbeflächen von rund 6500 Quadratmetern. Die Beteiligten stellten ihre Pläne im Dezember 2020 dem Gemeinderat vor. Verwaltung und Gemeinderat stufen beide Anfragen als ernstzunehmend ein. Am 23. September 2020 beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die aktuellen Kosten für die Erschließung vom Büro AGP ermitteln zu lassen.
Frank Rauber vom Büro AGP hat nun Gesamtkosten in Höhe von 661 000 Euro, davon 265 000 Euro für Verkehrsanlagen, 307 000 Euro für Entwässerung, 66 000 Euro für die Wasserversorgung und 23 000 Euro für Straßenbeleuchtung, ermittelt. Laut Verwaltung gibt es aber noch einige Unwägbarkeiten, weil die ersten Planungen mittlerweile so lange zurückliegen. So sei die wasserrechtliche Erlaubnis befristet auf Ende 2023. Es könnte also sein, dass, um eine Verlängerung zu erhalten, Anpassungen nötig werden könnten. Zudem sei das Bodenmanagement in den vergangenen Jahren immer mehr zum Thema geworden seitens der Landratsämter. Mittlerweile sei daher eine bodenkundliche Untersuchung und eine entsprechende bodenkundliche Fachbegleitung erforderlich. Hierdurch entstehende Bodenbewegungsund Bodenschutzkonzepte könnten sehr kostenintensiv sein.
Und drittens plane man inzwischen mit anderen Vorgaben bezüglich zu erwartender Regenereignisse, was wiederum Auswirkungen auf die
Größe von Kanälen sowie von Retentionsund Versickerungsbecken habe. Zudem war ein Breitbandanschluss in den damaligen Planungen nicht enthalten. Bis auf Letzteren seien diese Punkte pauschal in die Kostenberechnung eingearbeitet worden. Im Vergleich zur 2007 aufgestellten Kostenberechnung in Höhe von 410 000 Euro bedeute das eine Kostensteigerung von circa 3,7 Prozent pro Jahr.
Im Zuge der Sanierung der Ortsdurchfahrt sei bereits überlegt worden, ob der Einmündungsbereich des künftigen Gewerbegebiets in diesem Zuge mit erstellt werden sollte. Da man von einer sechsstelligen Summe ausging, habe man damals jedoch davon abgesehen. Laut Kostenberechnung fallen für den Bereich außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Wackenrain II, den Einmündungsbereich in die Ehrensberger Straße, circa 70 000 Euro brutto inklusive Baunebenkosten an. Dieser Einmündungsbereich war allerdings Gegenstand der Planung im Jahr 2007. Die in der Kostenberechnung enthaltenen Leistungsphasen sind bis zur Genehmigungsplanung bereits erledigt. Grob überschlagen sind laut Verwaltung von den angesetzten 109 000 Euro bereits circa 60 000 Euro angefallen.
Das Fazit: Ein kostendeckender Verkauf der Gewerbeflächen könne bei diesen Erschließungskosten nicht erzielt werden. Dennoch sei die Gelegenheit günstig, dieses Gewerbegebiet nun zu realisieren. Mit den angesprochenen Interessenten könnten von den zur Verfügung stehenden Gewerbeflächen 75 Prozent unmittelbar veräußert werden, so dass die Entwicklung rasch erfolgen kann. Mit dem verbleibenden Viertel könne die Gemeinde auf aktuelle Anfragen schnell reagieren.
Die Ansiedlung von Gewerbe helfe zudem, die Herausforderungen, vor denen eine Gemeinde im ländlichen Raum stehe, zu bestehen. So könnten ortsnahe Arbeits- und auch Ausbildungsplätze den Menschen in der Region geboten werden, was letztlich auch die Wertschöpfung innerhalb der Gemeinde erhöhe. Dies wirke sich unter anderem über die Schlüsselzuweisungen auch wieder auf den kommunalen Haushalt aus. Auch die Attraktivität einer Gemeinde erhöhe ein solches Gewerbegebiet, da es aufgrund der Lage auch für eine Belebung der Ortsmitte sorge und somit die Entwicklung hin zu einer reinen Schlafgemeinde verhindere. Betriebe am Ort seien zudem für die Personaldecke der Feuerwehr genauso hilfreich wie als Anlaufstelle für örtliche Vereine.