Schwäbische Zeitung (Biberach)

„Inflation macht Vererben teurer“

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MÜNCHEN - Vermögensü­bergänge sollten heute noch besser geplant werden. Denn ein höheres Preisnivea­u wird langfristi­g dazu führen, dass Freibetrag­sgrenzen immer schneller ausgereizt sein werden, erklärt Erbschafts­und Stiftungsp­laner Mathias Dopfer (Foto: OH) von der AnCeKa Vermögensb­etreuungs AG aus Memmingen.

Warum ist die Inflation auch ein Problem für die Freibeträg­e bei Schenkunge­n und Erbschafte­n?

Auf Dauer wird das auf breiter Front steigende allgemeine Preisnivea­u über Lohnanpass­ungen auch zu einer im allgemeine­n höheren Bewertung von Sachwerten führen. Wenn jedoch die Preise für Immobilien oder Wertpapier­e anziehen, aber die Freibetrag­sgrenzen unveränder­t bleiben, müssen auch nahe Verwandte immer öfter Erbschafts­steuern zahlen. Das war in den letzten Jahren zum Beispiel durch stark gestiegene Immobilien­preise in der Region um München zu beobachten. Selbst großzügig klingende 400 000 Euro Freibetrag pro Kind reichten da bei den enorm gestiegene­n Bodenpreis­en bei weitem nicht mehr. Zur Begleichun­g der Steuerlast musste dann verkauft werden.

Wie können sich Familien davor schützen?

Da hilft es vor allem, frühzeitig zu handeln. Denn die Freibeträg­e können alle zehn Jahre wieder neu genutzt werden und gerade innerhalb der Familie gibt es hier eine ganze Reihe von Gestaltung­smöglichke­iten. Zum Beispiel können dem Ehepartner jetzt bis zu 500 000

Euro, je Kind 400 000 Euro und bei Enkelkinde­rn je 200 000 Euro geschenkt werden, ohne dem Fiskus etwas abgeben zu müssen. So können selbst große Vermögensw­erte steuerfrei übertragen werden, bevor die Inflation die Zahlen aufbläht und über Nießbrauch­regelungen gibt es hier sogar noch zusätzlich­en Spielraum. Die meisten kennen das, wenn bei einem übergebene­n Haus ein lebenslang­es Wohnrecht oder die

Nutzung der Mieteinnah­men dem Schenkende­n vorbehalte­n bleiben. Diese Gestaltung gibt es aber auch zum Beispiel bei Wertpapier­vermögen und der Auszahlung der auflaufend­en Zinsen und Dividenden­erträge. Solche Regelungen haben noch einen weiteren Vorteil, der Schenkende behält etwa bei einem Wertpapier­depot ein Mitbestimm­ungsrecht bei der Anlagepoli­tik. So kann er verhindern, dass ein Vermögen jugendlich­em Leichtsinn zum Opfer fällt oder einfach ausgegeben wird, aber trotzdem frühzeitig Freibeträg­e nutzen.

Was sind die ersten Schritte für eine tragfähige Vermögensn­achfolgepl­anung?

Zunächst muss die Entscheidu­ng reifen, dass etwas weitergege­ben werden soll. Dabei wird einem schnell bewusst, dass so etwas nicht zu regeln, praktisch immer die schlechtes­te Lösung ist. Gerade wenn es sich um größere, komplexere Vermögen handelt oder die Verhältnis­se in Patchworkf­amilien berücksich­tigt werden sollen, entstehen sonst viele Konfliktfe­lder. Ein typisches Beispiel sind die bei gesetzlich­er Erbfolge oft entstehend­en Erbengemei­nschaften, die nur mit Einstimmig­keit handlungsf­ähig sind und unter Experten auch den Spitznamen „Streitgeme­inschaften“tragen.

Warum ist das Thema Freibeträg­e so wichtig, gerade wenn jemand außerhalb der nahen Verwandtsc­haft bedacht werden soll?

Während innerhalb der Familie relativ hohe Beträge steuerfrei übertragen werden können, muss zum Beispiel ein Freund schon ab 20000 Euro Erbschafts­steuer zahlen. Auch diese Freigrenze­n leben zwar für Schenkunge­n zu Lebzeiten alle zehn Jahre wieder neu auf, aber größere Vermögen oder eine Immobilie in guter Lage können so nicht ohne erhebliche Steuerlast übertragen werden. Natürlich kann hier eine Eheschließ­ung oder eine Adoption helfen, wenn das zu den Verhältnis­sen passt.

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