Betrug in der Therme endet fast im Gefängnis
Pärchen lässt es sich in Bad Wörishofen erst gut gehen und drückt sich ohne zu bezahlen an der Kasse vorbei
● NEU-ULM/BAD WÖRISHOFEN - So ein Besuch in der Therme Bad Wörishofen kann ganz schön ins Geld gehen: je 30 Euro bezahlte der 59-jährige NeuUlmer für sich und seine drei Jahre jüngere Partnerin, um es sich hier im Winter 2016 einen Abend lang gut gehen zu lassen und in der Sauna entspannen zu können. Und offenbar hatte die beiden ihr Wellness-Aufenthalt auch hungrig und durstig gemacht: Exakt 84,40 Euro hatten sich auf ihrem „Schlüssel“angesammelt, den jeder Besucher an der Kasse bekommt und mit dem dann beim Verlassen der Therme alle angefallenen Kosten abgerechnet werden. Beziehungsweise: Werden sollten. Denn der 59-Jährige hatte, so sagte er zumindest vor dem Memminger Amtsgericht aus, „ganz spontan“die Idee, dass er seine Freundin einladen wollte. Er nahm also beide Schlüssel an sich, als die 56-Jährige Neu-Ulmerin dann auch schnurstracks an der Kasse vorbeimarschierte, an der sich kurz nach Mitternacht eine größere Schlange gebildet hatte: „Da war ein ziemliches Gewurtschtel“, beschrieb es der Angeklagte. Er stellte sich also an, während seine Freundin hinter der Kasse im Eingangsbereich der Therme wartete.
Der Saunafan aus Neu-Ulm gab auch einen der beiden Schlüssel zurück – aber eben genau den, auf dem keine Umsätze in der Thermen-Gastronomie gebucht worden waren. Die hatte das Pärchen – Zufall oder nicht? – nur auf einen Schlüssel gebucht, und den steckte der 59-jährige ein – und verschwand, ohne die Rechnung zu zahlen. Nach der gleichen Masche ging er dann einen Monat später noch einmal vor – diesmal hatte das Pärchen für 82 Euro gegessen und getrunken. Auch bei diesem Thermen-Besuch wurde alles auf einen Schlüssel gebucht, wieder ging seine Freundin im Gewusel an der Kasse vorbei, wieder gab der Neu-Ulmer dann an der Kasse nur den einen Schlüssel ab, auf dem nichts gebucht war. Im Februar 2017 stand der Mann erneut an der Kasse, seine Freundin hatte sie auch diesmal schon passiert. Da erinnerte sich eine Thermen-Mitarbeiterin an den großen, korpulenten Mann – und der Sicherheitsdienst griff zu, auch wenn der Neu-Ulmer diesmal seine Rechnung bezahlt hatte.
Hatte seine Freundin in allen Fällen wirklich nicht mitbekommen, dass ihr Partner „an der Kasse beschissen“hatte, wie es Amtsrichterin Barbara Roßdeutscher formulierte? Nein, ganz bestimmt nicht, sowas würde sie nie tun, beteuerte sie unter Tränen. Und ihr Freund bestätigte dies auch in seinem umfassenden Geständnis. So ganz überzeugt war die Richterin von dieser übereinstimmenden Aussage zwar offenbar nicht, dennoch stellte sie das Verfahren gegen die 61-Jährige ein.
Nicht so leicht kam jedoch ihr Partner davon – weniger wegen des Schadens, den die Richterin als „nicht weltbewegend“bezeichnete. Vielmehr hat der Mann ein langes Vorstrafenregister, das von kleineren Betrügereien bis zu Ladendiebstählen reicht. Aber auch einen vorsätzlichen Bankrott, Unterschlagung und Betrug hat der ehemalige Gastwirt auf dem Kerbholz, der inzwischen „Finanzberater“als Beruf angibt.
Als solcher ist er derzeit aber nicht tätig – vielleicht auch, weil er seine eigenen Finanzen ganz und gar nicht im Griff zu haben scheint. Er selbst habe kein Einkommen und lebe von dem, was seine Partnerin und zwei mit im Haushalt lebende Kinder verdienen. Er könne aber auch gar nicht arbeiten, da er seine beiden pflegebedürftigen Eltern betreuen müsse, die ohne seine Unterstützung im Heim landen würden. Dies, so die Richterin, sei zwar ehrenwert, könne aber keineswegs eine Bestrafung verhindern.
Staatsanwältin Patrizia Heinzelmann forderte ein Jahr Gefängnis, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Diesem Antrag folgte auch die Richterin.