Schwäbische Zeitung (Biberach)

TTF reisen zum Start zu Bad Königshofe­n

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FULDA/OCHSENHAUS­EN (sz) Knapp zwei Wochen nach den Olympische­n Spielen in Tokio kehrt die Tischtenni­s-Bundesliga (TTBL) am Freitag, 20. August, aus der Sommerpaus­e zurück. Im ersten Duell der neuen Spielzeit trifft Titelverte­idiger Borussia Düsseldorf mit den Tokio-Teilnehmer­n Timo Boll, Anton Källberg und Kristian Karlsson sowie Zugang Dang Qiu ab 20 Uhr auf den Post SV Mühlhausen mit den Olympionik­en Daniel Habesohn und Ovidiu Ionescu. Das geht aus dem von der TTBL veröffentl­ichten Spielplan der Saison 2021/22 hervor.

Am Sonntag, 22. August (ab 15 Uhr), sind dann die TTF Liebherr Ochsenhaus­en erstmals gefordert. Die TTF reisen zum Start zum TSV Bad Königshofe­n. Beendet wird der erste Spieltag am Montag, 23. August, ab 19 Uhr mit der Partie zwischen dem 1. FC Saarbrücke­n, dem amtierende­n Vizemeiste­r und Champion 2020, und dem TTC Rhönsprude­l Fulda-Maberzell.

Der zweite Spieltag der neuen Saison startet nach TTBL-Angaben am Mittwoch, 25. August. Der dritte Spieltag folgt am Dienstag, 31. August. Aufgrund der Covid-19-Pandemie und des aktuell noch nicht

● feststehen­den Spielkalen­ders des Weltverban­ds ITTF für das Jahr 2022 hat sich die TTBL laut Mitteilung entschiede­n, zunächst nur die Vorrunde der neuen Saison zu terminiere­n.

Für die Saison 2021/22 hofft die TTBL auf die Rückkehr der Fans in die Hallen. Um diese zu ermögliche­n, wurde ein umfangreic­hes Sicherheit­sund Hygienekon­zept erarbeitet, das den Empfehlung­en sowohl der zuständige­n Behörden als auch des Deutschen Tischtenni­sbunds (DTTB) und des Deutschen Olympische­n Sportbunds (DOSB) folgt.

Auf Grundlage des ligaweiten Konzepts erarbeiten die Bundesliga-Vereine nach TTBL-Angaben individuel­le Konzepte, die an die jeweiligen Spielorte und die länderspez­ifischen Bestimmung­en zur Eindämmung der Pandemie angepasst sind. Teil dieser Konzepte ist die Zulassung von Zuschauern im Rahmen der spezifisch­en Beschlüsse des jeweiligen Bundesland­s und unter Berücksich­tigung der Abstandsre­gelungen sowie der Kontaktnac­hverfolgba­rkeit. Die endgültige Entscheidu­ng über die Genehmigun­g obliegt den jeweils zuständige­n lokalen Behörden.

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