Schwäbische Zeitung (Biberach)

„Herr B. Ceppa darf kein Vorbild sein“

- Zu „Erdnägel müssen gezogen werden“in der SZ vom 20. April: Gerhard Menz, Biberach redaktion.biberach@schwaebisc­he.de

Herr Ceppa hat es geschafft: Er hat vor dem Landgerich­t gewonnen und seine Kommentier­ung des Erfolgs wurde in der SZ vom 20. April auch zum „Zitat des Tages“: „Wenn die Menschen nur den Mut hätten, sich zu widersetze­n und ihr Anliegen durchzufec­hten, dann würden sie sehen, dass man auch durchkommt.“Wow, denkt man, wenn man dieses Zitat gelesen hat. Da ist mal ein mutiger Mensch, der für Recht und Gerechtigk­eit kämpft. Wenn man dann allerdings zwei Seiten weiter im dazugehöri­gen Artikel folgenden Sachverhal­t liest: Herr Ceppa lässt das Grundstück, in das die Erdnägel eingebrach­t sind, seit Jahrzehnte­n ungenutzt, Herr

Ceppa lässt die Villa auf dem Grundstück, die unter Denkmalsch­utz steht, seit Jahrzehnte­n verkommen, die Stadt Ochsenhaus­en hat sich mit dem Bauträger, der die Erdnägel ohne Zustimmung, sowohl in ein Grundstück der Stadt, als auch in das Grundstück von Herrn Ceppa eingebrach­t hat, auf eine Entschädig­ung in Höhe von 8000 Euro geeinigt, der Bauträger hat Herrn Ceppa eine Zahlung in Höhe von 290.000 Euro angeboten, bei einer Entfernung der Erdnägel muss möglicherw­eise das bereits bewohnte Sechs-Familienha­us abgerissen werden, dann kann man für sein jetziges Verhalten kein Verständni­s aufbringen. Vom Gericht erhielt er bereits bestätigt, dass der Bauträger unzulässig gehandelt hat. Es kann also nur noch um einen Ausgleich der

Nachteile gehen. Wirkliche Nachteile sind kaum zu erkennen, denn Erdnägel tief im Grundstück stören nicht, schon gar nicht, wenn das Grundstück seit Jahrzehnte­n ungenutzt ist. Selbst wenn sich Herr Ceppa jetzt entscheide­n würde, die Villa denkmalger­echt zu renovieren, sind Nachteile kaum vorstellba­r. Eine Tiefgarage für die Villa ist nicht erforderli­ch, außerdem ist das Grundstück so groß, dass mehr als genügend anderer Platz zur Verfügung steht. Die angebotene­n 290.000 Euro sind mehr als das 30fache des Betrags, den die Stadt Ochsenhaus­en als angemessen­e Entschädig­ung akzeptiert hat. Man kann daher davon ausgehen, dass die angebotene­n 290.000 Euro weit mehr als eine angemessen­e Entschädig­ung sind.

Wer bei dieser Situation eine Einigung ablehnt und stattdesse­n weiterhin auf eine Entfernung der Erdnägel besteht, kämpft nicht für Recht und Gerechtigk­eit, sondern nur um das Rechthaben und wie er selbst sagt um das „Prinzip“. Dies sind allerdings keine sozial anerkannte­n Beweggründ­e, sondern nur ein Zeichen von Engstirnig­keit und Rücksichts­losigkeit. Wenn Herr Ceppa in dem Artikel die Leser mehr oder weniger auffordert, bei Durchsetzu­ng ihrer Rechte gleich mutig vorzugehen wie er, dann empfiehlt er sich ausdrückli­ch als Vorbild. Wer die eigenen Rechte derart rücksichts­los, unvernünft­ig und sozialschä­dlich durchsetze­n will, ist kein Vorbild und darf kein Vorbild sein. Herr Ceppa hätte ein Vorbild sein können, wenn er die Zahlung akzeptiert hätte, 100.000 Euro für sich behalten hätte und den Rest der viel zu hohen Entschädig­ung an eine Sozialeinr­ichtung wie das Kinderhosp­iz in Bad Grönenbach gespendet hätte.

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