Schwäbische Zeitung (Biberach)

BGH erlaubt negative Kundenkrit­ik auf Ebay

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(dpa) - Verärgerte Kunden dürfen nach einem Kauf über die Internetpl­attform Ebay ihre Kritik durchaus scharf formuliere­n. Diese darf aber nach einem Urteil des Bundesgeri­chtshofs (BGH) keine Schmähkrit­ik sein – also nicht rein der Herabwürdi­gung des Verkäufers dienen. Werturteil­e hingegen seien durch die Meinungsfr­eiheit im Grundgeset­z geschützt, entschied der achte Zivilsenat am Mittwoch in Karlsruhe.

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