Heikle Post aus Leipzig
Die Begründung der Bundesverwaltungsrichter zu möglichen Fahrverboten liegt vor – Nun ist das Land am Zug
STUTTGART (lsw) - Kommen Fahrverbote für ältere Dieselautos in Stuttgart? Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zu dem Thema ein Urteil gesprochen. Jetzt liegt auch die schriftliche Urteilsbegründung vor. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:
Worum geht es?
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Das Bundesverwaltungsgericht im Leipzig entschied im Februar, dass Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge zur Luftreinhaltung grundsätzlich zulässig sind, wenn sie verhältnismäßig sind. Das Urteil sieht zudem Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor. In einer ersten Stufe sollen nur ältere Fahrzeuge betroffen sein – bis zur Abgasnorm Euro 4. In Stuttgart sind Fahrverbote für jüngere Euro-5Fahrzeuge nicht vor dem 1. September 2019 möglich. Die schriftliche Urteilsbegründung gibt es jetzt auch.
Warum ist die schriftliche Urteilsbegründung so wichtig?
Bei der Umsetzung des Urteils kann jedes Detail wichtig sein – und auch das, was zwischen den Zeilen steht. Wie ist das mit dem Datum 1. September 2019 zu verstehen? Heißt das, dass es ab dann Fahrverbote im Stuttgarter Fall geben muss – oder kann? Gibt es Spielraum, um in Stuttgart noch ganz um Fahrverbote herumzukommen? Was meint das Gericht genau mit „verhältnismäßig“? So viel ist klar: Fahrverbote in einzelnen Straßen sind einfacher möglich als Fahrverbote für größere Innenstadtbereiche wie sie in Stuttgart diskutiert werden.
Wie steht die Landesregierung zu Fahrverboten?
Das Thema ist in der grün-schwarzen Koalition heikel. Ein Regierungssprecher sagt, man wolle das Urteil respektieren, aber auch alles tun, um Fahrverbote zu vermeiden. Jedoch gehen die Meinungen in der Koalition auseinander. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) hat mal angekündigt, erste Fahrverbote könne es schon Ende 2018 geben. Zuletzt plädierte er dafür, nicht zwischen Diesel der Normen 4 und 5 zu unterscheiden. Wenn es Verbote geben müsse, dann generell nicht vor dem 1. September 2019. Viele CDU-Politiker halten Verbote in der Autostadt Stuttgart, in der Unternehmen wie Daimler und Porsche angesiedelt sind, für undenkbar. Da das Thema das Zeug zu einem Koalitionskonflikt hat, gab die Regierungsspitze die Devise aus, sich mit öffentlichen Festlegungen erst einmal zurückzuhalten.
Wie ist der weitere Ablauf?
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Zunächst wollen sich die Koalitionspartner Zeit zur genauen Lektüre der Urteilsbegründung nehmen. Das kann mehrere Wochendauern. Sollte man zu dem Ergebnis kommen, dass der Luftreinhalteplan für Stuttgart überarbeitet werden muss, müssen die Eckpunkte durchs Kabinett. Ursprünglich hieß es, das solle noch vor der Sommerpause passieren. Auch der Stuttgarter Gemeinderat muss zustimmen. Die Stadt Stuttgart ging bislang davon aus, dass der neue Plan im Oktober 2018 fertig sein soll – möglicherweise ist das Datum aber nicht zu halten.