Das ELR-Programm
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum. 2018 hatte das Land mit 67 Millionen Euro 1186 Projekte gefördert, davon 921 aus dem Förderschwerpunkt Wohnen, 59 Gemeinschaftseinrichtungen, 149 Projekte aus dem Förderschwerpunkt Arbeiten und 57 Grundversorgungsprojekte. Damit stieg die Fördersumme im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um fünf Millionen Euro an. Zeitgemäßer Wohnraum, die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen und der Erhalt eines attraktiven Nahversorgungsangebots standen im Fokus des ELR 2018.
In den vier Förderschwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen können 2019 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei ihrer Gemeinde. Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2019 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde mit Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage, zu den Entwicklungszielen, zum Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie zum Umsetzungs- und Finanzierungskonzept. Der Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und soll die jeweils vorliegenden Herausforderungen aufgreifen. Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis 30. September 2018 bei ihrer Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium) stellen.