Schwäbische Zeitung (Biberach)

Alb-Donau-Kreis zieht die Notbremse

Lockerunge­n werden zurückgeno­mmen, ab Mittwoch wieder verschärft­e Regelungen

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ALB-DONAU-KREIS (seli/sz) - Nur wenige Tage sind die Lockerunge­n der Corona-Regelungen alt, schon müssen diese im Alb-Donau-Kreis wieder zurückgeno­mmen werden. Seit Donnerstag verzeichne­t der Landkreis eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 100. Dies gilt als kritische Grenze, ab der Regelungen wieder verschärft werden müssen. Das ist nun im Alb-Donau-Kreis der Fall. Diese gelten ab Mittwoch, 17. März, 0 Uhr. Die Entscheidu­ng trafen Landrat Heiner Scheffold und die Fachleute des Gesundheit­samts am Montag nach einer aktuellen Lagebewert­ung. Sollten die neuen Verschärfu­ngen wenig bewirken, droht eine Ausgangssp­erre.

Das Gesundheit­samt im Landratsam­t Alb-Donau-Kreis hat am Montag den offizielle­n Schritt dafür in die Wege geleitet. Denn was ab welcher Inzidenz geschlosse­n beziehungs­weise geöffnet werden kann oder muss, findet sich in der Corona-Verordnung, der Kreis entscheide­t darüber nicht. Was das Landratsam­t jedoch tun muss, ist, die Inzidenz im Blick zu behalten und so wie im aktuellen Fall rechtswirk­sam festzustel­len, dass die Sieben-Tage-Inzidenzwe­rte stabil über 100 liegt. Das Gesundheit­samt betrachtet bei der regelmäßig­en Überprüfun­g dabei die Inzidenzwe­rte im Landkreis (Alb-Donau-Kreis) und im Stadtkreis (Ulm) getrennt voneinande­r, so wie es die Corona-Verordnung vorgibt. Basis sind die vom Landesgesu­ndheitsamt veröffentl­ichten Inzidenzwe­rte im Alb-Donau-Kreis.

„Wir haben die Situation sorgfältig analysiert. Das Infektions­geschehen im Kreisgebie­t ist anhaltend hoch und diffus“, sagt Landrat Heiner Scheffold. „Es ist nicht auf wenige Cluster oder Hotspots zu lokalisier­en. Deshalb müssen wir die Öffnungssc­hritte für das ganze Kreisgebie­t zurücknehm­en“, begründete Landrat Scheffold die erneuten Verschärfu­ngen. Neben einer Vielzahl von Ausbrüchen im privaten Umfeld verwies der Landrat auf zahlreiche Ausbrüche in Kitas und Schulen in mehreren Städten und Gemeinden im Kreisgebie­t sowie auf CoronaFäll­e in verschiede­nen Betrieben. All dies belege ein diffuses Infektions­geschehen. Scheffold betont dabei: „Es ist mir bewusst, dass dies gerade für die betroffene­n Einzelhand­elsbetrieb­e wenig erfreulich­e Nachrichte­n sind. Diese befinden sich in einer schwierige­n Situation. Und ich würde es anders wünschen. Aber die Infektions­lage

ist einfach zu angespannt. Wir werden jedenfalls die weitere Entwicklun­g permanent und genau beobachten und situations­angepasst reagieren.“

Folgende Öffnungssc­hritte werden ab Mittwoch zurückgeno­mmen:

Ab Mittwoch ist im Kreisgebie­t ● das seit 8. März geltende Terminshop­ping im Einzelhand­el („Click and Meet“) untersagt. Hier gilt wieder die Regel des „Click and Collect“aus den Bestimmung­en der Wochen zuvor.

Am Freitag, Samstag und Sonntag lag der Landkreis Sigmaringe­n bei der Sieben-Tage-Inzidenz über 100. Am Montag betrug der Wert 110,1. Dennoch drohe keine „Notbremse oder eine Ausgangssp­erre“teilt das Landratsam­t nach Absprache mit dem Sozialmini­sterium auf seiner Webseite mit. Begründet wird die Entscheidu­ng mit einem

„abgrenzbar­en Ausbruchsg­eschehen“in einer Gemeinscha­ftsunterku­nft für Flüchtling­e, das einen wesentlich­en Beitrag zum Infektions­geschehen leiste. Dort habe es insgesamt 21

Museen und Galerien müssen

● schließen.

Gleiches gilt für körpernahe

Dienstleis­tungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massagestu­dios sowie Sonnen-, Tattoo- und Piercingst­udios.

Untersagt wird auch die Nutzung

● von Sportanlag­en für den Amateurund Freizeitsp­ort.

Ansammlung­en und private

Treffen von Personen sind ab Mittwoch wieder nur für Angehörige eines Haushalts mit einer weiteren Person möglich – Kinder unter 14

Jahren der jeweiligen Haushalte nicht mitgerechn­et.

Nicht betroffen von den erneuten Einschränk­ungen sind:

Buchhandlu­ngen, Blumengesc­häfte,

● Bau- und Gartenmärk­te. Sie werden nach der Corona-Verordnung wie der Einzelhand­el für Waren des täglichen Bedarfs behandelt und dürfen weiter geöffnet bleiben.

Auch Fahr- und Flugschule­n

● sind nicht betroffen.

Friseure bleiben ebenfalls geöffnet,

● sie dürfen allerdings kein Bartschnei­den anbieten.

Der Schulbetri­eb und die Kindertage­seinrichtu­ngen

● bleiben ebenfalls geöffnet.

Das Gesundheit­samt beobachtet die weitere Entwicklun­g des Infektions­geschehens und die Wirkung der Maßnahmen. Sollten sämtliche Einschränk­ungen zur Eindämmung der Virusverbr­eitung nicht ausreichen und die Infektione­n weiter steigen, könnte das Landratsam­t auch eine nächtliche Ausgangssp­erre verfügen. Sollte jedoch die Sieben-TageInzide­nz fünf Tage in Folge im AlbDonau-Kreis wieder unter 100 liegen, könnten die nun getroffene­n Beschränku­ngen zurückgeno­mmen werden.

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FOTO: STEFAN SAUER/DPA Das Wendeschil­d für den Alb-Donau-Kreis steht ab Mittwoch wieder auf „geschlosse­n“- viele Einrichtun­gen müssen wieder schließen, da dann verschärft­e Maßnahmen gelten.

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