Ärger um Hundekot in Öpfingen soll sich nicht wiederholen
Verwaltung appelliert an Hundebesitzer und hofft auf bessere Entwicklung als im Vorjahr – Mehrheit der Halter ist verantwortungsbewusst
ÖPFINGEN (dkd) - Bereits im vergangenen Jahr haben rücksichtslose Hundehalter für Verärgerung unter den Öpfinger Bürgern gesorgt. Diese kümmern sich nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, um die Hinterlassenschaften ihrer Tiere. Vor einem Jahr konnten die Öpfinger kaum einen Schritt mehr auf dem beliebten Spazierweg um den örtlichen Stausee machen, ohne Gefahr zu laufen, in einen Hundehaufen zu treten. In jüngster Zeit mehren sich die Beschwerden bei der Verwaltung.
Bürgermeister Andreas Braun berichtet, dass die Zahl der Hundehalter in Erbach gestiegen sei. Genaue Zahlen könne er ad hoc nicht nennen, die steigenden Einnahmen bei der Hundesteuer können die Aussage jedoch belegen. „Wir hatten im Winter und in jüngster Zeit gerade mit Hundekot einige unschöne Vorfälle, deswegen wollen wir die Halter nochmal frühzeitig sensibilisieren“, so Braun.
Mehrheit der Halter hält sich an die Regeln
Bei dem aktuell schönen Wetter zieht es nun wieder viele Spaziergänger ins Freie. Viele Hundekothaufen auf öffentlichen Wegen und Plätzen sowie auf Privatgrundstücken sorgen bei manchen Bürgern in der Gemeinde für schlechte Laune. Die Mehrheit der Hundehalter in Öpfingen sei verantwortungsbewusst, heißt es aus dem Rathaus. Leider gebe es auch solche, die auf ihre Mitmenschen wenig Rücksicht nehmen. Dazu zähle nicht nur die Belästigung durch die Verschmutzungen, auch freilaufende Hunde haben in der jüngeren Vergangenheit für Gefahren gesorgt. Ein solches Verhalten durch einen Hundehalter rufe nicht nur Unmut hervor, auch gesundheitliche Gefahren seien als Folge nicht auszuschließen, so die Verwaltung.
Deswegen appelliert das Rathaus an die Hundebesitzer, die geltenden Bestimmungen zu beachten. Gehwege, Grünflächen und Spielplätze seien keine Hundetoiletten. Zudem mahnt die Verwaltung dringend die Leinenpflicht an. Generell sind Hunde so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. Im bebauten Ortsgebiet auf öffentlichen Straßen und Gehwegen dürfen Hunde generell nur an der Leine geführt werden. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei herumlaufen. Im Wald sind Hunde anzuleinen.