Schwäbische Zeitung (Biberach)

„Eigentümer stehen in der Pflicht“

- Paul Magdalinos, Biberach

Zum Bericht „Bringt ein Bretterbod­en den Durchbruch?“und das Haus am Kirchplatz 7 in der SZ vom 8. Juli: Nach der Verhandlun­g ist vor der Verhandlun­g: So geht es seit Februar 2010, als die erste Baugenehmi­gung und im August 2010 die zweite Baugenehmi­gung erteilt wurde. Das „Zitat des Tages“von Richter Jörg Müller spricht Bände und fast Verzweiflu­ng: „Ein deutsches Gericht sagt Ihnen, Sie dürfen bauen. Mehr können wir nicht tun.“Das wurde den Eigentümer­n auch im Februar 2018 eindringli­ch von allen Seiten gesagt und geschriebe­n und sie plakatiert­en sogar die Aufhebung der Baueinstel­lung in ihre Schaufenst­er. Was geschah? Nichts.

Wer glaubt noch, dass überhaupt der Wille da ist, dass gebaut/saniert wird? Vermutlich niemand. Die Eigentümer stehen in der Pflicht, ihr Wort zu halten, nämlich, dass sie das

Gebäude Kirchplatz 7 nach Aufhebung der Baueinstel­lung in altem Glanz wiederhers­tellen.

Zur Zufriedenh­eit aller Beteiligte­n, insbesonde­re der Öffentlich­keit, die seit über zehn Jahre auf die Sanierung hofft, um dort in der Nähe der Stadtpfarr­kirche mal eine Tasse Kaffee zu trinken ohne die Bauruine an dieser prominente­n Stelle vor sich zu haben sowie aus Gründen der Entwicklun­g und Gestaltung des Quartiers, wird erwartet, dass dieses Jahr zumindest die Planung aller Gewerke inklusive der Fassadenge­staltung steht, sodass nächstes Jahr die Ausführung erfolgt.

Sollten die Ausreden der Eigentümer kein Ende finden und sich der Status quo nicht ändern, hoffe ich, dass die Stadtverwa­ltung die Interessen der Öffentlich­keit entspreche­nd vertreten wird.

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