Staatsanwalt fordert zehn Jahre Haft für Jugendlichen
ULM (mase) - Im Verfahren gegen einen Jugendlichen, der im Mai 2017 einen 64-Jährigen in der Ulmer Schillerstraße ermordet haben soll, hat der Staatsanwalt eine Jugendstrafe von zehn Jahren gefordert. Der Verteidiger des Angeklagte beantragte, seinen Mandanten zu einer Jugendstrafe von höchstens sieben Jahren und sechs Monaten zu verurteilen.
Dem heute 16 Jahre alten Jugendlichen wird vorgeworfen, einen 64Jährigen, der ihm Geld für sexuelle Handlungen angeboten hatte, ermordet zu haben. Außerdem soll er versucht haben, die Wohnung des Mannes und ein Haus in Beimerstetten im Alb-Donau-Kreis in Brand zu setzen. Als Grund für den Mord in der Schillerstraße war lange von einem ausgeprägten Schwulenhass des Jugendlichen die Rede gewesen. Doch nach acht Verhandlungstagen ist die Staatsanwältin offenbar zu einem anderen Schluss gekommen. Man könne nicht davon ausgegangen, dass der heute 16-Jährige den Mord deshalb begangen habe, führte sie in ihrem Plädoyer am Donnerstag aus. Die Öffentlichkeit ist vom Prozess am Ulmer Landgericht ausgeschlossen, um den minderjährigen Angeklagten zu schützen. Eine Gerichtssprecherin schilderte den Verlauf der Verhandlung in einer Mitteilung an unsere Zeitung.
Demnach handelt es sich aus Sicht der Staatsanwältin bei der Tat in Beimerstetten am 21. Mai um versuchten Mord in sechs tateinheitlichen Fällen und versuchte Brandstiftung mit Todesfolge. Die Tat in Ulm am 23. Mai bewertet die Anklägerin als Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge, sechzehnfachen versuchten Mord, versuchte Brandstiftung mit Todesfolge sowie versuchte besonders schwere Brandstiftung. Sie forderte eine Jugendstrafe von zehn Jahren.
Verteidiger plädiert auf Totschlag
Der Verteidiger des heute 16-Jährigen wertete die Tat in der Schillerstraße dagegen nicht als Mord, sondern als Totschlag, und die gelegten Feuer in Ulm und Beimerstetten nicht als versuchte Morde, sondern als versuchte schwere Brandstiftungen. Er beantragte, den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten oder weniger zu verurteilen.
Vor den Plädoyers wurde der psychiatrische Sachverständige befragt, zudem wurden schriftliche Beweismittel verlesen und der Vertreter der Jugendgerichtshilfe berichtete. Das Urteil soll am kommenden Mittwoch, 31. Januar, verkündet werden.