Arbeitgeber wegen Tod von Erntehelfer vor Gericht
FREIBURG (dpa) - Der Tod eines rumänischen Erntehelfers in einem Agrarbetrieb bei Freiburg wird seit Freitag vor Gericht verhandelt. Der Arbeitgeber des Gestorbenen, ein Landwirt, muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Der 48-jährige Deutsche habe den Erntehelfer im Juni 2014 bei Hitze und unter direkter Sonneneinstrahlung auf einer Wiese bei Freiburg zur Arbeit gezwungen, sagte der Staatsanwalt zum Prozessauftakt am Freitag (Az.: 25 Cs 570 Js 18987/14). Gemeinsam mit einem weiteren Helfer habe der 32 Jahre alte Mann 800 bis 900 jeweils 20 Kilo schwere Heuballen im Akkord auf einem Anhänger stapeln müssen. Der Landwirt saß auf dem Traktor.
Der Erntehelfer, der zuvor laut Staatsanwalt über gesundheitliche Probleme geklagt hatte, erlitt einen Hitzschlag und starb. Der Landwirt habe dem Helfer, der zusammen mit seinem Schwager auf dem Feld arbeitete, keine Pausen erlaubt und nichts zu trinken bereitgestellt, sagte der Staatsanwalt. „An den Vorwürfen ist nichts dran“, sagte der Landwirt am Freitag. Er habe die Erntehelfer korrekt behandelt. Die gesundheitlichen Probleme des Mannes seien ihm nicht klar gewesen, dieser habe kein Deutsch gesprochen. Zudem hätten seine Helfer stets Zugang zu Getränken gehabt und angeblich Pausen machen können.
Für den Prozess am Amtsgericht Freiburg sind drei Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil soll es im Februar geben.