Guck mal, was da blinkt
Die Kontrollleuchten im Auto folgen in ihrer Farbgebung dem Ampelsystem – ADAC rät zu prompter Reaktion
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STUTTGART/MÜNCHEN (dpa) „Wenn beim Capri die rote Lampe vom Ölstand blinkt“, dichtete einst Kabarettist Dieter Krebs auf den Schlager „Capri-Fischer“. Ein Scherz, der bei damaligen Ford-Capri-Fahrern nicht gut ankam. Beschrieb er doch etwas übertrieben die Unzulänglichkeit der Motoren. Das Modell wird schon lange nicht mehr gebaut, die Probleme mit blinkenden Kontrollleuchten aber sind bei allen Autos geblieben. Was tun, wenn eine Lampe im Armaturenbrett leuchtet? Welche Warnleuchten bedeuten eigentlich was? Und welche sind wirklich wichtig? Ein Überblick:
Die Kontrollleuchten folgen in ihrer Farbgebung dem Ampelsystem: „Die Symbole sind zwar nicht immer sofort zu deuten, doch die Farbe der Anzeigelampe sagt einiges aus“, erklärt Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Rot erfordert sofortige Aufmerksamkeit. „Wenn immer es möglich ist, sollte der Autofahrer sofort anhalten und der Warnung auf den Grund gehen.“Bei gelben Kontrolllampen sei es nicht unbedingt nötig, aber empfehlenswert, die Technik sofort zu kontrollieren. Grüne Lampen hingegen dienen der Information des Fahrers und drücken keine Unregelmäßigkeit oder Gefahr aus. Blaue Lampen wie die Fernlichtanzeige dienen ebenfalls lediglich der Kontrolle.
Vom Gesetzgeber vorgeschrieben
Bei allen Autos haben sich – aufgrund von Vereinbarungen – mittlerweile neben den Farben auch Symbole für die jeweilige Kontrolllampe durchgesetzt. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Kontrollleuchten sind im Typgenehmigungsverfahren normiert. Allerdings entscheidet jeder Hersteller dann selbst, wie er die Symbolik im Cockpit umsetzt. „Die genaue Bedeutung steht in der jeweiligen Bedienungsanleitung“, sagt Köster. Auch die Fachwerkstatt sei eine gute Informationsquelle, wenn ein ungewohntes Lichtsignal erscheint.
Aber selbst wenn das Armaturenbrett leuchtet wie ein Weihnachtsbaum: Sofort handeln müssen Autofahrer laut Gesetzgeber nicht. „Kontrollleuchten, die einem Fahrzeugführer ein genau vorgegebenes konkretes Verhalten rechtlich verbindlich vorschreiben, gibt es nicht“, sagt Dieter Lauffs, Experte vom Tüv Rheinland. Denn Kontrollleuchten dienen zunächst einmal lediglich der Information. Aber: Sie weisen den Fahrer auf Pflichten hin, so Lauffs weiter. Dank der vorgeschriebenen Motorkontrollleuchten erkennt der Fahrer etwa, wenn die Umwelt mehr als unbedingt notwendig belastet wird, beispielsweise durch ein nicht funktionierendes Abgasreinigungssystem. „Durch das Signal wird der Fahrer auf diesen Umstand aufmerksam gemacht, damit er die nötigen Maßnahmen ergreifen kann“, erklärt Lauffs.
Der ADAC rät, auf jede brennende Kontrollleuchte zu reagieren: Denn sie deute darauf hin, dass etwas mit dem Auto nicht stimme. Oftmals haben moderne Fahrzeuge aber auch Klartextanzeigen, die die Warnlampe mit einer Meldung kommentieren.
Auch wenn die Zahl der elektronischen Systeme immer weiter zunimmt und dadurch auch die Anzahl der Kontrollleuchten im Cockpit steigt: Nerviges Blinken oder Piepen sollten Autobesitzer nicht einfach abstellen. Für viele Systeme gilt überdies: „Bei Warnleuchten von sicherheitskritischen Systemen schreibt der Gesetzgeber die Information des Fahrers vor. Daher dürfen diese Warnleuchten nicht deaktiviert werden“, sagt Steffen Kutter vom Autozulieferer Bosch Car Multimedia. Bei einem Ausfall von ABS (Antiblockiersystem) oder Spurhalteassistent beispielsweise müsse der Fahrer sofort reagieren können. Auch bei den neuen teilautonomen Fahrsequenzen müsse der Fahrer über eine Störung informiert werden, um sofort wieder die Kontrolle über das Fahrzeug übernehmen zu können.
Allerdings wird zukünftig durch den Einsatz immer größerer und digitaler Displays die Anzahl der einzelnen Kontrollleuchten auch abnehmen. Auf den Bildschirmen ist dann nämlich genügend Platz für verschiedene Darstellungen und Symbole.