Tempo 30 oder 50 in der Frauenstraße?
Limit in der Frauenstraße ist rechtswidrig - Stadt will nichts ändern - Bürgerinitiative ist sauer
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ULM Das Tempolimit in der Ulmer Frauenstraße ist rechtswidrig. Trotzdem will die Stadt die im Dezember 2015 aufgestellten Zone-30-Schilder bis auf Weiteres nicht abbauen. Man prüfe, ob eine solche Einschränkung aus anderen Gründen beibehalten werden könne, teilt eine Stadtsprecherin mit. „Ziel der Stadt ist es weiterhin, dass es bei einer Beschränkung auf 30 Stundenkilometer in der Frauenstraße bleibt“, sagt sie.
Dass das Tempolimit nicht zulässig ist, hat der Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags festgestellt. Eine Tempo-30-Zone, das geht aus dem Papier des Gremiums hervor, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. In der Frauenstraße sind diese nicht erfüllt. Das liegt unter anderem daran, dass es dort Ampeln, einen Mittelstreifen Busspuren und Schutzstreifen für Fahrrad gibt.
Die Bürgerinitiative „Gegen Tempo 30 – Für Tempo 50“hatte eine Petition gegen die Einschränkung in der Frauenstraße und anderen Abschnitten in der Stadt gerichtet. Zumindest in Bezug auf die Frauenstraße haben die Kämpfer für Tempo 50 einen Erfolg erreicht.
Doch weil die Stadt nicht reagieren will, ist es ein Erfolg, von dem sie nichts haben. Entsprechend angefressen ist deren Sprecher Volker Typke: „Es ist aus meiner Sicht eine Verachtung des Rechtsstaats“, sagt der Ingenieur aus Illerrieden im AlbDonau-Kreis. Er rechnet damit, dass die Stadtverwaltung mit einer neuen Begründung fürs Tempolimit aufwarten wird: „Die Stadt Ulm ist aus meiner Erfahrung äußerst kreativ, wenn es darum geht, Gründe zu finden, die ihre Sicht der Dinge bestätigen.“Mögliche Gründe für Tempo 30 gehen aus der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervor.
Widerspruch bereits eingelegt
Diese ist nicht bindend. Statt dessen wird darin auf einen Bescheid verwiesen, den das Regierungspräsidium Tübingen noch erteilen soll. Dort hat die Bürgerinitiative Widerspruch eingelegt. Volker Typke kündigt an, diesen Bescheid im Zweifel juristisch zu erstreiten. Denn das Regierungspräsidium habe ihm gegenüber erklärt, erst einmal keinen erteilen zu wollen – schließlich genüge doch das Papier des Petitionsausschusses.
Fünf Mitstreiter hat Typke in der Bürgerinitiative. Sie alle sind als Pendler von Tempolimits betroffen, die aus ihrer Sicht nicht gerechtfertigt sind. Auf den Tag und aufs Jahr gerechnet summierten sich die Verzögerungen auf, sagt Typke. Zudem seien die Beschränkungen in Ulm oft rechtswidrig: „Das steht dermaßen klipp und klar im Gesetz, dass sogar Laien wie wir das sofort erkannt haben.“Deswegen hat die Initiative Anfang 2016 ihre Petition eingereicht beim Landtag und den Widerspruch eingelegt.
Am Montag vergangener Woche haben Typke und seine Mitstreiter eine neue Petition abgeschickt. Sie richtet sich gegen Tempolimits auf einzelnen Abschnitten der Frauenstraße. Damit will die Initiative einer möglichen Entscheidung der Stadt vorgreifen. Sprecher Typke formuliert eine weitere Forderung: Die Stadt solle alle Bußgelder erstatten, die sie bei Temposündern in der Frauenstraße erhoben hat. Zumindest bei denen, die schneller als 30, aber langsamer als 50 Stundenkilometer unterwegs waren.
SPD will nächstes Tempolimit
Derweil könnte das nächste Tempolimit in Ulm eingeführt werden. Stadtrat Martin Rivoir fordert in einem Antrag der SPD-Fraktion eine Beschränkung auf 30 oder 40 Kilometer pro Stunde im unfallträchtigen Blaubeurer Ring. Dem könne er sogar folgen, sagt Typke. Zweifel an den Auswirkungen habe er trotzdem. Denn in dem zweispurigen Kreisverkehr trage eher die Bauweise als das Tempo zu den Unfällen bei.