Schwäbische Zeitung (Biberach)
Geflügelpest: Stallpflicht im Landkreis Unterallgäu
Betroffen ist davon unter anderem ein 500 Meter breiter Streifen rund um den Buxheimer Weiher
BUXHEIM (sz/tr) - Seit Donnerstag gilt eine Stallpflicht für Geflügel in Risikogebieten entlang von Flüssen und um mehrere Weiher im Unterallgäu. Auch in direkter Nachbarschaft zum Landkreis Biberach. Betroffen sind alle Geflügelhaltungen, die in einem 500 Meter breiten Streifen beidseits von Iller, Roth, Günz (ab Lauben flussabwärts), Mindel, Zusam und Wertach liegen.
Hinzu kommen alle Betriebe, die in einem Umkreis von 500 Metern um den Buxheimer Weiher, den Woringer Badesee, das Hundsmoor (Westerheim und Hawangen), den Kiesweiher Hasberger Mähder (Kirchheim), den Unggenrieder Weiher und die Nordsee (Mindelheim), den Kaiserweiher (Salgen), den Schnerzhofer Weiher (Markt Wald) und die Kiesweiher Weite Änger und Bauernloch (Irsingen/Türkheim) liegen. Das hat das Unterallgäuer Veterinäramt in einer Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Hintergrund der Stallpflicht, die in ausgewiesenen Risikogebieten in ganz Bayern gilt, ist eine neue Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
Sie kommt zum Schluss, dass gerade für Geflügelhaltungen im Umkreis der größeren Flüsse und stehenden Gewässer ein besonders hohes Risiko für eine Infektion des Tierbestands durch Wasservögel besteht. Seit Mitte November wurde die Geflügelpest in Bayern bei insgesamt 23 Wildvögeln und in drei Hausgeflügelbeständen nachgewiesen.
In Baden-Württemberg gab es nach Angaben des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz seit Dezember einen Ausbruch bei Donaueschingen sowie vier Ausbrüche im Landkreis Konstanz. Es handelte sich dabei jeweils um Wildvögel.