Schwäbische Zeitung (Biberach)
Sana und St.-Elisabeth-Stiftung begrüßen Lucha-Entscheidung
Auch das Kreisgesundheitsamt Biberach erwartet nach Lockerung der Impfpflicht eine Entlastung
- Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) hat am Dienstag verkündet, dass die meisten Beschäftigten in Kliniken und Pflegeheimen in Baden-Württemberg keine dritte Corona-Impfung nachweisen müssen. Lucha will damit die Einrichtungen und die Gesundheitsämter von bürokratischem Aufwand entlasten. Diese Nachricht wurde auch im Landkreis Biberach positiv aufgenommen.
Bis Dienstag mussten die Einrichtungen davon ausgehen, dass ihre Mitarbeiter in der Betreuung und Pflege ab dem 1. Oktober nur mit einer dritten Impfung als vollständig geimpft gegolten hätten. Bisher haben für diesen Status zwei Impfungen ausgereicht. Die Befreiung gilt jedoch nur für Beschäftigte, die vor dem 1. Oktober 2022 eingestellt worden sind und ihren Impfschutz bereits nachgewiesen haben.
„Wir wären verpflichtet gewesen, erneut die betroffenen Mitarbeitenden den zuständigen Gesundheitsämtern zu melden. Die Gesundheitsämter hätten ihrerseits dann Schreiben an unsere Mitarbeitenden verschickt und diese zu Stellungnahmen und Anhörungen eingeladen. Das Ganze ist ein bürokratischer Kraftakt, der darüber hinaus unsere Mitarbeitenden unnötig verunsichert und enorm belastet. Wir begrüßen es
daher sehr, dass die Meldepflicht entfällt“, teilt Simon Eitel, Leiter der Abteilung Kommunikation der St.Elisabeth-Stiftung, mit. Auch dass das Gesetz zum Jahresende auslaufen soll, „befürworten wir ausdrücklich“, sagt Eitel.
Die Sana-Kliniken Landkreis Biberach GmbH „begrüßt alle Schritte, die unsere Krankenhäuser von bürokratischen Lasten befreien, wenn gleichzeitig das Wohl der Patienten und Mitarbeitenden gewährleistet ist“. Das pragmatische Vorgehen in Baden-Württemberg, das dem geänderten Infektionsgeschehen Rechnung trage, sei daher „aus unserer Sicht als positiv zu bewerten“. Mit Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht seien zwar nahezu alle Sana-Mitarbeiter im Landkreis Biberach vollständig immunisiert gewesen. Doch Erfassung, Dokumentation und Aktualisierung der Informationen zur Nachweispflicht gegenüber dem Gesundheitsamt hätten „insbesondere im Hinblick auf den sich laufend ändernden Genesenenstatus einen deutlichen bürokratischen Mehraufwand für die Kliniken“bedeutet.
Das Kreisgesundheitsamt sieht in der Entscheidung „eine deutliche
Entlastung für die Pflegeeinrichtungen bei der Personalplanung und damit eine bessere Sicherstellung der Bewohnerversorgung“. Und dies entlaste wiederum die Gesundheitsämter von weiteren Anträgen auf Sondergenehmigungen zur Arbeit in medizinischen Einrichtungen. Das Gesundheitsamt hätte zudem ab dem 1. Oktober mit zusätzlichen Verfahren rechnen müssen, wenn die bisherige Regelung beibehalten worden wäre. „Allerdings ist aktuell nicht abzusehen, inwiefern zusätzlich aufkommende Fragestellungen das Gesundheitsamt durch Beratungsbedarfe belasten werden.“
Im Landkreis Biberach wurden nach Angaben des Gesundheitsamts „bisher alle gemeldeten Personen aufgefordert, einen Nachweis gemäß Infektionsschutzgesetz vorzulegen. Inzwischen wurden in einigen Verfahren auch bereits Anhörungen zu einem Betretungs- oder Tätigkeitsverbot durchgeführt.“Aus Ermessensgründen seien allerdings vom Gesundheitsamt bisher weder Betretungsoder Tätigkeitsverbote beschieden noch Bußgelder verhängt worden.
Stiftungssprecher Eitel verweist darauf, dass es neben dem bürokratischen
Kraftakt „vor allem auch um die psychische Belastung unserer Mitarbeitenden“gehe, „die in den zurückliegenden Monaten und Jahren intensiv und teils aufopferungsvoll für die uns anvertrauten Menschen im Einsatz waren und die regionalen Corona-Ausbrüche sehr gut im Griff hatten und bei Bedarf auch weiterhin haben werden“. Für Mitarbeiter der St.-Elisabeth-Stiftung sei kein einziges Tätigkeits- oder Betretungsverbot ausgesprochen worden. Ein Verfahren einer bereits gemeldeten Person sei „aus Ermessensgründen“eingestellt worden, berichtet Eitel. Eine erneute Meldepflicht hätte nach Ansicht der St.-Elisabeth-Stiftung den Druck auf die Mitarbeitenden in den Gesundheits- und Pflegeberufen weiter verschärft. Und das in einer Zeit, in der „wir in unserer Belegschaft hohe Krankenstände haben und die ein oder andere Person der Pflege den Rücken zukehrt“.
Auch die Sana-Klinik ist froh, auf keine Mitarbeiter verzichten zu müssen. Angesichts der ohnehin sehr dünnen Personaldecke in deutschen Kliniken durch den bundesweiten Fachkräftemangel im medizinischen und pflegerischen Bereich „wäre jeder Mitarbeiter, der aufgrund eines Betretungsverbots infolge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht mehr in unserem Klinikum hätte tätig sein dürfen, ein schmerzhafter Verlust“.
„Es geht vor allem auch um die psychische Belastung unserer Mitarbeitenden.“
Simon Eitel