Verbraucherzentrale warnt vor falschen Onlinehändlern
Wie trickreich Betrüger im Internet vorgehen und was Kunden beachten sollten, um sich zu schützen
ULM (sz) - Mit extrem günstigen Preise versuchen falsche Onlinehändler Geld zu ergaunern. Ist das Geld erst einmal weg, erhalten Kunden keine oder nur minderwertige Ware. Wie man sich vor den Abzockern schützen kann, erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
„Immer wieder erhalten wir Anfragen von Verbrauchern, die bei einem Fake-Shop eingekauft haben und nun vergeblich auf die bestellte Ware oder die Rückzahlung ihres Geldes warten“, berichtet Karin Thomas-Martin von der Verbraucherzentrale in Ulm. Weil die Betreiber der falschen Onlineshops immer trickreicher vorgehen, fällt es auf den ersten Blick oft schwer, seriöse von unseriösen Angeboten zu unterscheiden. Die Internetseiten sind professionell gestaltet, verwenden hochwertige Fotos und Internetadressen, die denen der seriösen Anbieter ähneln. Auch gefälschte Gütesiegel und auffallend gute Kundenbewertungen sollen vertrauenerweckend wirken. Doch auf die Bestellung folgt rasch die Ernüchterung. Die Waren werden nicht geliefert, der Händler reagiert nicht auf Nachfragen, das Geld ist weg.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Preis der Ware vom üblichen stark abweicht. „Bietet ein Shop nur Vorauskasse oder Direktüberweisung an, sollte man besser die Finger davonlassen“, sagt ThomasMartin. „Denn bei diesen Bezahlmöglichkeiten ist es im Nachhinein schwierig, das Geld zurückzubekommen.“Ein Trick unseriöser Shops ist es auch, zunächst mehrere Zahlungsarten anzubieten, die später angeblich aus technischen Gründen nicht mehr funktionieren. Am Ende bleibt häufig nur die Vorauskasse übrig.
Ein weiterer Indikator für die Seriosität eines Onlineshops ist das Impressum: Fehlt es oder hat der Vertragspartner seinen Sitz im Ausland, kann dies ein weiterer Hinweis auf die Unseriosität des Anbieters sein. Wer fürchtet, beim Onlinekauf auf einen Fake-Shop hereingefallen zu sein, sollte sich umgehend mit der Bank oder dem Zahlungsanbieter in Verbindung setzen und sich nach Möglichkeiten erkundigen, das bezahlte Geld zurückzubuchen. Auch sollten Betroffene Strafanzeige bei der Polizei erstatten, rät die Verbraucherzentrale in Ulm.