Schwarzarbeit: 36-Jährige muss ins Gefängnis
Die Frau und ihr Ehemann aus dem Landkreis Neu-Ulm hatten Mitarbeiter zu spät, falsch oder gar nicht gemeldet
NEU-ULM (aat) - Die Wimperntusche der 36-Jährigen war durch ganzen Tränen schon komplett verlaufen, als das Urteil am Amtsgerichts Neu-Ulm fiel: Dort ist die Frau vom Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Thomas Mayer zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Sie hat gemeinsam mit ihrem Mann in zwei Firmen – eine in der Transport-, die zweite in der Baubranche angesiedelt – über zwei Jahre hinweg Mitarbeiter zu spät, falsch oder gar nicht bei der Sozialversicherung gemeldet. Insgesamt entstand so ein Schaden von über 150 000 Euro. Wie lange die 36-Jährige tatsächlich in Haft bleiben muss, ist unklar.
Gleich zu Beginn der Verhandlung regte Verteidiger Thorsten Storp ein Rechtsgespräch an. In diesem einigte man sich auf einen Strafrahmen im Falle eines Geständnisses: Mindestens zwei Jahre, maximal zwei Jahre und zwei Monate – jeweils ohne Bewährung, so das Ergebnis. In dem Moment, als klar war, dass sie dem Gefängnis somit nicht mehr würde entgehen können, begann die 36-Jährige zu weinen – und ließ die Tat über ihren Verteidiger gestehen.
Die Frau war in beiden Firmen für die Büroarbeit und somit auch für alle Personalangelegenheiten zuständig, hatte in diesem Bereich auch eine Ausbildung hinter sich. Der Ehemann bestätigte den Sachverhalt gegenüber dem Gericht: „Das Büro hat meine Frau gemacht, und ich bin gefahren.“Er hatte sich bereit erklärt auszusagen, um den Prozess schneller zu beenden – die eigentlichen Zeugen waren erst auf den Nachmittag geladen.
Von dem entstandenen Schaden in Höhe von über 150 000 Euro hat das Ehepaar schon rund 100 000 Euro abbezahlt. Das wertete die Staatsanwaltschaft neben dem Geständnis zu Gunsten der Angeklagten. Sie plädierte für eine Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten.
Verteidiger Storp schlug eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren vor – die Mindeststrafe, auf die man sich beim Rechtsgespräch geeinigt hatte. „Es ist eine absolute persönliche Katastrophe, die sie heute hier zu ertragen hat. Wenn sie gewusst hätte, was auf sie zukommen kann, hätte sie das mit Sicherheit nicht getan.“
Verfahren zieht sich in die Länge
Das Schöffengericht folgte in seinem Urteil der Forderung der Verteidigung und verhängte eine zweijährige Haftstrafe. Zehn Monate davon werden bereits als verbüßt angesehen – das Verfahren zieht sich bereits über mehrere Jahre. Zudem muss der restliche Schaden in Höhe von knapp 60 000 Euro beglichen werden, die Frau muss zudem die Kosten des Verfahrens tragen.
Die Angeklagte stehe vor dem „Trümmergerüst ihrer beruflichen Tätigkeit“, so Richter Mayer. Er fügte mit Blick auf die teilweise noch jungen Kinder des Ehepaares hinzu: „Es ist auch für ein Gericht nicht angenehm, jemanden wie Sie aus seiner Familie zu reißen.“Dennoch: Eine Bewährung kommt nicht mehr in Frage, die 36-Jährige ist schon einmal zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden – auch damals ging es um Schwarzarbeit. „In diesem Fall war das Fass voll“, so Mayer. Wie lange die Frau tatsächlich in Haft ist, ist aber noch unklar: Bei „bester Führung“könnten sich die verbleibenden 14 Monaten auf sieben oder gar sechs Monate reduzieren.
Bereits im Gerichtssaal erklärten Verteidigung und Staatsanwaltschaft, keine Rechtsmittel einzulegen, das Urteil ist somit rechtskräftig. Der Prozess gegen den Ehemann der 36-Jährigen war bereits im vergangenen November beendet worden: Er war, wie berichtet, zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.