Länder gehen gegen Steuerbetrug im Onlinehandel vor
Finanzminister einigen sich auf neues Gesetz – Initiative aus Baden-Württemberg und Hessen hat Erfolg
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BERLIN - Onlineplattformen wie Amazon und Ebay sollen nach dem Willen der Länderfinanzminister künftig haften, wenn ihre Händler keine Umsatzsteuer zahlen. Auf einen entsprechenden Gesetzentwurf verständigten sich die Ressortchefs der Bundesländer bei ihrer Jahreskonferenz am Freitag in Goslar mit Vertretern des Bundesfinanzministeriums. Baden-Württemberg und Hessen hatten die Initiative zu dem neuen Gesetz ergriffen. Es soll 2019 in Kraft treten.
„Ich bin sehr froh, dass wir heute die Zustimmung bekommen haben“, sagte die baden-württembergische Finanzstaatssekretärin Gisela Splett (Grüne) der „Schwäbischen Zeitung“. Die Gesetzesinitiative sieht vor, dass künftig die Marktplatzbetreiber haften, wenn Anbieter auf ihren Plattformen keine Umsatzsteuer abführen.
Die Haftung soll greifen, wenn die Betreiber die steuerliche Registrierung eines Händlers nicht nachweisen können. „Die Registrierungspflicht ermöglicht den Finanzämtern zu kontrollieren, ob Händler ihren Pflichten nachkommen“, erläuterte Splett. „Bis zu einer großen EU-weiten Lösung ist das ein wichtiger Schritt.“Die nationale Gesetzgebung soll eine Lücke schließen, bevor 2021 eine entsprechende EU-Regelung in Kraft tritt.
Viele Händler etwa aus Asien bieten ihre Produkte auf Plattformen wie Ebay oder Amazon in Deutschland an, sind hier aber nicht registriert. Dadurch gehen dem deutschen Fiskus nach Schätzungen Steuereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich verloren. Händler, die Steuern zahlen, müssen diese auf ihre Preise aufschlagen – und erleiden damit Nachteile gegenüber den nichtregistrierten Konkurrenten.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bewertet die Gesetzesinitiative daher positiv. „Immer mehr Händler, aber auch Hersteller, sind von den ungleichen Bedingungen im Wettbewerb mit Anbietern aus Nicht-EU-Ländern betroffen“, sagte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks. Schätzungsweise sei nur ein Viertel dieser Anbieter beim zuständigen Finanzamt registriert.