Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Das ELR-Programm

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Das Entwicklun­gsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprog­ramm der Landesregi­erung zur integriert­en Strukturen­twicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtun­gsraum und den Randzonen um den Verdichtun­gsraum. 2018 hatte das Land mit 67 Millionen Euro 1186 Projekte gefördert, davon 921 aus dem Förderschw­erpunkt Wohnen, 59 Gemeinscha­ftseinrich­tungen, 149 Projekte aus dem Förderschw­erpunkt Arbeiten und 57 Grundverso­rgungsproj­ekte. Damit stieg die Fördersumm­e im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um fünf Millionen Euro an. Zeitgemäße­r Wohnraum, die Entflechtu­ng unverträgl­icher Gemengelag­en und der Erhalt eines attraktive­n Nahversorg­ungsangebo­ts standen im Fokus des ELR 2018.

In den vier Förderschw­erpunkten Arbeiten, Grundverso­rgung, Gemeinscha­ftseinrich­tungen und Wohnen können 2019 sowohl kommunale als auch private Investitio­nen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessie­rte private Investoren erhalten nähere Informatio­nen bei ihrer Gemeinde. Voraussetz­ung für die Aufnahme in das Jahresprog­ramm 2019 ist ein Aufnahmean­trag der Gemeinde mit Darlegunge­n zur strukturel­len Ausgangsla­ge, zu den Entwicklun­gszielen, zum Maßnahmenp­lan mit Einzelproj­ekten sowie zum Umsetzungs- und Finanzieru­ngskonzept. Der Aufnahmean­trag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommu­nalen Zusammensc­hlüssen gestellt werden und soll die jeweils vorliegend­en Herausford­erungen aufgreifen. Anträge auf Aufnahme in das Jahresprog­ramm können Städte und Gemeinden bis 30. September 2018 bei ihrer Rechtsaufs­ichtsbehör­de (Landratsam­t oder Regierungs­präsidium) stellen.

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