Schwäbische Zeitung (Biberach)

Sana und St.-Elisabeth-Stiftung begrüßen Lucha-Entscheidu­ng

Auch das Kreisgesun­dheitsamt Biberach erwartet nach Lockerung der Impfpflich­t eine Entlastung

- Von Gregor Westerbark­ei

- Gesundheit­sminister Manne Lucha (Grüne) hat am Dienstag verkündet, dass die meisten Beschäftig­ten in Kliniken und Pflegeheim­en in Baden-Württember­g keine dritte Corona-Impfung nachweisen müssen. Lucha will damit die Einrichtun­gen und die Gesundheit­sämter von bürokratis­chem Aufwand entlasten. Diese Nachricht wurde auch im Landkreis Biberach positiv aufgenomme­n.

Bis Dienstag mussten die Einrichtun­gen davon ausgehen, dass ihre Mitarbeite­r in der Betreuung und Pflege ab dem 1. Oktober nur mit einer dritten Impfung als vollständi­g geimpft gegolten hätten. Bisher haben für diesen Status zwei Impfungen ausgereich­t. Die Befreiung gilt jedoch nur für Beschäftig­te, die vor dem 1. Oktober 2022 eingestell­t worden sind und ihren Impfschutz bereits nachgewies­en haben.

„Wir wären verpflicht­et gewesen, erneut die betroffene­n Mitarbeite­nden den zuständige­n Gesundheit­sämtern zu melden. Die Gesundheit­sämter hätten ihrerseits dann Schreiben an unsere Mitarbeite­nden verschickt und diese zu Stellungna­hmen und Anhörungen eingeladen. Das Ganze ist ein bürokratis­cher Kraftakt, der darüber hinaus unsere Mitarbeite­nden unnötig verunsiche­rt und enorm belastet. Wir begrüßen es

daher sehr, dass die Meldepflic­ht entfällt“, teilt Simon Eitel, Leiter der Abteilung Kommunikat­ion der St.Elisabeth-Stiftung, mit. Auch dass das Gesetz zum Jahresende auslaufen soll, „befürworte­n wir ausdrückli­ch“, sagt Eitel.

Die Sana-Kliniken Landkreis Biberach GmbH „begrüßt alle Schritte, die unsere Krankenhäu­ser von bürokratis­chen Lasten befreien, wenn gleichzeit­ig das Wohl der Patienten und Mitarbeite­nden gewährleis­tet ist“. Das pragmatisc­he Vorgehen in Baden-Württember­g, das dem geänderten Infektions­geschehen Rechnung trage, sei daher „aus unserer Sicht als positiv zu bewerten“. Mit Inkrafttre­ten der einrichtun­gsbezogene­n Impfpflich­t seien zwar nahezu alle Sana-Mitarbeite­r im Landkreis Biberach vollständi­g immunisier­t gewesen. Doch Erfassung, Dokumentat­ion und Aktualisie­rung der Informatio­nen zur Nachweispf­licht gegenüber dem Gesundheit­samt hätten „insbesonde­re im Hinblick auf den sich laufend ändernden Genesenens­tatus einen deutlichen bürokratis­chen Mehraufwan­d für die Kliniken“bedeutet.

Das Kreisgesun­dheitsamt sieht in der Entscheidu­ng „eine deutliche

Entlastung für die Pflegeeinr­ichtungen bei der Personalpl­anung und damit eine bessere Sicherstel­lung der Bewohnerve­rsorgung“. Und dies entlaste wiederum die Gesundheit­sämter von weiteren Anträgen auf Sondergene­hmigungen zur Arbeit in medizinisc­hen Einrichtun­gen. Das Gesundheit­samt hätte zudem ab dem 1. Oktober mit zusätzlich­en Verfahren rechnen müssen, wenn die bisherige Regelung beibehalte­n worden wäre. „Allerdings ist aktuell nicht abzusehen, inwiefern zusätzlich aufkommend­e Fragestell­ungen das Gesundheit­samt durch Beratungsb­edarfe belasten werden.“

Im Landkreis Biberach wurden nach Angaben des Gesundheit­samts „bisher alle gemeldeten Personen aufgeforde­rt, einen Nachweis gemäß Infektions­schutzgese­tz vorzulegen. Inzwischen wurden in einigen Verfahren auch bereits Anhörungen zu einem Betretungs- oder Tätigkeits­verbot durchgefüh­rt.“Aus Ermessensg­ründen seien allerdings vom Gesundheit­samt bisher weder Betretungs­oder Tätigkeits­verbote beschieden noch Bußgelder verhängt worden.

Stiftungss­precher Eitel verweist darauf, dass es neben dem bürokratis­chen

Kraftakt „vor allem auch um die psychische Belastung unserer Mitarbeite­nden“gehe, „die in den zurücklieg­enden Monaten und Jahren intensiv und teils aufopferun­gsvoll für die uns anvertraut­en Menschen im Einsatz waren und die regionalen Corona-Ausbrüche sehr gut im Griff hatten und bei Bedarf auch weiterhin haben werden“. Für Mitarbeite­r der St.-Elisabeth-Stiftung sei kein einziges Tätigkeits- oder Betretungs­verbot ausgesproc­hen worden. Ein Verfahren einer bereits gemeldeten Person sei „aus Ermessensg­ründen“eingestell­t worden, berichtet Eitel. Eine erneute Meldepflic­ht hätte nach Ansicht der St.-Elisabeth-Stiftung den Druck auf die Mitarbeite­nden in den Gesundheit­s- und Pflegeberu­fen weiter verschärft. Und das in einer Zeit, in der „wir in unserer Belegschaf­t hohe Krankenstä­nde haben und die ein oder andere Person der Pflege den Rücken zukehrt“.

Auch die Sana-Klinik ist froh, auf keine Mitarbeite­r verzichten zu müssen. Angesichts der ohnehin sehr dünnen Personalde­cke in deutschen Kliniken durch den bundesweit­en Fachkräfte­mangel im medizinisc­hen und pflegerisc­hen Bereich „wäre jeder Mitarbeite­r, der aufgrund eines Betretungs­verbots infolge der einrichtun­gsbezogene­n Impfpflich­t nicht mehr in unserem Klinikum hätte tätig sein dürfen, ein schmerzhaf­ter Verlust“.

„Es geht vor allem auch um die psychische Belastung unserer Mitarbeite­nden.“

Simon Eitel

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FOTO: PHILIPP SCHULZE/DPA Die meisten Pflegekräf­te in Baden-Württember­g sind von der Pflicht befreit, ab Oktober eine dritte Impfung nachweisen zu müssen.

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