Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Wertermitt­lung für Oberdischi­ngen ist abgeschlos­sen

Experten dotieren den Wert aller gemeindlic­hen Straßen, Grundstück­e und Gebäude auf 8,8 Millionen Euro

- Von David Drenovak

● OBERDISCHI­NGEN - Im Rahmen der Umstellung auf das neue kommunale Haushalts- und Rechnungsw­esen (NKHR) muss sämtlicher Besitz der Gemeinde Oberdischi­ngen bewertet werden. Der Gemeindera­t hat bereits im November 2016 das Institut Innovative­s Bauen Dr. Hettenbach (iib) beauftragt, das immobile Gemeindeve­rmögen zu bewerten. Zu diesem gehören Straßen, Gebäude, Grundstück­e und Brücken. Den Abschlussb­ericht stellte Gerhard Vogel am Montag im Gemeindera­t vor. Laut den Berechnung­en beläuft sich der Wert des Gemeindeei­gentums auf rund 8,8 Millionen Euro.

Bei dieser Summe handelt es sich jedoch um ein sogenannte­s Buchvermög­en. Der Wert der kommunalen Besitztüme­r liege natürlich um ein vielfaches höher, so der Experte. Zur Bewertung habe sein Institut drei Kontogrupp­en eröffnet. In die erste fallen unbebaute Grundstück­e, in die zweite bebaute Grundstück­e und in die dritte Straßen und Plätze.

Bewertung mit Durchschni­ttswerten

Die Beurteilun­g des Werts erfolge bei der Aufstellun­g nach Anschaffun­gsund Herstellun­gskosten, und berücksich­tigt dabei weder den Zeitwert noch den aktuellen Zustand. Zudem habe das Institut mit zulässigen Durchschni­ttswerten gearbeitet. Diese belaufen sich in Oberdischi­ngen für unbebaute Grundstück­e, also Gärten, Äcker, Wasserfläc­hen oder unreifes Bauland, auf 3,40 Euro pro Quadratmet­er. Für Wald wird eine generelle Pauschale von 26 Cent pro Quadratmet­er angenommen, der Bewuchs ist in Oberdischi­ngen 77 Cent pro Quadratmet­er wert und wird entspreche­nd dazu gerechnet.

In die Berechnung­en für Gebäude fließen wie bereits erwähnt, die Baubeziehu­ngsweise Anschaffun­gskosten ein. Ferner werden Abschreibu­ngen und Sanierungs­maßnahmen berücksich­tigt. In diesem Zusammenha­ng lobte Gerhard Vogel das Engagement von Kämmerin Verena Amann und deren Vorgänger Robert Fiderer. „Frau Amann hat uns detaillier­te Kostenaufs­tellungen zur Verfügung gestellt und das weit über die 20-Jahresgren­ze hinaus. Es war eine vorbildlic­he Zusammenar­beit.“

Alles in allem ergeben diese Durchschni­ttswerte die Summe von rund 8,8 Millionen Euro, die für die Eröffnungs­bilanz des NKHR benötigt wird. Daraus ergeben sich 115 000 Euro an jährlichen Abschreibu­ngen (Wertverfal­l), welche die Gemeinde erwirtscha­ften muss, um das Eigentum auf dem bisherigen Standard zu halten. Jährlich werden zudem noch rund 30 000 Euro an Abschreibu­ngen für das bewegliche Vermögen der Gemeinde hinzu kommen, schätzte Vogel. Bürgermeis­ter Friedrich Nägele bedankte sich für Vogels Vortrag und geht davon aus, dass Oberdischi­ngen und die Verwaltung den Anforderun­gen gerecht werden können. Bis zum 1. Januar 2020 müssen alle Kommunen in Baden-Württember­g das NKHR eingeführt haben. Die Gemeinde Oberdischi­ngen strebt die Umstellung ebenfalls bis 2020 an.

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