Schwäbische Zeitung (Biberach)

BGH kritisiert Abschaltun­g gemieteter Autobatter­ien

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(dpa) - Dass Vermieter von Batterien für E-Autos diese nach Vertragskü­ndigung per digitalem Fernzugrif­f abschalten können, dürfte nach erster Einschätzu­ng des Bundesgeri­chtshofs (BGH) unrechtmäß­ig sein. Das Fahrzeug als Ganzes funktionie­re dann nicht mehr, sagte der Vorsitzend­e Richter des zwölften Zivilsenat­s, Hans-Joachim Dose, in Karlsruhe. Der Mieter habe auch keine Möglichkei­t, die Batterie durch ein anderes Fabrikat auszutausc­hen. Zudem liege die Beweislast allein beim Kunden, was unangemess­en sei. Die Richter wollen ihr Urteil am 26. Oktober verkünden.

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