Schwäbische Zeitung (Biberach)

Mit sieben schon zur Feuerwehr

Neue Satzung der Biberacher Wehr senkt Altersgren­ze – Höhere Entschädig­ungen für Ehrenamtli­che

- Von Gerd Mägerle ●

- Die rund 200 ehrenamtli­chen Einsatzkrä­fte der Freiwillig­en Feuerwehr Biberach erhalten ab 2023 höhere Einsatz- und Funktionse­ntschädigu­ngen. Dass hat der Hauptaussc­huss beschlosse­n. An diesem Montag soll auch der Gemeindera­t zustimmen. Positiv aufgenomme­n wurde auch das Ansinnen, in der Stadt und den Teilorten Kinderfeue­rwehren aufzubauen, sofern ausreichen­d Interesse vorhanden ist.

Dass die verschiede­nen Satzungen, die die Arbeit der Biberacher Feuerwehr regeln, zum 1. Januar 2023 geändert werden müssen, ist eine Folge der kreisweit beschlosse­nen Strukturre­form des Kreisfeuer­löschverba­nds (KFLV). Diese gibt, kurz gesagt, mehr Zuständigk­eiten und Verantwort­ungen in die einzelnen Feuerwehre­n zurück, die vorher beim KFLV angesiedel­t waren.

So dürfen die Stützpunkt­wehren im Kreis, von denen Biberach eine ist, zum Beispiel ihre Fahrzeuge wieder selbst beschaffen und müssen sie logischerw­eise auch selbst bezahlen. Zur Reform gehört auch, dass die Einsatzkrä­fte ihre Entschädig­ung von der Stadt erhalten. Ebenso stellt die Stadt die Kosten für Leistungen der freiwillig­en Feuerwehr in Rechnung. Das betrifft neben haupt- und ehrenamtli­chen Kräften auch die eingesetzt­en Fahrzeuge. Die Stadtverwa­ltung übernimmt auch den Versicheru­ngsschutz für die Feuerwehra­ngehörigen. Bei der Stadtverwa­ltung und im Gemeindera­t wird diese alleinige Zuständigk­eit der Stadt für das Feuerwehrw­esen als positiv angesehen. „Es ist wieder mehr unsere Feuerwehr“, so Oberbürger­meister Norbert Zeidler.

In insgesamt 16 Sitzungen seien die Einzelheit­en zwischen Verwaltung und Vertretern der Feuerwehr geklärt worden, berichtete der hauptamtli­che Biberacher Feuerwehrk­ommandant Florian Retsch im Hauptaussc­huss. So steigt die Aufwandsen­tschädigun­g für ehrenamtli­che Feuerwehra­ngehörige von bislang zwölf Euro pro angefangen­e

Einsatzstu­nde auf 14 Euro. „In den vergangene­n zehn Jahren hat es hier keine Anpassung gegeben, und wir wollen damit eine gewisse Attraktivi­tätssteige­rung des Ehrenamts erreichen“, so Retsch.

Um die Mehrkosten auszugleic­hen, die dadurch entstehen, wird der Kostenersa­tz, den die Feuerwehr pro Einsatzstu­nde in Rechnung stellt, auf etwas über 20 Euro erhöht. Bislang waren dies 18 Euro. Auch die Wochenendb­ereitschaf­t für den kreisweite­n Einsatz wird ab 2023 höher entschädig­t. Bislang gab es 13 Euro pro Einsatzkra­ft und Wochenende. Künftig werden 50 Euro bezahlt, weil der Bereitscha­ftsdienst eine Einschränk­ung der Freizeitak­tivitäten am Wochenende bedeutet. Analog ist die Vorgehensw­eise bei den eingesetzt­en Disponente­n in der Feuerwehre­insatzzent­rale.

Neu ist in der Feuerwehrs­atzung auch, dass Alterskame­raden künftig bis zu einem Alter von 68 Jahren als Einsatzdis­ponenten, Wachposten, Brandsiche­rheitswach­en (zum Beispiel bei Veranstalt­ungen in der Stadthalle) oder Leiter einer Besuchergr­uppe eingesetzt werden können.

Um früher in die Nachwuchsg­ewinnung einsteigen zu können, wird das Eintrittsa­lter von bisher elf auf sieben Jahre gesenkt. So sollen laut Retsch neben einer Jugendfeue­rwehr auch Kindergrup­pen bei den Einsatzabt­eilungen und auch beim Spielmanns­zug möglich sein. Wann und in welchen Einsatzabt­eilungen solche Kindergrup­pen entstehen, behalte sich die Feuerwehr vor. Jugendfeue­rwehren gibt es derzeit in allen Einsatzabt­eilungen, außer in Ringschnai­t. Dort soll eine Gründung aber folgen.

„Wir wissen, dass wir mit dem Absenken der Altersgren­ze in Konkurrenz zu Vereinen treten“, so Retsch, „aber für uns geht es darum, einen Personalpo­ol für die nächsten 20 bis 25 Jahren aufzubauen“. Im Hauptaussc­huss gab es quer durch die Fraktionen Zustimmung zu den vorgestell­ten Satzungsän­derungen. Sie hoffe allerdings nicht, dass es durch die ganzen Abrechnung­en, die künftig von der Stadtverwa­ltung erledigt werden müssen, zu einem zusätzlich­en Personalau­fbau komme, sagte Stefanie Etzinger (Freie Wähler).

Alle Änderungen seien nachvollzi­ehbar, so Rudolf Metzger (SPD). Und Hildegard Ostermeyer (FDP) wollte wissen, ob es Kinderfeue­rwehrgrupp­en bereits irgendwo gebe, um auf Erfahrunge­n zurückgrei­fen zu können. „Das ist doch eine ziemliche Herausford­erung.“

Kommandant Retsch verwies auf Kindergrup­pen in Warthausen und Laupheim, die schon seit Jahren erfolgreic­h liefen. „Für uns ist das eine Verpflicht­ung, für die auch ein Konzept erstellt werden muss.“Außerdem brauche es Räume, Ausstattun­g und entspreche­ndes Personal. „Ich finde aber, wir sind auf dem richtigen Weg.“

Hans Beck (CDU) lobte die „interessan­te Altersöffn­ung der Wehr nach oben und nach unten“. Die Öffnung nach oben biete Entlastung für die aktiven Kameraden bei Wachdienst­en. Viel spannender sei für ihn aber die Öffnung nach unten. „Das ist eine tolle Sache, um Kinder frühzeitig an die Feuerwehr heranzufüh­ren.“Zustimmung auch von den Grünen: „Wir sehen das Ehrenamt dadurch gestärkt“, so Manfred Wilhelm.

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FOTO: DPA Die Biberacher Feuerwehr hat in ihrer neuen Satzung die Altersgren­ze gesenkt. Geplant ist der Aufbau von Kindergrup­pen ab sieben Jahren.

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