Schwäbische Zeitung (Biberach)
„Inflation macht Vererben teurer“
MÜNCHEN - Vermögensübergänge sollten heute noch besser geplant werden. Denn ein höheres Preisniveau wird langfristig dazu führen, dass Freibetragsgrenzen immer schneller ausgereizt sein werden, erklärt Erbschaftsund Stiftungsplaner Mathias Dopfer (Foto: OH) von der AnCeKa Vermögensbetreuungs AG aus Memmingen.
Warum ist die Inflation auch ein Problem für die Freibeträge bei Schenkungen und Erbschaften?
Auf Dauer wird das auf breiter Front steigende allgemeine Preisniveau über Lohnanpassungen auch zu einer im allgemeinen höheren Bewertung von Sachwerten führen. Wenn jedoch die Preise für Immobilien oder Wertpapiere anziehen, aber die Freibetragsgrenzen unverändert bleiben, müssen auch nahe Verwandte immer öfter Erbschaftssteuern zahlen. Das war in den letzten Jahren zum Beispiel durch stark gestiegene Immobilienpreise in der Region um München zu beobachten. Selbst großzügig klingende 400 000 Euro Freibetrag pro Kind reichten da bei den enorm gestiegenen Bodenpreisen bei weitem nicht mehr. Zur Begleichung der Steuerlast musste dann verkauft werden.
Wie können sich Familien davor schützen?
Da hilft es vor allem, frühzeitig zu handeln. Denn die Freibeträge können alle zehn Jahre wieder neu genutzt werden und gerade innerhalb der Familie gibt es hier eine ganze Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten. Zum Beispiel können dem Ehepartner jetzt bis zu 500 000
Euro, je Kind 400 000 Euro und bei Enkelkindern je 200 000 Euro geschenkt werden, ohne dem Fiskus etwas abgeben zu müssen. So können selbst große Vermögenswerte steuerfrei übertragen werden, bevor die Inflation die Zahlen aufbläht und über Nießbrauchregelungen gibt es hier sogar noch zusätzlichen Spielraum. Die meisten kennen das, wenn bei einem übergebenen Haus ein lebenslanges Wohnrecht oder die
Nutzung der Mieteinnahmen dem Schenkenden vorbehalten bleiben. Diese Gestaltung gibt es aber auch zum Beispiel bei Wertpapiervermögen und der Auszahlung der auflaufenden Zinsen und Dividendenerträge. Solche Regelungen haben noch einen weiteren Vorteil, der Schenkende behält etwa bei einem Wertpapierdepot ein Mitbestimmungsrecht bei der Anlagepolitik. So kann er verhindern, dass ein Vermögen jugendlichem Leichtsinn zum Opfer fällt oder einfach ausgegeben wird, aber trotzdem frühzeitig Freibeträge nutzen.
Was sind die ersten Schritte für eine tragfähige Vermögensnachfolgeplanung?
Zunächst muss die Entscheidung reifen, dass etwas weitergegeben werden soll. Dabei wird einem schnell bewusst, dass so etwas nicht zu regeln, praktisch immer die schlechteste Lösung ist. Gerade wenn es sich um größere, komplexere Vermögen handelt oder die Verhältnisse in Patchworkfamilien berücksichtigt werden sollen, entstehen sonst viele Konfliktfelder. Ein typisches Beispiel sind die bei gesetzlicher Erbfolge oft entstehenden Erbengemeinschaften, die nur mit Einstimmigkeit handlungsfähig sind und unter Experten auch den Spitznamen „Streitgemeinschaften“tragen.
Warum ist das Thema Freibeträge so wichtig, gerade wenn jemand außerhalb der nahen Verwandtschaft bedacht werden soll?
Während innerhalb der Familie relativ hohe Beträge steuerfrei übertragen werden können, muss zum Beispiel ein Freund schon ab 20000 Euro Erbschaftssteuer zahlen. Auch diese Freigrenzen leben zwar für Schenkungen zu Lebzeiten alle zehn Jahre wieder neu auf, aber größere Vermögen oder eine Immobilie in guter Lage können so nicht ohne erhebliche Steuerlast übertragen werden. Natürlich kann hier eine Eheschließung oder eine Adoption helfen, wenn das zu den Verhältnissen passt.