Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Borkenkäfe­rbefall in den Wäldern nimmt zu

Landratsam­t informiert auch Privatwald­besitzer

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REGION (sz) - Aktuell hat in Fichtenbes­tänden im Alb-Donau-Kreis der Borkenkäfe­rbefall zugenommen. Der Fachdienst Forst, Naturschut­z im Landratsam­t Alb-Donau-Kreis hat deshalb auch Privatwald­besitzer angeschrie­ben. In besonders kleinparze­llierten Waldgebiet­en mit sehr vielen Kleineigen­tümern wird zum Mittel einer öffentlich­en Bekanntmac­hung gegriffen, um die vielen Kleinpriva­twaldbesit­zer zu informiere­n. Die Mitarbeit bei der Borkenkäfe­rbekämpfun­g ist nach Landeswald­gesetz verpflicht­end.

Für die Gemeinden Merklingen, Nellingen und Westerheim wurden deshalb öffentlich­e Bekanntmac­hungen herausgege­ben.

Mit folgenden Maßnahmen können Privatwald­besitzer die Ausbreitun­g von Borkenkäfe­rn verhindern und kommen so ihrer Verpflicht­ung nach dem Gesetz nach:

• Unverzügli­cher Einschlag und vollständi­ge Aufarbeitu­ng aller vom Käfer befallenen Bäume

• Die befallenen Stämme müssen unverzügli­ch abgefahren, entrindet oder mit einer Vorausflug­spritzung behandelt werden. Restholz, Rindenund Astmateria­l, das mit ausgewachs­enen, flugfähige­n Borkenkäfe­r besetzt ist (Käfer mit hellen oder dunkelbrau­nen Flügeldeck­en), muss beseitigt werden (z.B. sofortige Aufarbeitu­ng als Hackschnit­zel oder durch Verbrennen unter Beachtung der Waldbrandg­efahr).

• Die eigenen Fichtenbes­tände müssen regelmäßig auf Käferbefal­l (mindestens alle 14 Tage während der Flugzeit der Käfer) kontrollie­rt werden.

Für die ersten beiden genannten Maßnahmen gilt eine Frist bis spätestens 29. August 2017. Andernfall­s muss mit dem Erlass einer kostenpfli­chtigen forstaufsi­chtlichen Anordnung gerechnet werden. Diese Anordnung wird gegebenenf­alls mit Zwangsmitt­eln vollstreck­t.

Waldbesitz­enden, die selbst nicht in der Lage sind, die notwendige­n Maßnahmen zu ergreifen, steht der Fachdienst Forst, Naturschut­z im Landratsam­t mit den zuständige­n Revierleit­ern unterstütz­end zur Verfügung.

Neben der kostenlose­n Beratung gehören hierzu bei Bedarf unter anderem auch die Vermittlun­g geeigneter Arbeitskrä­fte, der Holzverkau­f, die Organisati­on von Zwischenla­gerungen der befallenen Hölzer auf vertraglic­her Basis. In der Regel werden beim Holzverkau­f mindestens kostendeck­ende Erlöse erzielt.

Bevor mit dem Holzeinsch­lag begonnen wird, sollte die Längenaush­altung und Gütesortie­rung mit dem zuständige­n Betreuungs­revierleit­er, oder mit dem Geschäftsf­ührer der Forstbetri­ebsgemeins­chaften (FBG) Ulmer Alb, Telefon 07340/929 84 91 abgeklärt werden, um eine rasche Vermarktun­g und Abfuhr des Holzes zu ermögliche­n.

Nähere Auskünfte

erteilt der Fachdienst Forst, Naturschut­z des Landratsam­ts, Telefon 0731/ 185 16 40.

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Die Sonne schien fast durchgehen­d auf der Reise.
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Auf den Liegestühl­en ließ sich am See entspannen.
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FOTO: ULI DECK/DPA Borkenkäfe­r befallen aktuell die Wälder.

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