Schwäbische Zeitung (Biberach)
„Eigentümer stehen in der Pflicht“
Zum Bericht „Bringt ein Bretterboden den Durchbruch?“und das Haus am Kirchplatz 7 in der SZ vom 8. Juli: Nach der Verhandlung ist vor der Verhandlung: So geht es seit Februar 2010, als die erste Baugenehmigung und im August 2010 die zweite Baugenehmigung erteilt wurde. Das „Zitat des Tages“von Richter Jörg Müller spricht Bände und fast Verzweiflung: „Ein deutsches Gericht sagt Ihnen, Sie dürfen bauen. Mehr können wir nicht tun.“Das wurde den Eigentümern auch im Februar 2018 eindringlich von allen Seiten gesagt und geschrieben und sie plakatierten sogar die Aufhebung der Baueinstellung in ihre Schaufenster. Was geschah? Nichts.
Wer glaubt noch, dass überhaupt der Wille da ist, dass gebaut/saniert wird? Vermutlich niemand. Die Eigentümer stehen in der Pflicht, ihr Wort zu halten, nämlich, dass sie das
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Gebäude Kirchplatz 7 nach Aufhebung der Baueinstellung in altem Glanz wiederherstellen.
Zur Zufriedenheit aller Beteiligten, insbesondere der Öffentlichkeit, die seit über zehn Jahre auf die Sanierung hofft, um dort in der Nähe der Stadtpfarrkirche mal eine Tasse Kaffee zu trinken ohne die Bauruine an dieser prominenten Stelle vor sich zu haben sowie aus Gründen der Entwicklung und Gestaltung des Quartiers, wird erwartet, dass dieses Jahr zumindest die Planung aller Gewerke inklusive der Fassadengestaltung steht, sodass nächstes Jahr die Ausführung erfolgt.
Sollten die Ausreden der Eigentümer kein Ende finden und sich der Status quo nicht ändern, hoffe ich, dass die Stadtverwaltung die Interessen der Öffentlichkeit entsprechend vertreten wird.