Gewerbegebiet „Oberer Luß“in Erbach soll zügig erschlossen werden
Ergebnisse des naturschutzrechtlichen Gutachtens liegen vor
ERBACH (dkd) - Der Gemeinderat hat bereits 2013 für das Gewerbegebiet „Oberer Luß“ein Bauleitplanverfahren eingeleitet jetzt wird der dritte Entwurf für den Bauabschnitt 1 erneut ausgelegt. Aufgrund von streng geschützten Tierarten im Benachbarten Bauabschnitt musste ein naturschutzrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben werden.
Während der Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberer Luß II“, der westlich an den Bereich angrenzt, stellten die Verantwortlichen fest, dass auf den Flächen die streng geschützten Tierarten Zauneidechse und Schlingnatter leben. Aufgrund dessen wurde ein umfangreiches naturschutzrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der Untersuchungen von den zuständigen Fachbehörden sind dem Gemeinderat und der Verwaltung mittlerweile vorgelegt worden. Auf den genannten Flurstücken des Bauabschnitt 1 wurden keine geschützten Tierarten angetroffen (nur auf dem Gelände nördlich davon). Somit steht einer baurechtlichen Überplanung dieser Flurstücke nichts mehr im Weg.
Der erste Bauabschnitt „Oberer Luß I“wurde im Sommer 2017 erschlossen und die ersten Bauplätze bereits vergeben. Damit die Bauherren eine Genehmigung für ihre Bauvorhaben bekommen können, musste der vorliegende Bebauungsplan rechtsgültig werden. Die Verwaltung hat eine Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erstellt, welche durch den Gemeinderat in einer Sitzung Ende vergangenen Jahres besprochen und in den Bebauungsplan eingearbeitet wurden. Durch die Planänderung wird eine erneute, dritte öffentliche Auslegung notwendig. Diese öffentliche Auslegung dauert noch bis Ende dieses Monats.
Nach dem Beschluss über den Entwurf des Bebauungsplans „Oberer Luß I“sollte das Gebiet schnellstmöglich baulich erschlossen werden. Vorgesehen ist die komplette Erschließung des Gebietes mit Wasser, Abwasser und Straße. Die Verwaltung soll nach Vorlage des Entwurfsbeschlusses für den Bebauungsplan die Arbeiten umgehend öffentlich ausschreiben. Zudem ermächtigt der Gemeinderat in der Januarsitzung den technischen Ausschuss der Stadt Erbach im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel den Auftrag zu erteilen, um eine weitere Verzögerung der Erschließung zu vermeiden.