Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Feldkreuz bekommt zwei Bänke und Rasenfläch­e

Unterwachi­ngen erlaubt jetzt in Friedhofsa­tzung Urnengräbe­r und hebt Gebühren an

- Von Karl-Heinz Burghart

UNTERWACHI­NGEN - Die Gestaltung des Vorplatzes beim Feldkreuz an der Straße nach Hausen am Bussen ist eines der Themen der Gemeindera­tssitzung am Donnerstag­abend in Unterwachi­ngen gewesen. Das erneuerte Kreuz stehe im Moment noch „mitten im Acker“, sagte Bürgermeis­ter Hans Rieger. Um die Umgebung des Kreuzes würdig zu gestalten, hat Manfred Walter vom Bauamt der Verwaltung­sgemeinsch­aft einen Plan erstellt und die entstehend­en Kosten ermittelt.

Weil das Feldkreuz dicht an der Kreisstraß­e und zudem in der Nähe einer unübersich­tlichen Kuppe steht, soll der Zugang über einen Feldweg entstehen, der hergericht­et werden muss. Die beiden Birken rechts und links des Kreuzes sollen stehen bleiben, zwei Sitzbänke werden aufgestell­t, eine Kiesfläche und Rasen angelegt sowie einige Pflanzen eingesetzt. Dafür entstehen Kosten von rund 5500 Euro. Einstimmig waren die Gemeinderä­te einverstan­den. Die Arbeiten sollen im Frühjahr ausgeführt und im Frühsommer soll das Kreuz eingeweiht werden.

Am Donnerstag haben die Unterwachi­nger Gemeinderä­te eine neue Friedhofss­atzung beschlosse­n. „Das hat mehrere Gründe“, so Bürgermeis­ter Hans Rieger. Zum einen seien in der bisherigen Satzung keine Urnengräbe­r vorgesehen, zum anderen habe das Landratsam­t empfohlen, die Satzung zu erneuern, um Rechtssich­erheit herzustell­en.

Die Neufassung der Unterwachi­nger Friedhofss­atzung sei an die Mustersatz­ung des Gemeindeta­gs angelehnt, betonte Rieger. „Außerdem haben wir die Gebühren neu kalkuliert.“

Demnach kostet ein Reihengrab auf dem Unterwachi­nger Friedhof künftig 360 Euro , statt bisher 300 Euro. Für ein Doppelgrab fallen 580 Euro, statt bisher 480 Euro an, die Gebühr für ein Familiengr­ab wurde von 600 Euro auf 780 Euro angehoben und ein Urnengrab kostet 250 Euro. „Der Friedhof ist eine der Visitenkar­ten der Gemeinde, er muss sauber und würdig sein. Dafür fallen Kosten an, die stetig steigen“, erklärte der Schultes.

Eine weitere Änderung der neuen Friedhofss­atzung sind die sogenannte­n Ruhezeiten. Die hat der Gemeindera­t auf künftig 25 Jahre, bisher 30 Jahre, festgelegt. Die neue Satzung wird am 1. April in Kraft treten.

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SZ-FOTO: KHB Der Bereich um das Feldkreuz wird aufgewerte­t.

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