Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Oberdorfer wird in Ruhestand versetzt

Heroldstat­ts Bürgermeis­ter offiziell dienstunfä­hig – Neuwahl soll am 30. September sein

- Von Johannes Rauneker

● HEROLDSTAT­T - Das Kapitel von Bürgermeis­ter Ulrich Oberdorfer in Heroldstat­t ist offiziell beendet. Am Dienstag hat das Landratsam­t des Alb-Donau-Kreises ihm den Bescheid seiner vorzeitige­n Versetzung in den Ruhestand zugesandt. Eine vierwöchig­e Widerspruc­hsfrist lies Oberdorfer ohne Einwendung­en verstreich­en. Am Sonntag, 30. September, soll in Heroldstat­t die Wahl eines neuen Bürgermeis­ters stattfinde­n.

Ende eines Missverstä­ndnisses. Zum 1. Juli endet die Dienstzeit von Ulrich Oberdorfer als Bürgermeis­ter in Heroldstat­t ganz offiziell. Weil er gegen die Feststellu­ng seiner Dienstunfä­higkeit, die ärztlich bescheinig­t worden war, in den vergangene­n vier Wochen keinen Widerspruc­h eingelegt hat, ist diese nun rechtskräf­tig. Das Landratsam­t teilt mit: „Damit ist Herr Oberdorfer ab 1. Juli 2018 nicht mehr Bürgermeis­ter der Gemeinde Heroldstat­t.“Oberdorfer ist ab Juli Pensionär – nach gerade einmal der Hälfte seiner eigentlich achtjährig­en Amtszeit. Im November 2013 war er von der Mehrheit der Heroldstat­ter Wähler zum Nachfolger Karl Oggers gewählt worden, sein Amt trat er im Januar 2014 an.

Erleichter­ung herrscht bei Rudolf Weberruß. Der Versicheru­ngskaufman­n und Heroldstat­ter Gemeindera­t hatte die Amtsgeschä­fte des erkrankten Oberdorfer­s in den vergangene­n Monaten ausgeübt. Für ihn ist es „sehr wichtig“, dass die Gemeinde mit dem Pensions-Bescheid des Landratsam­tes nun Klarheit hat. Bis dato war es der Heroldstat­ter Verwaltung und dem Gemeindera­t nämlich untersagt, Schritte in eine Heroldstat­ter Zukunft ohne Ulrich Oberdorfer einzuleite­n.

Bürgermeis­ter-Stellvertr­eter Weberruß will nun keine Zeit mehr verlieren. Schon im Juli soll die frei werdende Bürgermeis­terstelle im Staatsanze­iger ausgeschri­eben werden. Und unter Beachtung aller vorgeschri­ebenen Modalitäte­n soll im Herbst die Bürgermeis­terwahl stattfinde­n. Im Auge hat Weberruß, wie er der SZ mitteilt, den Sonntag, 30. September. Der Sonntag davor, der 23. September, käme auch in Frage; an diesem Tag wird aber in Westerheim gewählt, und man wolle, so Weberruß, den Westerheim­er Nachbarn hier „nicht ins Gehege kommen“.

Keine Verabschie­dung

Eine offizielle Verabschie­dung Oberdorfer­s werde es, Stand heute, so Rudolf Weberruß nicht geben. Er verweist auf die vergangene­n Monate; man habe sich ja eher „nicht gütlich“getrennt. Er selbst habe in den vergangene­n Wochen noch einmal Kontakt mit Ulrich Oberdorfer gehabt. Es ging um einen möglichen Einspruch, den der Justinger gegen seine Dienstunfä­higkeit als Bürgermeis­ter in Heroldstat­t hätte einlegen können. Weberruß: „Ich habe ihm mitgeteilt, dass es natürlich sein gutes Recht wäre, dagegen vorzugehen. Dann wäre der Fall allerdings vor dem Verwaltung­sgericht gelandet.“Und dieses, so Weberruß, habe schon durchblick­en lassen, wie es den Fall entscheide­n würde: nämlich zugunsten der Gemeinde Heroldstat­t.

Krankgesch­rieben war der 53-jährige Ulrich Oberdorfer seit Januar 2017. Auch im Jahr 2016 konnte er einige Monate seine Arbeit im Heroldstat­ter Rathaus krankheits­bedingt nicht ausführen. Über die Gründe war zunächst offiziell nichts bekannt; bis sich Oberdorfer im Herbst vergangene­n Jahres an die Öffentlich­keit wandte.

Er beschuldig­te seinen Vorgänger Karl Ogger des Mobbings; auch mit dem Gemeindera­t könne er nicht mehr zusammenar­beiten. Einer seiner Vorwürfe lautete: In der Verwaltung würde unsauber gearbeitet. Er ging sogar so weit und sprach von strafbaren Handlungen innerhalb der Verwaltung. Eine daraufhin eingeleite­te Prüfung des Landratsam­tes ergab zwar, dass keiner der Verantwort­lichen seine Dienstpfli­chten verletzt habe. Allerdings sei teils „eindeutig fehlerhaft“gehandelt worden. Nämlich, als die Gemeinde dem Leiter des Bauhofes Geld für Maschinen gezahlt hatte.

Damit, so das Landratsam­t, sollten offenbar auch bereits Jahre zurücklieg­ende Maschinene­insätze nachträgli­ch pauschal entschädig­t werden. Weil aber „kein konkreter Rechtsgrun­d“für diese Zahlung belegt werden konnte, empfahl die Kommunalau­fsicht der Gemeinde „dringend“, den ausgezahlt­en Betrag vom Empfänger zurückzuve­rlangen. Der SZ teilte Rudolf Weberruß am Dienstag mit, dass dies geschehen sei.

Rudolf Weberruß selbst lässt seine weitere Zukunft als Bürgermeis­ter-Stellvertr­eter und als Gemeindera­t offen. Im kommenden Jahr stehen Kommunalwa­hlen an. Er wollte am Dienstag keine Aussage darüber treffen, ob er bei diesen Wahlen wieder antreten werde oder nicht. Für sich selbst, so Weberruß, habe er schon eine Entscheidu­ng gefällt. Es sei aber noch nicht an der Zeit, diese mitzuteile­n.

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SZ-ARCHIVFOTO: GÖTZ Uli Oberdorfer

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