Donau-Taxen: Frau soll 113 000 Euro veruntreut haben
Die ehemalige Buchhalterin steht vor dem Augsburger Amtsgericht - Sie soll raffiniert an das Geld gekommen sein
AUGSBURG/NEU-ULM - Rund 113 000 Euro sind über viele Jahre hinweg von Konten der Genossenschaft Donau-Taxen mit Sitz in NeuUlm verschwunden – und keiner hat etwas bemerkt. Erst der bayerische Genossenschaftsverband deckte die zahlreichen finanziellen Unregelmäßigkeiten in einer unserer Zeitung vorliegenden „Sonderprüfung“auf. Nun musste sich die selbstständige Buchhalterin der Genossenschaft für das verschwundene Geld vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Die Anklage: Untreue in 184 Fällen mit einem Gesamtschaden von rund 113 000 Euro. Das Urteil: 18 Monate Gefängnisstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Staatsanwalt Daniel Grimm sprach von Vorfällen in den Jahren 2011 bis 2015, die der 54-jährigen Angeklagten vorgeworfen werden. Die selbstständige Frau wurde von der Genossenschaft Donau-Taxen beauftragt, sich um die Buchhaltung zu kümmern. Dazu wurden ihr umfassende Kontovollmachten eingeräumt – die sie offenbar nutzte: Die Angeklagte gab zu Beginn ihrer Aussage zu, das Geld jeweils in kleineren Bargeldbeträgen am Automaten abgehoben zu haben.
„Es tut mir leid“, sagte sie einleitend. Sie sei schon vor ihrer Zeit bei den Donau-Taxen „emotional über der Grenze“gewesen und habe sich in einer Notsituation befunden. Sie habe ihre Eltern gepflegt und konnte eigenen Angaben nach in dieser Zeit nur wenig arbeiten. Deswegen habe sie angefangen, das Geld abzuheben. Und sie sagte: „Es wurde mir auch sehr einfach gemacht.“
Denn in der Tat bemerkte niemand etwas von dem fehlenden Geld. Das bestätigte der ehemalige Vorsitzende der Genossenschaft als Zeuge vor Gericht. Die Prüferin des bayerischen Genossenschaftsverbands, ebenfalls als Zeugin anwesend, erzählte von eigenständig durchgeführten Kontrollen, die jedoch „sicher nicht genug waren“.
Auch Richterin Birgit Geißenberger zweifelte daran, dass man das Fehlen derart hoher Beträge nicht bemerkt. Die Zeugin sagte: „Wenn man die Jahresabschlüsse nebeneinander legt, konnte man das nicht unbedingt sehen.“Die Angeklagte habe ihre Tätigkeit gut versteckt. Sie selbst sei nur bei den Kontoauszügen stutzig geworden und ordnete die Sonderprüfung an, deren Ergebnisse auch unserer Zeitung vorliegen.
Auf die Frage, was die Angeklagte mit so viel Geld gemacht habe, antwortet sie schlicht: „Löcher gestopft.“Alles sei in die Pflege und in alternative Medikamente für ihre Eltern geflossen. In den Jahren 2012 und 2013 hat die 54-Jährige insgesamt rund 10 000 Euro auf das Konto der Genossenschaft zurücküberwiesen. Und das, so betont ihre Anwältin Hedi Lutz, sei in einer Zeit gewesen, in der noch niemand Verdacht geschöpft habe und sei deswegen hoch anzurechnen.
Die Angeklagte würde den Schaden eigenen Angaben zufolge gerne wiedergutmachen, aber sie sei krank – wie lange, sei ungewiss. „Die Frage ist, ob ich überhaupt wieder arbeiten kann“, sagte die Angeklagte. Ein vorliegendes psychologisches Gutachten bescheinigte der Frau eine „Fühllosigkeit“und Anpassungsschwierigkeiten, die jedoch erst schlimm wurden, als der Strafantrag im Herbst des vergangenen Jahres eingegangen ist.
Geld muss zurückgezahlt werden
Staatsanwalt Grimm forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, da der Schaden massiv sei und mehrere Geschädigte betreffe. Verteidigerin Lutz wies auf die psychologisch schwierigen Umstände hin und plädierte für eine Bewährungsstrafe. Das Gericht beantragte für die offenen rund 100 000 Euro eine Einziehung und verurteilte die Frau schließlich zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.