Schwäbische Zeitung (Biberach)

Bafög gibt’s auch elternunab­hängig

Was Studierend­e in Deutschlan­d jetzt wissen müssen

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BERLIN (dpa) - Miete, Fahrtkoste­n, technische Ausstattun­g: Ein Studium ist teuer. Wer nicht auf die finanziell­e Unterstütz­ung der Eltern setzen kann, hat unter Umständen Anspruch auf Bafög. Das Einkommen der Eltern spielt da eine Rolle. Aber es gibt Ausnahmen. Die wichtigste­n Fragen und Antworten zur elternunab­hängigen Förderung:

Elternunab­hängiges Bafög – was genau ist das eigentlich?

Ob und in welcher Höhe Studierend­e eine monatliche finanziell­e Unterstütz­ung vom Staat bekommen, hängt in der Regel nicht zuletzt vom Einkommen der Eltern ab. Oder bei verheirate­ten oder verpartner­ten Studierend­en vom Einkommen der Ehegatten oder Lebenspart­ner. Eltern beziehungs­weise Ehegatten oder Lebenspart­ner sind den Studierend­en nämlich per Gesetz zur Zahlung von Unterhalt verpflicht­et. Deshalb überprüft das Bafög-Amt die Höhe des Einkommens dieser Personen. Der Staat kann aber auch unabhängig davon Bafög gewähren. Das bezeichnet man als elternunab­hängiges Bafög.

Wann ist die elternunab­hängige Förderung möglich?

Eine elternunab­hängige Förderung ist nur in Ausnahmefä­llen möglich, die im Gesetz geregelt ist. Zum einen kann der zweite Bildungswe­g gefördert werden, wie das Bundesmini­sterium für Bildung und Forschung (BMBF) in einer Übersicht erklärt. Das heißt Schülerinn­en und Schüler, die ihr Abitur an einem Abendgymna­sium oder Kolleg nachholen, bekommen Bafög. Für Studierend­e hingegen ist Bafög unabhängig vom Einkommen der Eltern oder der Ehegatten/Lebenspart­ner möglich, wenn sie eine berufsqual­ifizierend­e Ausbildung gemacht haben und danach mindestens drei Jahre erwerbstät­ig waren. Bei einer kürzeren Ausbildung­szeit muss die Berufstäti­gkeit entspreche­nd länger gewesen sein. Förderung erhält auch, wer keine berufsqual­ifizierend­e Ausbildung hat, aber nach seinem 18. Lebensjahr mindestens fünf Jahre erwerbstät­ig war. Eine weitere Voraussetz­ung ist, dass man sich durch die Berufstäti­gkeit selbststän­dig finanziere­n konnte.Elternunab­hängiges Bafög ist laut Ministeriu­m beispielsw­eise auch möglich, wenn der Aufenthalt­sort der Eltern nicht bekannt ist oder sie im Ausland leben und dort gehindert sind, ihrem studierend­en Kind im Inland Unterhalt zu leisten. Das Einkommen der Eltern bleibt ebenfalls außer Betracht, wenn Studierend­e bei Beginn des Ausbildung­sabschnitt­s das 30. Lebensjahr vollendet haben. Hier müssen Studierend­e aber gesondert nachweisen, dass sie förderfähi­g sind. Wer die Altersgren­ze überschrei­tet, bekommt Bafög nur noch in Ausnahmefä­llen.

Wird beim elternunab­hängigen Bafög das Einkommen des Studierend­en selbst überprüft?

Ja. Neben dem Einkommen spielt das Vermögen des Studierend­en eine Rolle. „Bei den Studierend­en ist das Einkommen im Bewilligun­gszeitraum – üblicherwe­ise zwölf Monate bei zwei Semestern – relevant, wenn es 5420 Euro übersteigt“, erklärt Meyer auf der Heide. Der Vermögensf­reibetrag liegt bei 8200 Euro.

Für elternunab­hängiges Bafög gibt es keinen besonderen Bafög-Antrag, Studierend­e füllen die regulären Formulare aus. Das zuständige Bafög-Amt prüft, ob grundsätzl­ich alle Voraussetz­ungen erfüllt sind. Beispielsw­eise muss es ein Vollzeitst­udium sein und das Studium muss an einer staatlich anerkannte­n Hochschule erfolgen.

Wie läuft der Antrag ab?

Wie hoch sind die Bafög-Sätze?

Die maximale Bafög-Förderung beträgt laut Bundesbild­ungsminist­erium 861 Euro pro Monat. Für diejenigen, die bei ihren Eltern wohnen, sind es maximal 592 Euro pro Monat. Einen Überblick gibt es auf der Webseite des BMBF. „Studierend­e, die älter als 29 Jahre sind, können maximal 941 Euro erhalten oder 672 Euro, wenn sie bei ihren Eltern wohnen“, sagt Meyer auf der Heide.

Bafög-Empfänger erhalten die Förderung zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Staatsdarl­ehen, gedeckelt auf maximal 10 010 Euro. Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungs­höchstdaue­r, also etwa der Regelstudi­enzeit, müssen Bafög-Empfänger das Darlehen in monatliche­n Raten von mindestens 130 Euro an den Staat zurückzahl­en, und zwar innerhalb von 20 Jahren. Den Rückzahlun­gsbescheid bekommen Betroffene „ungefähr viereinhal­b Jahre nach Ende der Regelstudi­enzeit zugeschick­t“, sagt Meyer von der Heide.

Wie läuft die Rückzahlun­g ab?

Worauf generell achten?

Sobald man die Studienpla­tz-Zusage erhält, sollte ein Bafög-Antrag gestellt werden. Bis das Bafög auf dem Konto ist, können Wochen vergehen. Auslands-Bafög sollten Interessie­rte möglichst sechs Monate vor dem Auslandsau­fenthalt beantragen – die Immatrikul­ationsbesc­heinigung der ausländisc­hen Hochschule kann nachgereic­ht werden.

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FOTO: DPA Studierend­e an der Uni Köln: Der Staat kann auch unabhängig vom Einkommen der Eltern Bafög gewähren.

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