Schwäbische Zeitung (Biberach)
„Herr B. Ceppa darf kein Vorbild sein“
Herr Ceppa hat es geschafft: Er hat vor dem Landgericht gewonnen und seine Kommentierung des Erfolgs wurde in der SZ vom 20. April auch zum „Zitat des Tages“: „Wenn die Menschen nur den Mut hätten, sich zu widersetzen und ihr Anliegen durchzufechten, dann würden sie sehen, dass man auch durchkommt.“Wow, denkt man, wenn man dieses Zitat gelesen hat. Da ist mal ein mutiger Mensch, der für Recht und Gerechtigkeit kämpft. Wenn man dann allerdings zwei Seiten weiter im dazugehörigen Artikel folgenden Sachverhalt liest: Herr Ceppa lässt das Grundstück, in das die Erdnägel eingebracht sind, seit Jahrzehnten ungenutzt, Herr
Ceppa lässt die Villa auf dem Grundstück, die unter Denkmalschutz steht, seit Jahrzehnten verkommen, die Stadt Ochsenhausen hat sich mit dem Bauträger, der die Erdnägel ohne Zustimmung, sowohl in ein Grundstück der Stadt, als auch in das Grundstück von Herrn Ceppa eingebracht hat, auf eine Entschädigung in Höhe von 8000 Euro geeinigt, der Bauträger hat Herrn Ceppa eine Zahlung in Höhe von 290.000 Euro angeboten, bei einer Entfernung der Erdnägel muss möglicherweise das bereits bewohnte Sechs-Familienhaus abgerissen werden, dann kann man für sein jetziges Verhalten kein Verständnis aufbringen. Vom Gericht erhielt er bereits bestätigt, dass der Bauträger unzulässig gehandelt hat. Es kann also nur noch um einen Ausgleich der
Nachteile gehen. Wirkliche Nachteile sind kaum zu erkennen, denn Erdnägel tief im Grundstück stören nicht, schon gar nicht, wenn das Grundstück seit Jahrzehnten ungenutzt ist. Selbst wenn sich Herr Ceppa jetzt entscheiden würde, die Villa denkmalgerecht zu renovieren, sind Nachteile kaum vorstellbar. Eine Tiefgarage für die Villa ist nicht erforderlich, außerdem ist das Grundstück so groß, dass mehr als genügend anderer Platz zur Verfügung steht. Die angebotenen 290.000 Euro sind mehr als das 30fache des Betrags, den die Stadt Ochsenhausen als angemessene Entschädigung akzeptiert hat. Man kann daher davon ausgehen, dass die angebotenen 290.000 Euro weit mehr als eine angemessene Entschädigung sind.
Wer bei dieser Situation eine Einigung ablehnt und stattdessen weiterhin auf eine Entfernung der Erdnägel besteht, kämpft nicht für Recht und Gerechtigkeit, sondern nur um das Rechthaben und wie er selbst sagt um das „Prinzip“. Dies sind allerdings keine sozial anerkannten Beweggründe, sondern nur ein Zeichen von Engstirnigkeit und Rücksichtslosigkeit. Wenn Herr Ceppa in dem Artikel die Leser mehr oder weniger auffordert, bei Durchsetzung ihrer Rechte gleich mutig vorzugehen wie er, dann empfiehlt er sich ausdrücklich als Vorbild. Wer die eigenen Rechte derart rücksichtslos, unvernünftig und sozialschädlich durchsetzen will, ist kein Vorbild und darf kein Vorbild sein. Herr Ceppa hätte ein Vorbild sein können, wenn er die Zahlung akzeptiert hätte, 100.000 Euro für sich behalten hätte und den Rest der viel zu hohen Entschädigung an eine Sozialeinrichtung wie das Kinderhospiz in Bad Grönenbach gespendet hätte.
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