Änderungen in Altstadtsatzung aufgenommen
Anregungen aus der Informationsveranstaltung übernommen – Satzung wird erneut öffentlich ausgelegt
MUNDERKINGEN (eis) - In die neue Version der Munderkinger Altstadtsatzung werden Anregungen aus der Informationsveranstaltung aufgenommen. Das hat der Gemeinderat am Donnerstag beschlossen. Bevor die Satzung in Kraft tritt, wird sie deshalb nochmals öffentlich ausgelegt.
Tobias Frankenhauser hatte bei der Informationsveranstaltung über die Altstadtsatzung im Munderkinger Rathaussaal angeregt, auch für die Zone II, also den äußeren Altstadtring, strengere Bauvorschriften zu fassen. In den vergangenen Jahren seien hier Häuser entstanden, die nicht dem Charakter der Altstadt entsprechen. Das solle für die Zukunft verhindert werden.
Roland Kuch, Leiter des Verbandsbauamts, empfahl diesem Vorschlag zu entsprechen, auch weil im begründeten Einzelfall Ausnahmen möglich seien.
Ratsmitglied Brigitte Schmid begrüßte diesen Vorschlag, weil auch sie sich bereits dafür eingesetzt habe. Ihr Ratskollege Ralf Selg sah das anders. Der Paragraf 4 der Satzung regele jetzt schon, dass sich die Bebauung in den Bestand einfügen müsse, deshalb sei eine strengere Reglementierung für diesen Bereich nicht nötig. Außerdem gebe es für diese Zone keinen Bebauungsplan, so dass der Rat sowieso jedes Vorhaben behandeln und abwägen müsse. Bei zwei Gegenstimmen ist diese Änderung letztlich in die Satzung aufgenommen worden.
Ganz im Gegensatz zum Einwand von Christopher Baer und Elisabeth Meixel. Die Altstadtsatzung sieht vor, dass jedes Geschäft nur eine Klapptafel aufstellen darf, wenn die die Gehwegbreite dies zulässt. Die Munderkinger hatten angeregt, dass Betriebe mit mehreren Gewerbe mehr Tafeln stellen dürfen sollten. Das Gleiche schlugen sie auch für längere Geschäfte vor. Einstimmig wurde dieser Änderungsvorschlag abgelehnt. Ebenso der vom Landesamt für Denkmalpflege, eine Gesamtanlagensatzung über die komplette Altstadt zu legen.