Feldkreuz bekommt zwei Bänke und Rasenfläche
Unterwachingen erlaubt jetzt in Friedhofsatzung Urnengräber und hebt Gebühren an
UNTERWACHINGEN - Die Gestaltung des Vorplatzes beim Feldkreuz an der Straße nach Hausen am Bussen ist eines der Themen der Gemeinderatssitzung am Donnerstagabend in Unterwachingen gewesen. Das erneuerte Kreuz stehe im Moment noch „mitten im Acker“, sagte Bürgermeister Hans Rieger. Um die Umgebung des Kreuzes würdig zu gestalten, hat Manfred Walter vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft einen Plan erstellt und die entstehenden Kosten ermittelt.
Weil das Feldkreuz dicht an der Kreisstraße und zudem in der Nähe einer unübersichtlichen Kuppe steht, soll der Zugang über einen Feldweg entstehen, der hergerichtet werden muss. Die beiden Birken rechts und links des Kreuzes sollen stehen bleiben, zwei Sitzbänke werden aufgestellt, eine Kiesfläche und Rasen angelegt sowie einige Pflanzen eingesetzt. Dafür entstehen Kosten von rund 5500 Euro. Einstimmig waren die Gemeinderäte einverstanden. Die Arbeiten sollen im Frühjahr ausgeführt und im Frühsommer soll das Kreuz eingeweiht werden.
Am Donnerstag haben die Unterwachinger Gemeinderäte eine neue Friedhofssatzung beschlossen. „Das hat mehrere Gründe“, so Bürgermeister Hans Rieger. Zum einen seien in der bisherigen Satzung keine Urnengräber vorgesehen, zum anderen habe das Landratsamt empfohlen, die Satzung zu erneuern, um Rechtssicherheit herzustellen.
Die Neufassung der Unterwachinger Friedhofssatzung sei an die Mustersatzung des Gemeindetags angelehnt, betonte Rieger. „Außerdem haben wir die Gebühren neu kalkuliert.“
Demnach kostet ein Reihengrab auf dem Unterwachinger Friedhof künftig 360 Euro , statt bisher 300 Euro. Für ein Doppelgrab fallen 580 Euro, statt bisher 480 Euro an, die Gebühr für ein Familiengrab wurde von 600 Euro auf 780 Euro angehoben und ein Urnengrab kostet 250 Euro. „Der Friedhof ist eine der Visitenkarten der Gemeinde, er muss sauber und würdig sein. Dafür fallen Kosten an, die stetig steigen“, erklärte der Schultes.
Eine weitere Änderung der neuen Friedhofssatzung sind die sogenannten Ruhezeiten. Die hat der Gemeinderat auf künftig 25 Jahre, bisher 30 Jahre, festgelegt. Die neue Satzung wird am 1. April in Kraft treten.