Hund spielte bei Überfall nur eine Nebenrolle
Eine 23-Jährige muss wegen Raubes ins Gefängnis – Dass ihr Vierbeiner bei der Tat friedlich blieb, kommt ihr zugute
ULM - Nur wenige Minuten dauerte der nächtliche Überfall mit Hund auf einen Schüler in der Ulmer Innenstadt, der Prozess vor dem Landgericht zog sich dagegen über vier Tage hin. Jetzt wurden eine 23-jährige Frau und ihr 30-jähriger Ex-Freund wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung in einem minderschweren Fall verurteilt. Zwei Jahre muss die Frau ins Gefängnis, während der Mann mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten davon kam. Dritter im Bunde bei der Straftat war der Schäferhund der Angeklagten.
Grund dafür, dass sich das Landgericht mit dem Fall beschäftigen musste, war die anfängliche Annahme der Staatsanwaltschaft, die Angeklagten hätten am 8. Juli 2016 gegen 1 Uhr morgens in der Ulmer Innenstadt bei der Straftat diesen Vierbeiner spontan auf den nächst-besten Passanten gehetzt, der ihnen zu diesem Zeitpunkt begegnete. Das war der Schüler und irakische Asylbewerber, der arglos des Weges kam. Laut Anklageschrift wurde der Hund als „gefährliches Werkzeug“im juristischen Sinne eingesetzt, um die Flucht des Opfers zu verhindern. In der Beweisaufnahme ergab sich jedoch, dass das Tier der Angeklagten lediglich ein „Mitläufer“war. Er hat dem 18-Jährigen zwar Angst eingejagt, aber ihn nicht angebellt, geschweige denn angegriffen. So stuften sowohl der Staatsanwalt in seinem Plädoyer als auch das Gericht die ursprüngliche Anklage einer besonders schweren räuberischen Erpressung mit gefährlicher Körperverletzung auf eine einfache räuberische Erpressung mit deutlich niedrigerem Strafrahmen herunter.
Mit Drohungen und Schlägen haben die Täter ihr Opfer gezwungen, den Geldbeutel herauszurücken. Mit der Beute von fünf Euro ließen sie den verstörten jungen Mann zurück, der leichte Prellungen und Schürfwunden erlitt. Im Zeugenstand des Indizienprozesses, so resümierte am Montag der Vorsitzende Richter, habe der irakische Asylbewerber sowohl Erinnerungs- als auch Beobachtungsprobleme offenbart, doch die Beweislast einschließlich Blutspuren habe die Angeklagten eindeutig überführt.
Eine günstige Prognose für den Angeklagten konnte das Gericht abgeben, was Voraussetzung einer Bewährungsstrafe ist. Bis er in das Drogenmilieu und an die Mitangeklagte geriet, hatte er einen florierenden Betrieb geführt, den er wegen seiner Sucht aufgeben musste.
Eine Bewährungsstrafe für die Mittäterin verbot sich nach Auffassung des Gerichts schon allein aufgrund ihres Vorstrafenregisters. Unter anderem wollte sie einmal mit Kifferfreunden die Polizeiwache im Neuen Bau mit Molotowcocktails bewerfen. 19 Verurteilungen, unter anderem wegen Körperverletzungen, Drogenmissbrauchs und zahlreicher Schwarzfahrten mit der Bahn, stehen in ihrer Akte. Deshalb könne ihre Sozialprognose nur negativ ausfallen, begründete der Gerichtsvorsitzende die Entscheidung auf sofortigen Vollzug der Freiheitsstrafe, auch wenn die Angeklagte Mutter einer kleinen Tochter ist.