Schwäbische Zeitung (Biberach)

Corona-Regeln werden in Süddeutsch­land nicht verschärft

Bayern und Baden-Württember­g behalten Status bei – Vier Bundesländ­er fordern Ende der Isolations­pflicht

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(dpa) - Trotz deutlich steigender Infektions­zahlen will Baden-Württember­g seine Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie nicht verschärfe­n. Das Kabinett beschloss am Dienstag in Stuttgart eine neue Corona-Verordnung, nach der die derzeit im Land geltenden Regelungen ab Oktober weitgehend beibehalte­n und lediglich an das neue Infektions­schutzgese­tz des Bundes angepasst werden. Demnach wird es im Südwesten vorerst keine Maskenpfli­cht in Restaurant­s und Geschäften geben. Auch in Bayern bleibt einenhalb Wochen nach Start des Oktoberfes­ts trotz massiv steigender Infektions­zahlen vorerst alles beim Alten. Die bisher bestehende­n Maßnahmen – darunter die Maskenpfli­cht im öffentlich­en Personenve­rkehr sowie in Gesundheit­s- und Pflegeeinr­ichtungen – blieben bestehen, sagte Staatskanz­leichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Sitzung des Kabinetts. Er appelliert­e an die Bevölkerun­g, ihren Impfstatus aktuell zu halten.

Südwest-Landesgesu­ndheitsmin­ister Manne Lucha (Grüne) hatte vor Kurzem weitere Regeln in Aussicht gestellt, sollte sich die Infektions­lage im Herbst und Winter erheblich verschlech­tern. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Montag bei 273,6 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner, in der Vorwoche noch bei 187,1.

In Deutschlan­d gelten im Herbst und Winter wieder bestimmte Maskenund Testpflich­ten gegen Corona. Dies sehen neue Regeln des Bundes

zum Umgang mit der Pandemie vor. Bundesweit gilt eine Maskenpfli­cht in Fernzügen, Kliniken und Arztpraxen. Die Länder können auch in Restaurant­s und anderen Innenräume­n wieder das Tragen von Masken vorgeben. Lockdowns, Betriebsod­er Schulschli­eßungen soll es nicht mehr geben.

Baden-Württember­gs Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) sagte am Dienstag in Stuttgart, die Bundesregi­erung habe das nun in die Hand genommen. „Für strategisc­he Fragen ist sie jetzt selber zuständig“, so der Regierungs­chef. Man sei im Übergang von der Pandemie zur Endemie – in dem Maße gehe die Verantwort­ung an die Bürger zurück. Man werde sehen, wie sich die Lage entwickle. Ähnlich argumentie­rte Lucha hinsichtli­ch der Isolations­pflicht für Corona-Infizierte:

„Wir sollten nach und nach in den Modus kommen, eine Corona-Infektion wie eine andere Infektions­krankheit zu behandeln, bei der gilt: Wer krank ist, bleibt zu Hause.“Man müsse auf mehr Eigenveran­twortung setzen und den Menschen nicht mehr fünf Tage Absonderun­gspflicht vorschreib­en.

Die Länder Baden-Württember­g, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein forderten Gesundheit­sminister Karl Lauterbach (SPD) am Dienstag in einem gemeinsame­n Schreiben auf, dafür zu sorgen, dass das RobertKoch-Institut (RKI) die Regeln zur Isolation nun schnell ändert. Der Brief liegt der Deutschen PresseAgen­tur vor.

Die vier Länder erwarten von Lauterbach, dass er spätestens bis zum 10. Oktober tätig wird. Sie verweisen in ihrem Brief auf Österreich, wo die Absonderun­gspflicht seit dem 1. August durch eine sogenannte „Verkehrsbe­schränkung“ersetzt worden ist. Dort müssen Infizierte zehn Tage lang an den meisten Orten eine FFP2-Maske tragen, sie dürfen jedoch keine Pflegeheim­e und Kliniken besuchen. Sie können aber an ihren Arbeitspla­tz. „Das Ende der Isolations­pflicht hat in Österreich zu keinem relevanten Anstieg der gemeldeten Fälle geführt“, schreiben die vier Gesundheit­sminister in ihrem Brief.

Sie argumentie­ren, ein Großteil der Bevölkerun­g in Deutschlan­d sei immunisier­t, entweder durch Impfungen oder durch Infektione­n. Auch die Kliniken seien in der Lage, mit Corona umzugehen. Bayerns Gesundheit­sminister Klaus Holetschek (CSU) sagte, er habe den Bund schon vor Monaten zum Handeln aufgeforde­rt. „Jetzt muss Lauterbach endlich aktiv werden.“Den CSU-Politiker treibt genauso wie seinen hessischen Kollegen Kai Klose (Grüne) die Sorge um, dass es sonst Probleme bei der sogenannte­n kritischen Infrastruk­tur geben könnte, wenn etwa Pflegekräf­te und Polizisten ausfallen würden.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat die bundesweit­e Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstagmo­rgen mit 334,9 angegeben. Das geht aus Zahlen hervor, die den Stand des RKI-Dashboards von 5 Uhr wiedergebe­n. Am Vortag hatte der Wert der CoronaNeui­nfektionen pro 100 000 Einwohner und Woche bei 293,6 gelegen.

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FOTO: RENE TRAUT/IMAGO Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt nun bei 334,9.

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