Land macht Weg für Solaranlagen auf Äckern frei
REGION (sz) - Das Land hat die die Freiflächenverordnung geändert. Solaranlagen können nun auch auf nach EU-Definition benachteiligten Acker- und Grünlandflächen installiert werden, teilt der Ulmer Landtagsabgeordnete Jürgen Filius (Grüne) mit.
„Das trifft auf den Alb-DonauKreis im besonderen Maße zu und eröffnet Landwirten die Chance auf ein weiteres Standbein“, so Filius in einer Pressemitteilung.
Die Landesregierung nutzt eine Öffnungsklausel im ErneuerbareEnergien-Gesetz (EEG), um mehr Solarstrom in Baden-Württemberg zu ermöglichen. Künftig können größere Anlagen mit einer Leistung über 750 Kilowatt auch auf nach EUDefinition benachteiligten Äckern und Grünland installiert werden. Das sind schwach ertragfähige landwirtschaftliche Flächen. Bei günstigen Bedingungen bleibe zudem weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung etwa als Weide möglich.
Bisher waren Solaranlagen nur auf Seitenrandstreifen von Autobahnen und Schienentrassen sowie zuvor militärisch genutzten Konversionsbereichen gestattet. Im Vergleich zu anderen Regionen Deutschlands gibt es davon in Baden-Württemberg vergleichsweise wenige Flächen.
„Wir wollen, dass auch die hiesige Solarwirtschaft von der Energiewende profitiert. Mehr Solarstrom ist zudem ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz“, ergänzt Jürgen Filius.
Ob und wo Anlagen mit einer Leistung zwischen 750 Kilowatt und zehn Megawatt gebaut werden können, hänge letztlich von der konkreten Bauleitplanung der zuständigen Kommune ab. Über der Grenze von 750 Kilowatt können sich interessierte Grundstückseigentümer an den bundesweiten Ausschreibungen für die EEG-Förderung beteiligen. Diese führt die Bundesnetzagentur dreimal jährlich aus. Nächster Stichtag ist der 1. Juni. Der Ausbau mittels EEG-Entgelten ist zudem in Baden-Württemberg auf 200 Hektar pro Jahr beschränkt.