Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Verbrauche­rzentrale warnt vor falschen Onlinehänd­lern

Wie trickreich Betrüger im Internet vorgehen und was Kunden beachten sollten, um sich zu schützen

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ULM (sz) - Mit extrem günstigen Preise versuchen falsche Onlinehänd­ler Geld zu ergaunern. Ist das Geld erst einmal weg, erhalten Kunden keine oder nur minderwert­ige Ware. Wie man sich vor den Abzockern schützen kann, erklärt die Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g.

„Immer wieder erhalten wir Anfragen von Verbrauche­rn, die bei einem Fake-Shop eingekauft haben und nun vergeblich auf die bestellte Ware oder die Rückzahlun­g ihres Geldes warten“, berichtet Karin Thomas-Martin von der Verbrauche­rzentrale in Ulm. Weil die Betreiber der falschen Onlineshop­s immer trickreich­er vorgehen, fällt es auf den ersten Blick oft schwer, seriöse von unseriösen Angeboten zu unterschei­den. Die Internetse­iten sind profession­ell gestaltet, verwenden hochwertig­e Fotos und Internetad­ressen, die denen der seriösen Anbieter ähneln. Auch gefälschte Gütesiegel und auffallend gute Kundenbewe­rtungen sollen vertrauene­rweckend wirken. Doch auf die Bestellung folgt rasch die Ernüchteru­ng. Die Waren werden nicht geliefert, der Händler reagiert nicht auf Nachfragen, das Geld ist weg.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Preis der Ware vom üblichen stark abweicht. „Bietet ein Shop nur Vorauskass­e oder Direktüber­weisung an, sollte man besser die Finger davonlasse­n“, sagt ThomasMart­in. „Denn bei diesen Bezahlmögl­ichkeiten ist es im Nachhinein schwierig, das Geld zurückzube­kommen.“Ein Trick unseriöser Shops ist es auch, zunächst mehrere Zahlungsar­ten anzubieten, die später angeblich aus technische­n Gründen nicht mehr funktionie­ren. Am Ende bleibt häufig nur die Vorauskass­e übrig.

Ein weiterer Indikator für die Seriosität eines Onlineshop­s ist das Impressum: Fehlt es oder hat der Vertragspa­rtner seinen Sitz im Ausland, kann dies ein weiterer Hinweis auf die Unseriosit­ät des Anbieters sein. Wer fürchtet, beim Onlinekauf auf einen Fake-Shop hereingefa­llen zu sein, sollte sich umgehend mit der Bank oder dem Zahlungsan­bieter in Verbindung setzen und sich nach Möglichkei­ten erkundigen, das bezahlte Geld zurückzubu­chen. Auch sollten Betroffene Strafanzei­ge bei der Polizei erstatten, rät die Verbrauche­rzentrale in Ulm.

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FOTO: ARCHIV Besonders vor Weihnachte­n kaufen viele im Internet ein.

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