Schwäbische Zeitung (Biberach)
Mit sieben schon zur Feuerwehr
Neue Satzung der Biberacher Wehr senkt Altersgrenze – Höhere Entschädigungen für Ehrenamtliche
- Die rund 200 ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Biberach erhalten ab 2023 höhere Einsatz- und Funktionsentschädigungen. Dass hat der Hauptausschuss beschlossen. An diesem Montag soll auch der Gemeinderat zustimmen. Positiv aufgenommen wurde auch das Ansinnen, in der Stadt und den Teilorten Kinderfeuerwehren aufzubauen, sofern ausreichend Interesse vorhanden ist.
Dass die verschiedenen Satzungen, die die Arbeit der Biberacher Feuerwehr regeln, zum 1. Januar 2023 geändert werden müssen, ist eine Folge der kreisweit beschlossenen Strukturreform des Kreisfeuerlöschverbands (KFLV). Diese gibt, kurz gesagt, mehr Zuständigkeiten und Verantwortungen in die einzelnen Feuerwehren zurück, die vorher beim KFLV angesiedelt waren.
So dürfen die Stützpunktwehren im Kreis, von denen Biberach eine ist, zum Beispiel ihre Fahrzeuge wieder selbst beschaffen und müssen sie logischerweise auch selbst bezahlen. Zur Reform gehört auch, dass die Einsatzkräfte ihre Entschädigung von der Stadt erhalten. Ebenso stellt die Stadt die Kosten für Leistungen der freiwilligen Feuerwehr in Rechnung. Das betrifft neben haupt- und ehrenamtlichen Kräften auch die eingesetzten Fahrzeuge. Die Stadtverwaltung übernimmt auch den Versicherungsschutz für die Feuerwehrangehörigen. Bei der Stadtverwaltung und im Gemeinderat wird diese alleinige Zuständigkeit der Stadt für das Feuerwehrwesen als positiv angesehen. „Es ist wieder mehr unsere Feuerwehr“, so Oberbürgermeister Norbert Zeidler.
In insgesamt 16 Sitzungen seien die Einzelheiten zwischen Verwaltung und Vertretern der Feuerwehr geklärt worden, berichtete der hauptamtliche Biberacher Feuerwehrkommandant Florian Retsch im Hauptausschuss. So steigt die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige von bislang zwölf Euro pro angefangene
Einsatzstunde auf 14 Euro. „In den vergangenen zehn Jahren hat es hier keine Anpassung gegeben, und wir wollen damit eine gewisse Attraktivitätssteigerung des Ehrenamts erreichen“, so Retsch.
Um die Mehrkosten auszugleichen, die dadurch entstehen, wird der Kostenersatz, den die Feuerwehr pro Einsatzstunde in Rechnung stellt, auf etwas über 20 Euro erhöht. Bislang waren dies 18 Euro. Auch die Wochenendbereitschaft für den kreisweiten Einsatz wird ab 2023 höher entschädigt. Bislang gab es 13 Euro pro Einsatzkraft und Wochenende. Künftig werden 50 Euro bezahlt, weil der Bereitschaftsdienst eine Einschränkung der Freizeitaktivitäten am Wochenende bedeutet. Analog ist die Vorgehensweise bei den eingesetzten Disponenten in der Feuerwehreinsatzzentrale.
Neu ist in der Feuerwehrsatzung auch, dass Alterskameraden künftig bis zu einem Alter von 68 Jahren als Einsatzdisponenten, Wachposten, Brandsicherheitswachen (zum Beispiel bei Veranstaltungen in der Stadthalle) oder Leiter einer Besuchergruppe eingesetzt werden können.
Um früher in die Nachwuchsgewinnung einsteigen zu können, wird das Eintrittsalter von bisher elf auf sieben Jahre gesenkt. So sollen laut Retsch neben einer Jugendfeuerwehr auch Kindergruppen bei den Einsatzabteilungen und auch beim Spielmannszug möglich sein. Wann und in welchen Einsatzabteilungen solche Kindergruppen entstehen, behalte sich die Feuerwehr vor. Jugendfeuerwehren gibt es derzeit in allen Einsatzabteilungen, außer in Ringschnait. Dort soll eine Gründung aber folgen.
„Wir wissen, dass wir mit dem Absenken der Altersgrenze in Konkurrenz zu Vereinen treten“, so Retsch, „aber für uns geht es darum, einen Personalpool für die nächsten 20 bis 25 Jahren aufzubauen“. Im Hauptausschuss gab es quer durch die Fraktionen Zustimmung zu den vorgestellten Satzungsänderungen. Sie hoffe allerdings nicht, dass es durch die ganzen Abrechnungen, die künftig von der Stadtverwaltung erledigt werden müssen, zu einem zusätzlichen Personalaufbau komme, sagte Stefanie Etzinger (Freie Wähler).
Alle Änderungen seien nachvollziehbar, so Rudolf Metzger (SPD). Und Hildegard Ostermeyer (FDP) wollte wissen, ob es Kinderfeuerwehrgruppen bereits irgendwo gebe, um auf Erfahrungen zurückgreifen zu können. „Das ist doch eine ziemliche Herausforderung.“
Kommandant Retsch verwies auf Kindergruppen in Warthausen und Laupheim, die schon seit Jahren erfolgreich liefen. „Für uns ist das eine Verpflichtung, für die auch ein Konzept erstellt werden muss.“Außerdem brauche es Räume, Ausstattung und entsprechendes Personal. „Ich finde aber, wir sind auf dem richtigen Weg.“
Hans Beck (CDU) lobte die „interessante Altersöffnung der Wehr nach oben und nach unten“. Die Öffnung nach oben biete Entlastung für die aktiven Kameraden bei Wachdiensten. Viel spannender sei für ihn aber die Öffnung nach unten. „Das ist eine tolle Sache, um Kinder frühzeitig an die Feuerwehr heranzuführen.“Zustimmung auch von den Grünen: „Wir sehen das Ehrenamt dadurch gestärkt“, so Manfred Wilhelm.