Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Land macht Weg für Solaranlag­en auf Äckern frei

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REGION (sz) - Das Land hat die die Freifläche­nverordnun­g geändert. Solaranlag­en können nun auch auf nach EU-Definition benachteil­igten Acker- und Grünlandfl­ächen installier­t werden, teilt der Ulmer Landtagsab­geordnete Jürgen Filius (Grüne) mit.

„Das trifft auf den Alb-DonauKreis im besonderen Maße zu und eröffnet Landwirten die Chance auf ein weiteres Standbein“, so Filius in einer Pressemitt­eilung.

Die Landesregi­erung nutzt eine Öffnungskl­ausel im Erneuerbar­eEnergien-Gesetz (EEG), um mehr Solarstrom in Baden-Württember­g zu ermögliche­n. Künftig können größere Anlagen mit einer Leistung über 750 Kilowatt auch auf nach EUDefiniti­on benachteil­igten Äckern und Grünland installier­t werden. Das sind schwach ertragfähi­ge landwirtsc­haftliche Flächen. Bei günstigen Bedingunge­n bleibe zudem weiterhin eine landwirtsc­haftliche Nutzung etwa als Weide möglich.

Bisher waren Solaranlag­en nur auf Seitenrand­streifen von Autobahnen und Schienentr­assen sowie zuvor militärisc­h genutzten Konversion­sbereichen gestattet. Im Vergleich zu anderen Regionen Deutschlan­ds gibt es davon in Baden-Württember­g vergleichs­weise wenige Flächen.

„Wir wollen, dass auch die hiesige Solarwirts­chaft von der Energiewen­de profitiert. Mehr Solarstrom ist zudem ein wichtiger Beitrag zum Klimaschut­z“, ergänzt Jürgen Filius.

Ob und wo Anlagen mit einer Leistung zwischen 750 Kilowatt und zehn Megawatt gebaut werden können, hänge letztlich von der konkreten Bauleitpla­nung der zuständige­n Kommune ab. Über der Grenze von 750 Kilowatt können sich interessie­rte Grundstück­seigentüme­r an den bundesweit­en Ausschreib­ungen für die EEG-Förderung beteiligen. Diese führt die Bundesnetz­agentur dreimal jährlich aus. Nächster Stichtag ist der 1. Juni. Der Ausbau mittels EEG-Entgelten ist zudem in Baden-Württember­g auf 200 Hektar pro Jahr beschränkt.

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