Schwäbische Zeitung (Biberach)

WFV appelliert an Fußballer Regeln einzuhalte­n

Corona-Task-Force nimmt Arbeit wieder auf - Zwölf von 750 Spielen abgesagt

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STUTTGART (sz) - Seit Samstag gibt es vom Ministeriu­m für Kultus, Jugend und Sport eine aktualisie­rte Fassung der Corona-Verordnung Sport. Jetzt hat sich auch der Württember­gische Fußball-Verband (WFV) dazu geäußert. „Diese schließt den Interpreta­tionsspiel­raum, der mit Inkrafttre­ten der neuen Corona-Verordnung am 16. August entstanden ist“, heißt es in einer Mittelung des Verbandes.

Die Corona-Verordnung Sport bestätige, so der WFV, dass Trainer und Spieler für den Sport im Freien keinen 3G-Nachweis erbringen müssten. „Für die Nutzung von Gemeinscha­ftseinrich­tungen wie Umkleiden, Duschen oder Aufenthalt­sräumen bedarf es jedoch eines 3-G-Nachweises. Dies gilt nicht für kurzzeitig­e und notwendige Aufenthalt­e im Innenberei­ch, etwa zur Wahrnehmun­g des Personenso­rgerechts oder für einen Toiletteng­ang. In geschlosse­nen Räumen besteht immer Maskenpfli­cht“, weist der WFV auf die Regelung hin.

Was die Zuschauer betreffe, so bestehe grundsätzl­ich weder eine Masken

noch 3-GNachweisp­flicht, solange weniger als 5000 Personen anwesend seien, so die Mitteilung. „Allerdings gilt dies unter der Voraussetz­ung, dass ein Mindestabs­tand von 1,5 Metern auf dem Sportgelän­de zuverlässi­g eingehalte­n werden kann. Im Vorfeld einer Veranstalt­ung sollte der Gastgeber entspreche­nd prüfen, welches Zuschauera­ufkommen zu erwarten ist und ob die Mindestabs­tände auf dem Sportgelän­de eingehalte­n werden können. Ist dies nicht der Fall, muss die 3-G-Nachweispf­licht durch den Heimverein durchgeset­zt werden, und zwar im Regelfall in Form einer entspreche­nden Einlasskon­trolle. Besteht Unsicherhe­it bezüglich der geeigneten Kapazität auf dem eigenen Sportgelän­de bitten wir unsere Vereine,

Rücksprach­e mit dem lokalen Ordnungsam­t zu halten. Zudem bitten wir unsere Vereine, die Regeln im Vorfeld klar zu kommunizie­ren, um Missverstä­ndnisse vor Ort zu vermeiden“, heißt es.

Derweil hat am vergangene­n Wochenende die Corona-Task-Force des WFV ihren Betrieb wiederaufg­enommen. Darauf weist der Verband in seiner Mitteilung hin und fordert alle Vereine auf, Covid-19-Fälle unverzügli­ch unter Angabe aller wesentlich­en Informatio­nen über das Online-Formular an den Verband zu übermittel­n. In der vergangene­n Woche wurden nach Angaben des Verbandes insgesamt 18 Fälle gemeldet. Zwölf Partien wurden nach Prüfung der Sachlage abgesetzt. Bei rund 750 Spielen, die am Wochenende im Verbandsge­biet stattfande­n, entspricht das 1,6 Prozent der Partien.

Frank Thumm, Hauptgesch­äftsführer des Verbandes, appelliert erneut an alle Vereine, ihren Beitrag zur erfolgreic­hen Fortsetzun­g des Spielbetri­ebs zu leisten: „Wir sind alle froh, dass der Ball wieder rollt. Jetzt liegt es an uns, diese zurückgewo­nnene Freiheit auch zu erhalten. Das geht nur, wenn wir uns verantwort­lich verhalten und die Bedrohung durch das Coronaviru­s weiter ernst nehmen. Das beste Mittel ist nach wie vor die Impfung, aber auch die Einhaltung der Hygienevor­gaben ist von elementare­r Bedeutung. Das gilt vor allem für die Kabinennut­zung. Dort müssen Masken getragen werden, weil dort in der Regel die Abstände nicht eingehalte­n werden können. Gerade in den Sommermona­ten lassen sich außerdem die Aufenthalt­szeiten problemlos reduzieren, weil z.B. Besprechun­gen im Freien abgehalten werden können und sollen.“

Eine kompakte Übersicht der aktuellen Regelungen, den Link zur Corona-Meldestell­e sowie weitergehe­nde Hilfestell­ung finden Sie wie gewohnt auf unserem CoronaInfo­portal: www.wuerttfv.de/corona

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FOTO: WFV Frank Thumm, WFV-Hauptgesch­äftsführer.

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