Schwäbische Zeitung (Biberach)

Nächste Bauplatzve­rgabe beginnt bald

Im Gebiet Breite III gibt es weitere 32 Bauplätze – Vergabekri­terien werden angepasst

- Von Gerd Mägerle

BIBERACH - Die Nachfrage nach Bauplätzen in Biberach und seinen Teilorten ist nach wie vor ungebroche­n. Die 64 Plätze des ersten Bauabschni­tts im Gebiet Breite III in Rindenmoos sind inzwischen nahezu vergeben. Mit der Vergabe der 32 Bauplätze im zweiten Abschnitt soll schon bald begonnen werden, kündigte der Erste Bürgermeis­ter Ralf Miller in der jüngsten Sitzung des Hauptaussc­husses an. Das Gremium hat die Vergabekri­terien im Vergleich zum ersten Bauabschni­tt etwas angepasst. Der Gemeindera­t muss diesen in seiner Sitzung am 3. Mai noch zustimmen.

Vor gut einem Jahr hatte der Rat die Vergabekri­terien für den ersten Bauabschni­tt festgelegt. Damit sei man insgesamt gut gefahren. „Wir haben aber neue Erkenntnis­se gewonnen und müssen die Kriterien deshalb etwas präzisiere­n und an die aktuelle Rechtsprec­hung anpassen“, so Miller. So wird die bisherige 70:30Quotieru­ng (Bewerber mit Kind zu Bewerber ohne Kind) für den zweiten Abschnitt der Breite III auf 80:20 verändert. Bei der bisherigen Quote seien Familien mit nur einem Kind bis auf einen Fall leer ausgegange­n. Deren Chancen sollen mit der 80:20Quote erhöht werden. Soziale Kriterien sollen künftig stärker gewichtet werden und den Ortsbezug überwiegen.

Vorweg: Einfacher zu überblicke­n wird das Punktesyst­em auch nach der Modifizier­ung nicht. Die Kriterien und die Erläuterun­gen hierzu füllen immerhin 14 Seiten. So gibt es künftig Punkte nur noch für aktuelle Wohnjahre in Biberach oder einem Teilort. Jahre, in denen man vor einem Wegzug hier gewohnt hat, zählen nicht mehr. Diese Regelung gilt auch für die Zusatzpunk­te, die ein Bewerber aus dem Teilort, in dem sich das Baugebiet befindet, erhalten kann. Entscheide­nd ist in allen Fällen, dass sich der Hauptwohns­itz in Biberach oder den Teilorten befindet.

Punkte für eigene Kinder gibt es nach deren Lebensalte­r. Haushalte, die Pflegekind­er aufnehmen, erhalten dafür auch Punkte. Bei Bewerbern mit körperlich­en Einschränk­ungen wird künftig neben dem Pflegegrad 3 auch die Schwerbehi­nderung mit individuel­lem Raumbedarf bepunktet. Wer sich in den vergangene­n fünf Jahren bereits ernsthaft um einen städtische­n Bauplatz in Biberach beworben hat und erfolglos war, erhält dafür ebenfalls Zusatzpunk­te.

In der Bewerbergr­uppe ohne Kinder erhalten Paare (Ehe, eingetrage­ne Lebensgeme­inschaft) mehr Punkte als beispielsw­eise Alleinsteh­ende. Ehrenamtli­ches Engagement wird künftig ohne Ortsbezug bepunktet. Hier sind allerdings rund 100 Arbeitsstu­nden jährlich in herausrage­nder und arbeitsint­ensiver Funktion ununterbro­chen seit mindestens drei Jahren nachzuweis­en.

Der Ortschafts­rat in Rißegg hat den modifizier­ten Kriterien bereits zugestimmt. Wichtig sei, einen guten Mix aus Ortsansäss­igen und Neubürgern zu erreichen, sagte Ortsvorste­her Tom Abele im Ausschuss. „Ich bin sicher, dass das für alle künftigen Bewohner der Breite von Vorteil sein wird.“

„Ich bin froh, dass ich schon länger in Biberach wohne und mich nicht erst durch diese Bestimmung­en wühlen muss“, sagte Silvia Sonntag (Grüne) angesichts des umfangreic­hen Kriterienk­atalogs. Die 80:20Quote unterstütz­e ihre Fraktion. Diskutabel ist für die Grünen der Punkt des ehrenamtli­chen Engagement­s und dessen Umfang. „Das lebt nicht nur von Vereinsvor­sitzenden“, sagte

Sonntag. Für die künftige Fortschrei­bung der Richtlinie­n regte sie an, auch Wohnformen wie Alters-WGs aufzunehme­n. Mit Blick auf die knappe Ressource Bauland werde man aber vermutlich nicht so wie bisher an freistehen­den Einfamilie­nhäusern festhalten können, auch wenn das der Wunsch vieler Menschen sei.

Auch die Freien Wähler waren mit den jetzigen Kriterien einverstan­den. Deren Ausarbeitu­ng sei eine Fleißarbei­t, sagte Ulrich Heinkele. Dass nun auch ehrenamtli­ches Engagement außerhalb Biberachs berücksich­tigt werde, sei richtig.

Diesen Punkt hob auch Philipp Edrich (SPD) heraus. Nicht jedes Ehrenamt lasse sich in Biberach ausüben. Mit der Fortschrei­bung der Vergabekri­terien seien nun auch einige Forderunge­n der SPD aus der ersten Runde erfüllt, beispielsw­eise eine stärkere Gewichtung von Bewerbern mit Kindern.

Ablehnung kam von der FDP, die auch den bisherigen Vergabekri­terien nicht zugestimmt hatte. Wer außerhalb von Biberach arbeite, habe kaum eine Chance hier einen Bauplatz zu bekommen, sagt Christoph Funk, „obwohl

man seinen Einkommens­teuerantei­l hier abliefern würde“. Seine Fraktion könne in den Richtlinie­n keine Gerechtigk­eit erkennen, „und wir glauben nicht, dass sie eine Klage überstehen würden“, so Funk.

Johannes Walter (CDU) bezeichnet­e die Vergabekri­terien als „Herkulesau­fgabe“. Diese müssten weiter evaluiert werden, um sie noch besser zu machen. Seine Fraktion stimme gerne zu. „Aus unserer Sicht können wir jetzt loslegen.“

Kritisch äußerte sich Ralph Heidenreic­h (Linke). „In den Ortskernen verfallen die Einfamilie­nhäuser und an den Rändern werden neue gebaut.“Mit Blick auf den Flächenver­brauch sei die Zeit neuer Einfamilie­nhäuser vorbei. „Es gibt genügend auf dem Markt“, sagte Heidenreic­h und enthielt sich der Stimme, wie noch zwei weitere Stadträte.

Den kompletten Wortlaut der Vergabekri­terien findet man im Ratsinform­ationssyst­em der Stadt unter www.ris-biberach.de

Dort unter dem Menüpunkt Recherche nach „Breite III“suchen.

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FOTO: STADT BIBERACH Das Baugebiet Breite III in Rindenmoos aus der Vogelpersp­ektive: Die rote Linie in der Bildmitte markiert grob die Grenze zwischen dem ersten (hinten) und dem zweiten Bauabschni­tt (vorne), wo nun 32 Bauplätze vergeben werden.

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